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21.4014 · Interpellation · 2021-09-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz ist einer diffuseren, weniger sichtbaren, aber immer stärkeren terroristischen Bedrohung konfrontiert. Nach dem Vorbild Frankreichs sollte auch unser Land über eine Strafverfolgungsbehörde für die Terrorismusbekämpfung verfügen. Mit der Schaffung einer solchen Strafverfolgungsbehörde des Bundes könnte man die Komplexität der eingesetzten Ermittlungstechniken besser überblicken und das Wissen über die geopolitischen Zusammenhänge und die Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit und Rechtshilfe vertiefen.

Auch wenn die Koordination und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Polizeikräften gut eingespielt ist, hat der Föderalismus angesichts einer Bedrohung solchen Ausmasses seine Grenzen. Unser Land hat 26 kantonale Polizeikorps, 26 Staatsanwaltschaften, eine Bundesanwaltschaft, eine Bundespolizei (Fedpol) und einen Nachrichtendienst. Ein "Potpourri", das den Kampf gegen die terroristische Bedrohung noch zusätzlich erschwert. Einige Polizeikommandanten, darunter auch derjenige meines Kantons (VD), sind beunruhigt über diese Situation und rufen den Bund dazu auf, eine auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierte Strafverfolgungsbehörde des Bundes einzurichten. Vor Ort setzt die Polizei alles daran, dass sie bei Terroranschlägen eingreifen kann. Trotzdem schlüpfen einige Personen durch das Netz. Die Terroranschläge, von denen unser Land in den letzten Monaten betroffen war (Morges und Lugano), sind der Beweis dafür. Es ist äusserst schwierig vorauszusehen, wo Terroranschläge stattfinden werden. Ausserdem stellt die Polizei fest, dass sich immer mehr junge Menschen radikalisieren. Es scheint deshalb angezeigt, dass sich die Bundesanwaltschaft auch um die Strafverfolgung von Minderjährigen kümmert, die aktuell in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Eine mögliche Antwort auf diese Probleme wäre die Schaffung einer auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierten Strafverfolgungsbehörde des Bundes sowie die Aufstockung des Personals, das sich in der Bundesanwaltschaft und bei Fedpol mit dieser Thematik befasst. Natürlich kostet eine solche Organisation etwas; dennoch sollte man ihr zustimmen, denn Menschenleben sind unbezahlbar.

Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat der Bundesrat die Schaffung einer auf die Terrorismusbekämpfung spezialisierten Strafverfolgungsbehörde des Bundes geprüft?

2. Wenn ja, innert welcher Frist sieht er eine solche vor?

3. Wenn nein, wie gedenkt er die Mittel der Terrorismusbekämpfung zu verstärken, in der Bundesanwaltschaft oder bei Fedpol?

4. Hat der Bundesrat die Möglichkeit geprüft, die Strafverfolgung von Minderjährigen der Bundesanwaltschaft zu übertragen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. In ihrer heutigen Struktur verfügt die Bundesanwaltschaft bereits über eine Abteilung, welche eine spezialisierte Einheit mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umfasst, die eigens die Strafverfolgung im Bereich des Terrorismus wahrnehmen. Dieser stehen die Ermittler der entsprechend organisierten Einheit der Bundeskriminalpolizei beim Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Verfügung, welches über die ebenso spezialisierten gerichtspolizeilichen Kenntnisse und Kompetenzen verfügt.

3. Rechtlich sind die Handlungsmöglichkeiten der Bundesanwaltschaft und von fedpol in jüngster Zeit gestärkt worden: Zum einen ist am 1. Juli 2021 der Bundesbeschluss vom 25. September 2020 über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität (AS 2021 360) in Kraft getreten. Neu sind nun unter anderem das Anwerben, die Ausbildung und das Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat unter Strafe gestellt. Die Strafbestimmung gegen die organisierte Kriminalität richtet sich neu ausdrücklich auch gegen den Terrorismus, und die entsprechenden Strafandrohungen wurden verschärft. Zum anderen steht nach der Erwahrung des Ergebnisses der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 2021 durch den Bundesrat am 17. September 2021 das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) zur Inkraftsetzung bereit; das Datum der Inkraftsetzung ist noch durch den Bundesrat festzulegen. Mit PMT werden neue präventiv-polizeiliche Massnahmen eingeführt, die aktuell noch bestehende Lücken bei der Bekämpfung von Terrorismus schliessen.

4. Das schweizerische Jugendstrafrecht basiert in erster Linie auf dem Schutz und der Erziehung von Jugendlichen. Deshalb werden straffällige Jugendliche häufig nicht im eigentlichen Sinne bestraft, sondern es werden - im Interesse der betreffenden Person und unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und ihrer Sicherheit - erzieherische oder therapeutische Massnahmen angeordnet. Neben Schutzmassnahmen wie Aufsicht, Betreuung, Behandlung oder Unterbringung in einer Einrichtung können altersabhängig aber auch Strafen mit Freiheitsentzug von bis zu vier Jahren verhängt werden. Der Bundesrat hält fest, dass sich die Zuständigkeit für die Strafverfolgung und Beurteilung von Jugendlichen auf Stufe Kanton durch spezialisierte Jugendanwaltschaften und Jugendgerichte bewährt hat: Bei der Fallabwicklung wird ein besonderes Gewicht auf den Präventionsaspekt und die Aufarbeitung des Delikts gelegt. Soziale Dienste können mit Abklärungen beauftragt werden, und die Verfahren finden häufig unter Einbezug des Bezugsnetzes der Jugendlichen (Familie, Lehrpersonen, Lehrmeister, andere Fachpersonen) statt. Nur so bleibt eine solide Entscheidungsgrundlage für die Verhängung von Strafen oder Massnahmen im Bereich des Jugendstrafrechts gewährleistet. Der Bundesrat erachtet daher die Einführung einer singulären, deliktsabhängigen Sonderregelung bei terroristischen Straftaten und eine Abkehr vom etablierten, persönlichkeitsbezogenen Ansatz im Rahmen des Jugendstrafrechts nicht als zielführend.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass in der Praxis insbesondere bei terroristischen Gefährderinnen und Gefährdern oft Gruppierungen tätig sind, die aus erwachsenen und minderjährigen Personen bestehen. Aus rechtlicher Sicht spricht nichts dagegen, dass sich die Jugendanwaltschaften bei Ermittlungen an die auf Terrorismusbekämpfung spezialisierten Ermittler der Bundeskriminalpolizei wenden. Diese Zusammenarbeit ist weiterhin zu fördern. Zudem ist es zentral, dass die Kantone weiterhin alle Risikopersonen, auch jugendliche, regelmässig fedpol und der Bundesanwaltschaft (BA) melden, damit diese Fälle und Fallkomplexe in der operativen Koordinationsplattform TETRA (TErrorist TRAcking) besprochen werden. Eine enge Koordination zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Jugendanwaltschaften während der laufenden Strafverfahren ist unabdingbar - dies nicht nur in Verfahren gegen Terrorismusunterstützer, sondern in allen Fällen in Strafverfolgungskompetenz des Bundes, wo Minderjährige mit Erwachsenen (Haupt- und Mittäter, Erwachsene und Jugendliche) tätig sind (Terrorismus, aber auch mafiöse kriminelle Organisationen, Sprengstoffdelikte etc.).

Antwort des Bundesrates.