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21.4020 · Interpellation · 2021-09-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Care Leaver:innen sind gegenüber Gleichaltrigen, die in ihren Herkunftsfamilien aufwachsen, im Übergang ins Erwachsenenleben vor zusätzliche Hürden gestellt. Diese Tatsache ist vor allem auf das zu frühe Ende der Jugendhilfeleistungen zurückzuführen und ist demnach strukturell bedingt. Daraus ergibt sich ein biographisches Risiko für Care Leaver:innen (Thomas Gabriel, 2015).

Laut KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz) wurden 6391 Kinder per 31. Dezember 2019 im Rahmen einer zivilrechtlich angeordneten Massnahme platziert. Die PACH-Studie (Seiterle Nicolette, 2018) veröffentlichte Hochrechnungen. So seien zwischen 2015-2017 jährlich insgesamt rund 18 000-19 000 Kinder ausserfamiliär untergebracht worden, davon 4700-5800 in Pflegefamilien und 12 000-14 200 in Heimpflege. Die SODK und KOKES empfehlen ganz klar das Datenmaterial zu verbessern (Empfehlungen der SODK und der KOKES zur ausserfamiliären Unterbringung, 2020).

Eine solide Zahlenbasis zu einvernehmlichen, nicht angeordneten ausserfamiliären Unterbringungen - ebenso zusätzliche Indikatoren - fehlen. Genauso fehlt es an Informationen darüber, wie ihr Leben nach Vollendung des 18. Lebensjahres weitergeht. Dies erschwert zielgerichtete Unterstützungsangebote.

Die Interpellantin bittet den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist der Bundesrat bereit, eine statistische Erhebung einzurichten, bei welcher die ausserfamiliären Unterbringungen nach Grund (einvernehmlich, nach Art. 310 ZGB, etc.), Alter, Kanton, Dauer, Platzierungsform (Pflegefamilie, Institutionsart), Bildung/Ausbildung sowie Aftercare-Situation (Lebenssituation nach Austritt) erfasst. Falls nicht, bitte ich um eine Begründung.

2. Das EJPD betreibt seit längerem die Plattform Casadata.ch auf, bislang wurden jedoch dort keine vollständigen Daten veröffentlicht. Weshalb sind diese Daten nicht veröffentlicht? Ab wann kann mit einer vollständigen Veröffentlichung gerechnet werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Ausschuss der Vereinten Nationen über die Rechte der Kinder hat der Schweiz in seinem Schlussbericht vom 4. Februar 2015 zum zweiten, dritten und vierten Staatenbericht der Schweiz zum Übereinkommen über die Rechte der Kinder vom 20. November 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, SR 0.107) empfohlen, Mechanismen für die Erhebung und systematische Analyse von Informationen und aufgeschlüsselten Daten zu Kindern in allen alternativen Formen der Betreuung zu installieren (vgl. Empfehlung 49a).

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2019 das EJPD (Bundesamt für Justiz, BJ) und das EDI (Bundesamt für Statistik, BFS) beauftragt, die Möglichkeit zu evaluieren, eine nationale Statistik zur Situation fremdplatzierter Kinder zu entwickeln (Ziff. 5.4.1.a., S. 20, Bericht des Bundesrates, "Massnahmen zum Schliessen von Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechtskonvention"). Der Bericht über die Ergebnisse dieser Evaluation sowie über allfällige zusätzlich benötigte Ressourcen soll Ende 2021 vorliegen. Gestützt darauf wird der Bundesrat die weiteren Schritte im Hinblick auf eine nationale Statistik über die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen festlegen.

2. Der Bund subventioniert gestützt auf das Bundesgesetz vom 5. Oktober 1984 über die Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug (LSMG, SR 341) schweizweit 180 Erziehungseinrichtungen mit jährlich CHF 80 Millionen Betriebsbeiträgen. Die zuständige Subventionsbehörde ist das BJ. Für das Subventionsmonitoring und für die Beurteilung des Bedarfs führt das BJ die Datenbank Casadata. In dieser werden von jeder dieser Einrichtungen das Angebot und dessen Nutzung erfasst.

Das BJ hat im Jahr 2019 einen ersten Bericht über die Daten 2018 erstellt. Ende 2021 wird ein neuer Bericht über die Daten der Jahre 2018 bis 2020 vorliegen. Es ist zu beachten, dass diese Berichte nur die Daten der vom Bund subventionierten Einrichtungen umfassen. Diese Berichte geben in Bezug auf die erfassten Kinder und Jugendlichen Auskunft über die Platzierungsgründe, den Herkunftskanton, das Geschlecht, das Alter, die durchschnittliche Verweildauer sowie über deren Situation nach Austritt. Der erste Bericht wurde allen kantonalen Verbindungsstellen und den subventionierten Einrichtungen zugestellt. Zudem wird er regelmässig auch weiteren Interessierten auf Wunsch zur Verfügung gestellt und erläutert. Das BJ wird die Anregung prüfen, die Berichte auf seiner Webseite zu publizieren.

Antwort des Bundesrates.