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Auswirkungen des Abbruchs der Verhandlungen über ein Rahmenabkommen auf die Gleichstellungsförderung im Forschungsbereich

21.4043 · Interpellation · 2021-09-21

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der Programme des Europäischen Forschungsraumes (EFR) wie "Horizon2020" werden Massnahmen zur Gleichstellung und zur Förderung von Frauen in der Forschung umgesetzt. Auf europäischer Ebene ist die Schweiz in Gremien und Arbeitsgruppen des EFR vertreten, die die Chancengleichheit fördern. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3868 und Interpellation 21.3802 informierte, hat die Europäische Kommission das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation am 12. Juli 2021 informiert, dass die Schweiz bis auf Weiteres und namentlich für alle Ausschreibungen von Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen und Initiativen im Jahr 2021 als nicht-assoziierter Drittstaat behandelt wird.

Längerfristig bleibt Schweizer Forscher*innen ohne die Assoziierung die Teilnahme an Programmen und Ausschreibungen verwehrt. Die Schweiz hat zudem kein volles Mitbestimmungsrecht im Europäischen Forschungsraum, bei den Forschungsrahmenprogrammen sowie in den entsprechenden Programmausschüssen. Somit kann sie auch keinen Einfluss auf die Rahmenbedingungen, wie beispielsweise die Verbesserung der Chancengleichheit, nehmen. Das Netz von Vereinbarungen, welches der SNF mit den Förderorganisationen europäischer Länder aufgebaut hat, kann diese Mitsprache nicht ersetzen. Die Schweiz hat sowohl national wie international noch Verbesserungsbedarf in der Gleichstellung. So waren beispielsweise im Jahr 2020 lediglich 194 der 487 Schweizer Teilnehmenden am Programm für Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technologie (COST) weiblich (siehe:cost.eu, Jahresbericht 2020).

1. Welche Auswirkungen hat der Abbruch der Verhandlungen über das Rahmenabkommen auf die gleichstellungspolitischen Engagements der Schweiz auf internationaler Ebene, insbesondere im Bereich der Forschungszusammenarbeit?

2. Sind ausgleichende Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit geplant und wenn ja, welche?

3. Wie beurteilt der Bundesrat generell den Schweizer Gleichstellungfortschritt im Forschungsbereich im Vergleich zur Europäischen Union?

4. Wie kann sich die Schweiz, abgesehen vom SNF, für die Chancengleichheit und Gleichstellung im europäischen Forschungsraum einsetzen, und was kann sie zu dessen Förderung konkret unternehmen?

5. Welche Gleichstellungsprogramme auf europäischer Ebene fallen konkret weg, welche bleiben bestehen? Wann laufen die bestehenden Kooperationen aus?

6. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die wegfallenden Programme auf eidgenössischer Ebene oder mithilfe von anderen internationalen Kooperationen zu kompensieren?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Die Schweiz ist ein langjähriger und zuverlässiger Partner der Europäischen Union (EU) im Bereich Forschung und Innovation (F&I) und nimmt in der Arbeitsgruppe des Europäischen Forschungsraum (EFR)-Rates zur Geschlechtergleichstellung in F&I teil (Standing Working Group - Gender in Research and Innovation, SWG-GRI). Nachdem im September 2020 die Europäische Kommission (EC) mit einer neuen Kommunikation zum EFR die Schwerpunkte für die nächsten Jahre kommuniziert hat, werden Entscheidungen zur neuen EFR Gouvernanzstruktur bis Ende 2021 erwartet. So steht zurzeit weder fest, in welchem Rahmen gleichstellungspolitische Fragen in Zukunft im EFR behandelt werden noch welche Mitgestaltungsmöglichkeiten Nicht-EU-Mitgliedsländer haben werden.

2. Die Schweiz gilt bei den Eingaben von Forschungsprojekten des Jahres 2021 für Horizon Europe und den damit verbundenen Programmen als nicht assoziiertes Drittland. Teilnehmende aus der Schweiz haben daher Zugang zu rund zwei Dritteln von Horizon Europe, wobei deren Finanzierung direkt durch das SBFI erfolgt. Diese Direktfinanzierung, gepaart mit nationalen Massnahmen zur Abfederung der Folgen als Drittland, stellen sogenannte Übergangsmassnahmen dar. Dabei sind keine spezifischen Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit geplant. Die Assoziierung der Schweiz am EU-Rahmenprogramm für F&I zum frühestmöglichen Zeitpunkt bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates.

3. Die Teilnahme der Schweiz am EFR umfasst auch die Messung von Kernindikatoren zur Gleichstellung der Frauen in F&I. Im letzten Progress Report des EFR von 2018 konnte die Schweiz in den Gleichstellungsindikatoren zulegen und befindet sich laut den verfügbaren Zahlen im unteren europäischen Mittelfeld. Auch wenn die Schweiz sich verbessert hat, müssen die Bestrebungen beibehalten werden, um bei der Gleichstellung von Frauen in F&I weitere Fortschritte zu machen. Die für diesen Herbst geplante Publikation des She Figures Bericht 2021 zu den Gleichstellungsindikatoren auf europäischer Ebene wird die aktuellen Zahlen für die Schweiz beinhalten.

4. Die diversen Schweizer F&I-Akteure berücksichtigen Gleichstellungsaspekte in ihren strategischen Zielen und Mehrjahresplanungen. Die Schweizer Hochschulen tauschen sich über bilaterale Kontakte oder im Rahmen von Hochschulnetzwerken (LERU u.a.) zum Thema Gleichstellung aus. Die Schweizer Delegierten in der SWG-GRI Arbeitsgruppe unterstützen den Austausch mit den europäischen Akteuren.

5. Die Schweiz kann sich als nicht assoziiertes Drittland nach wie vor bei den meisten Projekten im Rahmen von Horizon Europe beteiligen. Die grossen Gleichstellungsprogramme von Horizon 2020 starteten 2014 - 2016, als die Teilnahme für Forschende aus der Schweiz nicht möglich war, was zu einer relativ tiefen Beteiligung für das gesamte Horzion 2020 führte. Da auch bei Horizon Europe zurzeit eine volle Teilnahme nicht überall möglich ist, werden andere Teilnahmeformen geprüft. Im EFR steht zurzeit noch nicht fest wie die bestehenden Arbeitsgruppen in die künftig EFR Gouvernanzstruktur integriert werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten Nicht-EU-Mitgliedsländer haben werden. Angaben dazu werden bis Ende 2021 erwartet.

6. Aufgrund des Zieles des Bundesrates, die Schweiz so bald wie möglich an Horizon Europe und die damit verbundenen Programme und Initiativen zu assoziieren, sind zurzeit keine kurzfristigen Massnahmen im Bereich der Gleichstellungspolitik geplant.

Antwort des Bundesrates.