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Stimmrecht für alle in kommunalen Angelegenheiten nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz

21.414 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-11

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Bundesverfassung und Bundesgesetz sehen neu vor, dass Einwohner und Einwohnerinnen ohne Schweizer Bürgerrecht spätestens nach fünf Jahren Wohnsitz in der Schweiz die vollen politischen Rechte in kommunalen Angelegenheiten ausüben können. Wer die politischen Rechte einmal erworben hat, kann diese beim Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton nicht verlieren und übt sie ohne neuen Fristenlauf weiter aus.

Begründung

Am 7. Februar 2021 feierten wir 50 Jahre Stimm- und Wahlrecht für Frauen in unserem Land. Dennoch bleibt unsere Demokratie eingeschränkt. Ein Viertel der Bevölkerung, der zur Dynamik unserer Gesellschaft beiträgt, kann nicht in vollem Umfang an den Entscheidungen ihrer Gemeinschaft teilhaben und nicht mehr Verantwortung übernehmen. Wir sind stolz auf unsere Demokratie, die ein hohes Ansehen geniesst. Doch andere Länder weiteten die politischen Rechte lange vor uns aus, sowohl beim Stimm- und Wahlrecht für Frauen als auch für Mitbürger und Mitbürgerinnen einer anderen Nationalität. So führte die Europäische Union mit dem Vertrag von Maastricht die vollen politischen Rechte für alle Unionsbürger und Unionsbürgerinnen auf kommunaler Ebene ein.

In der Schweiz haben inzwischen 605 Gemeinden in sieben Kantonen das Stimm- und Wahlrecht für Mitbürger und Mitbürgerinnen ohne Schweizer Pass eingeführt, einige Kantone auch auf kantonaler Ebene. Sie alle machen damit gute Erfahrungen. Es ist zudem eine Frage der Rechtsgleichheit, dass diese politischen Rechte auch in den übrigen rund 1590 Gemeinden zum Tragen kommen und beim Umzug in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton nicht verwirkt werden. Niemand käme auf die Idee, den Frauen das Stimm- und Wahlrecht in einigen Gemeinden zu gewähren und in anderen nicht. Die Wohnsitzfrist von fünf Jahren gilt in den Kantonen Freiburg und Neuenburg und hat sich dort bewährt. Die Frist beginnt aber in allen sieben Kantonen, die ganz oder teilweise ein Stimm- und Wahlrecht für Zugezogene kennen, bei einem Wohnortswechsel wieder neu zu laufen, was den heutigen Mobilitätsbedürfnissen entgegensteht.

Es ist deshalb an der Zeit, dass der Bund dafür sorgt, dass Mitbürger und Mitbürgerinnen ohne Schweizer Pass in allen Gemeinden an den gleichen politischen Rechten teilhaben können. Die Schweiz des 21. Jahrhunderts ist vielfältig geworden. Es passt nicht mehr in unsere Zeit, ganze Bevölkerungsgruppen von demokratischen Entscheidungsinstrumenten auszuschliessen. Partizipationsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte auf kommunaler Ebene stärken das Interesse an der Mitgestaltung unseres Gemeinwesens ganz allgemein und tragen so zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei.