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21.4139 · Interpellation · 2021-09-29

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

In Beantwortung meiner Frage 21.7895 "Wie viele Personen jagen in der Schweiz Jahr für Jahr Waldschnepfen?" hat der Bundesrat gesagt: "Die Bewilligungsvorschriften sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Die eidgenössische Jagdstatistik enthält keine Daten zu diesem Thema." Allerdings postuliert Artikel 16 Absatz 1 der Jagdverordnung: "Die Kantone melden dem BAFU jährlich bis zum 30. Juni den Bestand der wichtigsten jagdbaren und geschützten Tierarten, die Anzahl der erlegten und der eingegangenen Tiere sowie die gemeldeten präparierten geschützten Tiere. Sie machen zudem Angaben über die Anzahl der Jäger, die verwendeten verbotenen Hilfsmittel und über die zur Verhütung und Vergütung von Wildschäden aufgewendeten Mittel."

Kann der Bundesrat in Erfüllung von Artikel 16 der Jagdverordnung sagen, wie viele Jägerinnen und Jäger Tiere töten, die auf der roten Liste der geschützten Arten stehen?

Wann beabsichtigt der Bundesrat, die neue rote Liste Brutvögel zu veröffentlichen?

Warum wird angesichts der geringen Zahl von Menschen, die davon betroffen wären, die Jagd auf Tiere, die auf der roten Liste stehen (gegenwärtig: Feldhase, Waldschnepfe, Tafelente, Eiderente, Schellente, Knäkente, Löffelente, Schnatterente, Krickente, Reiherente), nicht verboten?

Die Jagd mag nicht der Hauptgrund für den Populationsschwund bedrohter Arten sein, aber es erscheint trotzdem problematisch, vermeidbare Bedrohungen dieser Arten wie beispielsweise die Jagd zu erlauben. In welchem Verhältnis steht das Interesse, eine gefährdete Art zu schützen, zum Interesse eines sehr kleinen Kreises von Jägerinnen und Jäger, diese Art zu bejagen?

Stellungnahme des Bundesrates

1) Über die Anzahl der Jägerinnen und Jäger, die Tiere einer bestimmten Art erlegen, erhebt der Bund keine Daten. Die Kantone liefern dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Anzahl erlegter Tiere pro Art und die Anzahl der Jagdberechtigten. Diese Daten sind in der eidgenössischen Jagdstatistik zusammengefasst. Eine Ergänzung dieser Statistik mit der Anzahl erlegter Tiere pro Jägerin oder Jäger würde für die Kantone einen grossen Mehraufwand bedeuten.

2) Die Rote Liste der Brutvögel der Schweiz wird voraussichtliche Ende 2021 publiziert.

3-4) Die jagdliche Nutzung von Arten ist gemäss der Verfassung ein Regal der Kantone. Das Parlament bezeichnet im Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG; SR 922.0) die jagdbaren Tiere. Der Bundesrat kann nach Anhören der Kantone die Liste der jagdbaren Arten gesamtschweizerisch beschränken, wenn es zur Erhaltung bedrohter Arten notwendig ist (Art. 5 Abs. 6 JSG). Dies ist gegenwärtig nur für eine der Arten auf der Roten Liste der Fall: die Tafelente. Das Bundesparlament hatte mit der Revision des Jagdgesetzes entschieden, die Tafelente und weitere 11 Wildentenarten, die als Zugvögel im Winter die Schweiz besuchen, neu auf Gesetzesstufe zu schützen. Das angepasste Gesetz wurde im Herbst 2020 von der Stimmbevölkerung abgelehnt.

Bei regionaler Bedrohung von Arten sind die Kantone verpflichtet, diese im kantonalen Recht zu schützen (Art. 5 Abs. 4 JSG). Die Jagd auf den Feldhasen und die Waldschnepfe ist deshalb in vielen Kantonen eingestellt worden. Bejagt werden sie nur in jenen Regionen, die gute Bestände aufweisen.

Antwort des Bundesrates.