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21.405 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-01

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Bundesverfassung ist so zu ändern, dass Ausländer*innen, welche sich fünf Jahre rechtmässig in der Schweiz aufhalten, das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Bundesebene erhalten. Die Bundesverfassung ist dazu wie folgt anzupassen:

Artikel 136 Politische Rechte

Absatz 1, litera b (neu) Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit 5 Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten

Artikel 175 Zusammensetzung und Wahl [des Bundesrats]

Absatz 3 (neu) Sie werden aus allen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind, auf die Dauer von vier Jahren gewählt.

Begründung

Demokratie ist die Regierung der Regierten. Die Qualität einer Demokratie misst sich daran, welche Arten von Mitbestimmung die Bevölkerung hat. In dieser Hinsicht ist die Schweizerische Demokratie mit der Mischung von repräsentativen und direktdemokratischen Elementen vielen anderen Staaten voraus. Die Qualität einer Demokratie misst sich aber auch daran, wie gross der Anteil der Menschen ist, welche politische Entscheide, welche sie selbst betreffen, auch mitgestalten können. Hier hat die Schweiz ein deutliches Defizit. Ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz hat heute kein Stimm- und Wahlrecht, weil dieses an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist.

Weil eine Demokratie dann stark ist, wenn sie Betroffene zu Beteiligten macht, wird unsere Demokratie und ihr Rückhalt in der Bevölkerung gestärkt, wenn auch Ausländer*innen, welche seit 5 Jahren rechtmässig in der Schweiz leben, sich an unserer Demokratie beteiligen können. Aktuell erfüllen über 1,6 Millionen Menschen dieses Kriterium, sie machen einen Fünftel der ständigen Wohnbevölkerung aus.

50 Jahre nach der viel zu späten Einführung des Frauenstimmrechts kann die Schweiz mit der Einführung von politischen Rechten für Ausländer*innen einen weiteren Schritt hin zu einer Stärkung ihrer Demokratie machen.