Stark verspätete Massnahmen an den Grenzen. Angabe der Staatsangehörigkeit von hospitalisierten Covid-Patientinnen und -Patienten
21.4198 · Interpellation · 2021-09-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Die in der Schweiz wegen Covid hospitalisierten Personen sind zu einem grossen Teil ungeimpft. Es wurde ruchbar, dass sich fast die Hälfte während den Ferien im Ausland angesteckt hat und ein bedeutender Teil von ihnen während den Sommerferien in ihren Herkunftsländern auf dem Balkan. Inzwischen füllen sich insbesondere in gewissen Kantonen die Intensivstationen wieder. Verschiebungen von Operationen, auch von Herz- und Krebsoperationen, sind wieder traurige Realität.
Der Bundesrat wurde in den vergangenen Monaten verschiedentlich nach der Staatsangehörigkeit der hospitalisierten Covid-Patientinnen und -Patienten gefragt. Er wollte sie nicht angeben, weil eine solche Erhebung nicht machbar sei.
Ich frage den Bundesrat:
- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Situation in den Schweizer Spitälern in Bezug auf die an Covid Erkrankten erfreulicher wäre, wenn er sanitäre Kontrollen beim Eintritt in unser Land aufrechterhalten oder eingeführt hätte insbesondere im Hinblick auf die Ferienrückkehrerinnen und -rückkehrer?
- Wie steht der Bundesrat zur Aussage, die in den Medien wiederholt zu lesen war, die Einreise sei in keinem anderen Land so einfach wie in der Schweiz?
- Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Vorlage zu Grenzkontrollen, die er vergangene Woche in Konsultation gegeben hat, sehr spät kommt?
- Warum werden die Grenzgängerinnen und Grenzgänger von den Grenzkontrollen beharrlich ausgeschlossen? Warum müssen nicht auch sie den Covid-Pass bei der Einreise in die Schweiz vorweisen?
- Gedenkt der Bundesrat, die Statistiken über die hospitalisierten Covid-Patientinnen und -Patienten, einschliesslich derjenigen, die auf den Intensivstationen liegen, aufgeschlüsselt nach Staatsangehörigkeit bekanntzugeben?
- Wie erklärt der Bundesrat die hohe Zahl vom Spitalpatientinnen und -patienten aus den Balkanländern? Legt sie nicht die Vermutung nahe, dass diese Gemeinschaft wenig impfbereit ist? Gibt es Informationen dazu? Gibt es vielleicht ein Integrationsproblem bei in der Schweiz wohnhaften Personen aus den Balkanländern?
- Ist es üblich, dass Bundesrat Berset einen Impfaufruf an die albanische Gemeinschaft in albanischer Sprache richtet? Kann man vielleicht nicht mehr davon ausgehen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnen, die Sprache des Orts verstehen, an dem sie leben?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die grenzsanitarischen Massnahmen sind Bestandteil eines ganzen Massnahmenpakets zur Pandemiebewältigung und nicht alleinig ausschlaggebend für die Situation in den Spitälern. Seit Beginn der Covid-Pandemie trifft der Bundesrat seine Entscheidungen anhand vielfältiger Überlegungen und unter Einbezug gesundheitlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Faktoren. Dies immer mit dem Ziel, die Pandemie mit einer möglichst geringen Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens einzudämmen. Die epidemiologische Situation erlaubte im Mai 2021 die grenzsanitarischen Massnahmen zu lockern. Impf- und Verhaltensempfehlungen wurden beibehalten und kommunikativ verstärkt. Zudem wurde während den Sommerferien für Reiserückkehrende an neuralgischen Punkten, beispielswiese den Flughäfen, präventiv eine Kampagne mit einer Testempfehlung nach Rückkehr lanciert.
2. und 3. Die Einreise aus Staaten und Gebieten, die gemäss Anhang 1 der Covid-19-Verordnung 3 als Risikostaaten gelten, ist für ungeimpfte Drittstaatsangehörige nach wie vor stark beschränkt. Geimpften Drittstaatsangehörigen ist die Einreise nur möglich, wenn sie ihre Impfung nachweisen können und mit einem durch die Schweiz, die Europäische Arzneimittelagentur oder gemäss dem "WHO Emergency use listing" zugelassenen Impfstoff vollständig geimpft wurden. Damit folgt die Schweiz den Empfehlungen der EU und trägt auf diese Weise zu einem einheitlichen, koordinierten Vorgehen an den Schengen-Aussengrenzen bei. Die grenzsanitarischen Massnahmen wie auch alle anderen Mittel und Wege zur Pandemiebekämpfung können sich indes in den verschiedenen Ländern unterscheiden. Insgesamt verfügte die Schweiz im internationalen Vergleich relativ milde grenzsanitarische Massnahmen. Der Bundesrat ist stets bestrebt, die Pandemie mit einem effektiven, verhältnismässigen und von der Bevölkerung akzeptierten Massnahmenmix zu bekämpfen. Gleichzeitig werden auch wirtschaftliche Faktoren bei der Wahl des Instrumentariums berücksichtigt. Für die Schweiz als Binnenland ist es relevant, dass der grenzüberschreitende Güter- und Personenverkehr nicht zu grossen Einschränkungen unterliegt.
