Zugang zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit für bis 25-Jährige und kinder- und jugendgerechte Informationen in der Corona-Krise
21.4127 · Interpellation · 2021-09-29
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Seit dem 13. September 2021 gilt für weite Bereiche des öffentlichen Lebens für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, ein Covid-Zertifikat vorzuweisen. Diese Neuerung bringt für Jugendliche ab 16 Jahren erneut eine deutliche Einschränkung ihres Lebens. Ausserschulische Angebote bieten Lernorte, die für umfassende Bildung, physisches und psychisches Wohlbefinden sowie gesunde Entwicklung zentral sind. Die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) gehören zum Grundangebot für Kinder und Jugendliche. Um ihre zentralen Funktionen der Früherkennung und -intervention sowie der Förderung der gesunden Entwicklung leisten zu können, müssen die Einrichtungen einen niederschwelligen Zugang gewährleisten können. Die Zertifikatspflicht ab 16 Jahren führt zu einer unangemessenen Hürde bei diesem Zugang. Erste Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass ein Teil der Jugendlichen und Familien die Angebote gar nicht mehr besuchen - obwohl gerade unter ihnen viele die Freiräume und Unterstützung dringend nötig hätten.
In Zusammenhang mit der Coronakrise und der damit verbundenen, zum Teil widersprüchlichen und nicht kinder- und jugendgerechten Kommunikation, ist das Recht auf Information von grosser Wichtigkeit.
Damit es durch die Einführung der Zertifikatspflicht ab 16 Jahren nicht zu einer Verschlechterung der Situation der Kinder und Jugendlichen kommt, braucht es Justierungen im Umgang mit Covid- Zertifikat. Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
1. Ist der Bundesrat bereit, den zurzeit geltenden Artikel 21 in der Verordnung Besondere Lage, welcher die Angebote der OKJA auf Jugendliche bis 16 Jahre beschränkt, so zu ändern, dass die Altersangabe auf 25 Jahre erhöht wird (unter Einhaltung der nötigen Schutzmassnahmen)?
2. Damit die Chancengerechtigkeit, der Zugang zu Bildung und die soziale Integration nicht gefährdet wird: Ist der Bundesrat bereit, den Test für ein Covid-Zertifikat mindestens für Jugendliche bis 25 Jahren gratis zu belassen?
3. Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass den Kindern, Jugendlichen und deren Bezugspersonen nach dem jeweiligen Stand der Forschung eindeutige Informationen zur Verfügung gestellt werden? Wie garantiert der Bundesrat, dass Veränderungen zu einer bisherigen Kommunikation klar und nachvollziehbar kinder- und jugendgerecht zur Verfügung gestellt werden?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Wie in der Antwort auf die Interpellation Roth Franziska 21.4113 "Covid-19: den Druck von den Kindern und Jugendlichen wegnehmen" dargelegt, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie bei Kindern und Jugendlichen auf ein Minimum beschränkt werden sollten, sofern es die epidemiologische Situation erlaubt. Er sieht jedoch zurzeit nicht vor, hinsichtlich der Zertifikatspflicht Ausnahmebestimmungen für die Kinder- und Jugendarbeit zu beschliessen.
Grundsätzlich ist die Impfung für alle Personen ab 12 Jahren zugelassen und empfohlen. Sie ermöglicht alle zertifikatspflichtigen Angebote uneingeschränkt nutzen zu können. Auch ungeimpften und impfunwilligen Jugendlichen wird durch die Teilnahme an Tests der Zugang zu den Veranstaltungen der Offenen Kinder- und Jugend-Arbeit ermöglicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Oktober 2021 entschieden, dass sich Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre nach wie vor kostenlos testen lassen können. Jugendliche über 16 Jahren können im Rahmen der repetitiven Schultestungen ebenfalls gratis ein Zertifikat erlangen. Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für die Testung als auch für die Zertifikatsausstellung. Allerdings obliegt es den Kantonen zu entscheiden, ob gestützt auf die regelmässigen Tests in den Schulen, ein Zertifikat ausgestellt wird oder nicht.
3. Zur Vermittlung von Informationen arbeitet die Covid-19 Taskforce des Bundesamts für Gesundheit (BAG) eng mit verschiedenen Organisationen und Verbänden der Jugendarbeit sowie weiteren Stakeholdern im Kinder- und Jugendbereich zusammen. Sie setzt entsprechend auch auf die Informationsvermittlung durch Multiplikatoren. Das BAG weist die relevanten kantonalen Konferenzen, die Jugendverbände und anderen Partner regelmässig auf die neusten zu vermittelnden Informationen und Änderungen von Massnahmen hin. Die Multiplikatoren erhalten sämtliche BAG-Informationsmaterialien zur Weiterverbreitung und nutzen in der Folge ihre Kommunikationskanäle, um die Informationen zielgruppenfokussiert zu verbreiten. Dazu gehören auch Informationen zu niederschwelligen Angeboten zur Covid-19 Impfung.
Antwort des Bundesrates.