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21.4042 · Interpellation · 2021-09-20

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat 2007 ein Mandat für ein Stromabkommen mit der EU verabschiedet. Seit dem Entscheid der EU, dieses Dossier mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommen zu verknüpfen, ist die Verhandlung blockiert, aber nicht abgebrochen. Nachdem der Bundesrat die Verhandlungen über ein INSTA einseitig beendet hat, ist eine neue Lagebeurteilung vorzunehmen und eine Strategie zu entwickeln. Die vom Bundesrat zwischenzeitlich kommunizierten drei Phasen Beruhigen - Stillhalten - Neustart (ab 2024) können als grober Orientierungsrahmen dienen. Eine Strategie ist das aber nicht. Es muss darum gehen, schweizerische Interessen aktiv zu vertreten. Die Situation beim Strom ist vordringlich und erträgt keinen Aufschub. Der neuste Ausschluss der Schweizer Stromaufsicht (Elcom) bei der europäischen Energieregulierungsbehörde (Acer) ist ein weiterer Fingerzeig. Der Bundesrat muss Ansätze entwickeln, wie er die festgefahrene Verhandlung wieder deblockieren kann. Hier bietet es sich beispielsweise an, den Streitschlichtungsmechanismus sowie die Regelung zu den staatlichen Beihilfen aus dem gescheiterten INSTA in einem spezifischen Stromabkommen zu implementieren. Die Interessenabwägung zwischen Souveränitätsreduktion und Mehrwerten bei der Versorgungssicherheit sowie der Vermarktung von Schweizer Strom kann gut und praktisch innenpolitisch vermittelt und diskutiert werden. Schliesslich ist auch klar, dass der anvisierte strukturierte Dialog mit der EU mit konkreten inhaltlichen Themen verbunden werden muss.

Ausserdem stellt sich die Frage, was die Schweiz für die Bewältigung der grossen Herausforderungen im Nord-Süd-Stromtransit in Europa entwickeln und anbieten kann.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1.Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass eine Deblockierung der festgefahrenen Stromverhandlungen im Interesse der Schweiz ist?

2. Was konkret unternimmt der Bundesrat inhaltlich und zeitlich, um die Verhandlung zu deblockieren? Welche konkreten Vorschläge kann er der EU in technischer und infrastruktureller Hinsicht unterbreiten?

3. Kann sich der Bundesrat vorstellen, einen Streitbeilegungsmechanismus sowie die Regelung zu den staatlichen Beihilfen in Anlehnung an das gescheiterte INSTA für ein spezifisches Stromabkommen der EU anzubieten?

Stellungnahme des Bundesrates

Zu den Fragen 1 und 2:

Der Bundesrat ist mit dem Anliegen des Interpellanten einig, dass ein Abschluss eines Stromabkommens mit der Europäischen Union (EU) angestrebt werden soll. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass das Nichtzustandekommen des institutionellen Abkommens (InstA) auch mit Nachteilen u.a. für den Bereich des Stromhandels und der Stromversorgung verbunden ist. diese Nachteile weist er in seinem Bericht betreffend die Verhandlungen über ein InstA vom 26. Mai 2021 aus (Ziff. 3.5). Wie in der Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion 21.3500 "Rechtssicherheit für die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im europäischen Stromsystem gewährleisten!" vom 11. August 2021 festgehalten, erscheint eine baldige Einwilligung der EU-Kommission in die Weiterführung von Stromverhandlungen derzeit gerade aufgrund des Nichtzustandekommens des InstA unwahrscheinlich. Konkrete Vorschläge der Schweiz, wie etwa das Einbringen von systemsicherheitsrelevanter Regelenergie in europäische Handelsplattformen wie TERRE (Transeuropäischer Austausch von Ersatzreserven), werden von der EU-Kommission abgelehnt. Privatwirtschaftliche technische Verhandlungen von Swissgrid mit europäischen Netzbetreibern laufen aber weiter. Sie ermöglichen punktuelle Verbesserungen, können aber ein Stromabkommen nicht ersetzen.

Zur Frage 3:

Über entsprechende Ansätze wurde vor dem Beginn der Verhandlungen über ein InstA verhandelt. Ab Anfang 2010er Jahre privilegierte die EU aber eine horizontale Lösung. Auch im Rahmen des InstA war vorgesehen, komplementär zum übergeordneten Abkommen spezifische Regelungen in den sektoriellen Abkommen zu verankern. Der Bundesrat hat der EU die Lancierung eines strukturierten politischen Dialogs über das Gesamtspektrum der bilateralen Beziehungen vorgeschlagen, in welchem eine gemeinsame Agenda der weiteren Zusammenarbeit im gemeinsamen Interesse entwickelt werden kann. In diesem Rahmen soll auch das weitere Vorgehen in Bezug auf das Strom-Dossier thematisiert werden.

Antwort des Bundesrates.