Gemäss des Drei-Phasen-Modells des Bundesrates sind die Massnahmen in der Normalisierungsphase darauf ausgerichtet, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden. Dabei befolgt der Bundesrat den Grundsatz, dass die gewählten Massnahmen verhältnismässig und damit nicht restriktiver als notwendig ausgestaltet sein müssen. Unter Berücksichtigung dieser Prämissen und im Hinblick auf die Herbstferien wurden die grenzsanitarischen Massnahmen per 20. September 2021 verschärft.
4. Grenzgängerinnen und Grenzgänger machen einen wichtigen Bestandteil der Schweizer Arbeitskräfte aus - insbesondere im Gesundheitswesen, im Detailhandel und im Dienstleistungsbereich. Entsprechend leisten Grenzgängerinnen und Grenzgänger einen wichtigen Beitrag für die wirtschaftliche Prosperität und Versorgungslage der Grenzregionen. Die Einführung von grenzsanitarischen Massnahmen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger hätte gerade für die genannten Branchen starke negative Auswirkungen. Dies will der Bundesrat vermeiden. Zudem kann mit dieser Ausnahmebestimmung den gemeinsamen Wirtschaftsräumen in den Grenzregionen Rechnung getragen werden. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat für Grenzgängerinnen und Grenzgänger bei den grenzsanitarischen Massnahmen eine Ausnahme vor.
5. Der Verlauf einer Hospitalisierung und ein allfälliger Aufenthalt auf der Intensivpflege-Station werden über das obligatorische Meldesystem nicht erfasst. Das Spitalsentinel Überwachungssystem (CH-SUR) erhebt klinische Daten zu IPS-Patientinnen und -Patienten ohne Angabe der Nationalität. Daher stehen dem Bundesamt für Gesundheit für Patientinnen und Patienten, die in Zusammenhang mit einer Covid-Infektion intensivmedizinisch behandelt wurden, keine Informationen zur Nationalität zur Verfügung.
6. Verschiedene Faktoren dürften für die überdurchschnittlich hohe Zahl an Spitalpatientinnen und -patienten aus dem Balkan verantwortlich sein. Insbesondere herrschte in einigen Balkanländern eine hohe Inzidenz vor. Mit hoher Inzidenzrate steigt das Infektionsrisiko für ungeimpfte Personen bei Besuchen im Heimatland. Genaue Zahlen über den Anteil der ausländischen Bevölkerung an den geimpften Personen liegen nicht vor. Grundsätzlich war es jedoch vor den Sommerferien kantonsweise nicht einfach, einen Impftermin zu erhalten. Dank fortschreitender Impfkampagne konnten sich in der Zwischenzeit deutlich mehr Personen impfen lassen.
Die Migrationsbevölkerung setzt sich grundsätzlich mit den gleichen Fragen auseinander wie die Durchschnittsbevölkerung. Für sozial benachteiligte Schichten mit tiefer Bildung und wenig landessprachlichen Kenntnissen kann es aber schwieriger sein, sich zu informieren und die Vertrauenswürdigkeit von Quellen angemessen zu evaluieren. Umso wichtiger sind gerade die jüngsten Aktionen verschiedener Gemeinschaften, welche explizit die Bemühungen der fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen aufzeigen. Als Beispiel kann hier die Kampagne "Impfe Dich und rette Leben" der albanischen Gemeinschaft genannt werden. Auch bekannte Sportlerinnen und Sportler mit Migrationshintergrund haben inzwischen via Social Media bekannt gegeben, dass sie geimpft sind und leisten so ihren Beitrag.
7. Mit den Informationsmassnahmen zur Covid-19-Impfung sollen möglichst alle Bevölkerungsgruppen in der Schweiz erreicht werden. Darunter sind auch Bevölkerungsgruppen, welche die Schweizer Landessprachen aus verschiedenen Gründen nicht oder nur rudimentär sprechen. Um auch diese Personen zu erreichen, werden Informationen in diversen Migrationssprachen verbreitet, unter anderem auch über fremdsprachige Medien oder über Kanäle des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK). Das SRK koordiniert im Auftrag des Bundes die Verbreitung der Informationen in verschiedenen fremdsprachigen Medien. Ergänzend werden zudem adressatengerechte Kommunikationsmassnahmen in Zusammenarbeit mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zur Erreichung der Zielgruppe umgesetzt.
Antwort des Bundesrates.