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21.3999 · Interpellation · 2021-09-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Ich ersuche den Bundesrat gemäss Artikel 125 ParIG um Auskunft bezüglich der folgenden Fragen:

1. Geht der Bundesrat davon aus, dass sich die Ausbildung von Lernenden in Berufen, wo örtlich flexible Arbeit (z.B. Homeoffice) möglich und gewünscht ist, ändert? Und inwiefern?

2. In welchem Verhältnis soll in Zukunft Homeoffice und Arbeit vor Ort für Lernende zulässig sein? Ist es für den Bundesrat denkbar, dass Lernende ihre Ausbildung in Zukunft mehrheitlich im Homeoffice absolvieren? Und falls nicht, wie plant der Bundesrat dies zu verhindern?

3. Welchen Einfluss hat die veränderte Arbeitsorganisation von Berufsbildner/innen auf die Ausbildung der Lernenden? Ist es denkbar, dass Lernende in Zukunft von Berufsbildner/innen ausgebildet werden, die mehrheitlich örtlich flexibel arbeiten?

4. Wenn davon ausgegangen wird, dass sich die neue Realität durchsetzt, wie kann dann sichergestellt und überprüft werden, dass die Arbeitssicherheit für Lernende im Homeoffice gewährleistet wird? Und wie kann dann sichergestellt und überprüft werden, dass Artikel 1 lit. a der Verordnung des WBF über Gefährliche Arbeiten für Jugendliche eingehalten wird?

Begründung

Während der Coyid-19-Pandemie Wurde - wo immer möglich - von zu Hause aus gearbeitet. Diese vom Bund angeordneten Weisungen zu Homeoffice galten durchgehend auch für Lernende und Berufsbildner/ innen. Das Schweizer Berufsbildungssystem erwies sich aufgrund dieser Flexibilität am Lernort Betrieb zwar einmal mehr als krisenresistent, Studien zeigen jedoch auch die Schattenseiten von Homeoffice für Lernende. Denn Jugendliche haben aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Krise deutlich stärker gelitten als andere Altersgruppen. Zusätzlich empfanden auch viele Berufsbild-ner/innen die Betreuung der Lernenden als Herausforderung. Im Sommer 2021 wurden viele Coronamassnahmen stark gelockert. Trotzdem planen viele Unternehmen örtlich flexibles Arbeiten zumindest teilweise beizubehalten. Das hat nicht nur Auswirkungen auf den Alltag vieler Angestellter, sondern auch auf die Ausbildung von Lernenden. Wenn Berufsbildner/innen, Mitarbeitende und/oder Lernende vermehrt im Homeoffice arbeiten, braucht es neue Strategien, Konzepte und Regeln für die Berufslehre. Denn viele Lernende beginnen ihre Ausbildung in einer neuen Arbeitsrealität.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Homeoffice nicht bloss ein vorübergehender Trend ist, sondern in der Arbeitswelt auch künftig von Bedeutung sein wird. Eine praxisnahe Vorbereitung auf diese Arbeitsform ist deshalb bereits während der beruflichen Grundbildung sinnvoll, damit die Lernenden nicht erst nach der Lehre damit konfrontiert werden. Die Anzahl Berufe in der beruflichen Grundbildung, bei denen Homeoffice in grösserem Ausmass umsetzbar ist, ist indes eher gering. Infrage kommen ungefähr ein Dutzend der insgesamt 240 beruflichen Grundbildungen. Es sind dies vor allem Dienstleistungsberufe im kaufmännischen Bereich und in der Informatik.

2. Ziel der beruflichen Grundbildung ist die optimale Vermittlung der Lernziele, damit die Lernenden gut auf ihr weiteres Erwerbsleben vorbereitet werden und ihr Qualifikationsverfahren erfolgreich abschliessen können. Grundsätzlich ist Homeoffice nur insoweit angezeigt, als die Lernenden damit auf die Realität des Arbeitsmarktes vorbereitet werden. Zudem muss bei der Anwendung von Homeoffice sichergestellt sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen wie Jugendarbeitsschutz eingehalten werden. Kann dies nicht gewährleistet werden, ist auch kein Homeoffice möglich. Gleiches gilt für die bestmögliche Betreuung der Lernenden durch die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner.

Die Anordnung von Homeoffice gründet auf einer Abmachung zwischen den Lehrvertragsparteien: dem Betrieb und der lernenden Person. Die Kantone sind zuständig für die Lehraufsicht und Ansprechpartner für die Lehrvertragsparteien.

3. Entscheidend ist, dass die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner trotz Homeoffice sicherstellen können, dass die Inhalte der beruflichen Grundbildung in ihrer Gesamtheit vermittelt werden. Neue Arbeitswelten und -realitäten waren und sind in der Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen stets ein Thema. Die Ausbildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner legt den Fokus auf die Begleitung der Lernenden und somit auf Bildungsziele, welche sich an den Bedürfnissen der Lernenden orientieren - beispielsweise wie man den Umgang mit Lernenden als Interaktionsprozess gestalten kann.

4. Bei der Anwendung von Homeoffice muss sichergestellt werden, dass die Lernenden zu Hause über einen eingerichteten Arbeitsplatz verfügen, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dazu gehören nebst der Ergonomie auch die in den Bildungsplänen festgelegten begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Zudem muss darauf geachtet werden, eine Überforderung zu verhindern. Die Verantwortung dafür tragen in erster Linie die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner unter der Lehraufsicht der Kantone. Im Übrigen kann davon ausgegangen werden, dass die Berufe, bei denen Homeoffice umsetzbar ist, tendenziell kaum "Gefährliche Arbeiten" enthalten.

Antwort des Bundesrates.