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21.4027 · Motion · 2021-09-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

1. Bei Spitaleintritten in die Intensivstation wegen Covid-19 muss vermerkt werden, ob der Patient nicht geimpft, einmal geimpft oder zweimal geimpft war inkl. dem Datum der Impfung.

2. Diese Daten müssen in statistischer Form vom BFS oder BAG veröffentlicht werden.

Begründung

Die Spitalbelastung hat mit der 3. Coronaphase wieder zugenommen. Nun häufen sich aber die Patienten, die bereits geimpft wurden. Um einen besseren Überblick über diese Fälle zu erhalten, ist es notwendig, bei den Spitaleintritten zu vermerken, in welcher Impfphase der Patient war.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat kann die Anliegen der Motionärin nachvollziehen. Vertiefte Kenntnisse über Patientinnen mit einer SARS CoV-2 Infektion, auf der Intensivstation behandelt werden müssen, sind aktuell und auch für zukünftige Pandemien zentral für die Steuerung. Die Motion wird jedoch aus folgenden Gründen abgelehnt:

1. Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) erfasst und bewirtschaftet die Datenerhebung zur Auslastung der Intensivpflegebetten im Informations- und Einsatzsystem (IES). Zurzeit prüft der KSD im Rahmen eines Projektes, in welcher Form und mit welchen allfälligen System- und Verordnungsanpassungen in der besonderen Lage Daten zum Impfstatus bei IPS-Patientinnen und -Patienten erhoben werden könnten. Eine vollumfängliche Umsetzung noch während der Covid-19-Pandemie ist aufgrund der Komplexität und zeitlichen Verhältnissen wenig wahrscheinlich, obschon die diesbezüglichen Arbeiten mit grossen Anstrengungen vorangetrieben werden.

2. Das BAG veröffentlicht bereits heute regelmässig auf dem Online-Dashboard www.covid19.admin.ch die epidemiologischen Daten zu Covid-19, so auch die Daten zur Belegung der Intensivstationen. Nach erfolgter Umsetzung des obenerwähnten Projekts könnten auch die Daten zum Impfstatus von IPS-Patientinnen und -Patienten auf dem Dashboard ausgewiesen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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