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21.4202 · Motion · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzesänderungen vorzunehmen, die notwendig sind, damit die Erneuerung des Pflanzenkapitals für Spezialkulturen als Massnahme zur Strukturverbesserung und zur Förderung der Nachhaltigkeit mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden kann. Das Konzept ist gemeinsam mit der Branche und abgestimmt auf die Marktentwicklung auszuarbeiten. Der Bundesrat sorgt für die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Mittel.

Begründung

In seiner Antwort auf die Interpellation 21.3735 sieht der Bundesrat "den Anbau resistenter Sorten als eine von mehreren geeigneten Massnahmen, um dem Schädlings- und Krankheitsdruck auf die Kulturen zu reduzieren und damit zu einem geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beizutragen." Zudem anerkennt er, dass die Investitionskosten hoch sind, und weist darauf hin, dass die Kulturen erst nach einigen Jahren in die Vollertragsphase kommen. Bisher wurde die Erneuerung des Pflanzenkapitals zur Hauptsache mit Investitionskrediten gefördert. Diese rückzahlbaren, zinslosen Darlehen decken höchstens 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.

Von diesen Investitionskrediten wird aber zu wenig Gebrauch gemacht. Zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte befürchten zu hohe Schulden.

Die Einführung von A-Fonds-perdu-Beiträgen für die Spezialkulturen könnte die Produzentinnen und Produzenten dazu motivieren, ihre Parzellen zu erneuern, namentlich in Bezug auf Obst- und Rebsorten, Mechanisierung, Anbaumethode, Bewässerung und Begrünung, und damit den heutigen Anforderungen zu entsprechen. Dieser Wechsel würde die durch Parasiten verursachten Ernteschäden verringern. Dank der A-Fonds-perdu-Beiträge könnten zudem junge Landwirtinnen und Landwirte im Landwirtschaftssektor leichter Fuss fassen, weil sie nicht von Beginn an mit hohen Schulden konfrontiert wären und damit die Eintrittsschwelle tiefer läge. Eine solche Förderung trüge ebenfalls zu einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Landwirtschaft bei: Sie würde damit der wachsenden Nachfrage nach Produkten, die weniger Pflanzenschutzmittel beanspruchen, nachkommen. Sie könnte die Produktion inländischer landwirtschaftlicher Produkte ankurbeln. Zudem würde sie die Massnahmen des Bundes zum Schutz des Trinkwassers und zugunsten einer nachhaltigen Landwirtschaft ergänzen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Wie im Motionstext und in der Antwort auf die Interpellation 21.3735 erwähnt, fördert der Bund die Zucht von resistenten Sorten. Ausserdem wird die Erneuerung von Dauerkulturen mithilfe von Investitionskrediten unterstützt.

Bei der Beratung der finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022-2025 hat das Parlament beschlossen, den jährlichen Kredit für Strukturverbesserungsmassnahmen zur Erreichung ökologischer Ziele um 3,75 Millionen Franken zu erhöhen (BBl 2021 1537). Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft derzeit, wie diese Mittel eingesetzt werden können, um das Ziel der Reduktion des Fungizideinsatzes im Wein- und Obstbau (z.B. mit resistenten Sorten) voranzutreiben. Wie der Bundesrat aber bereits im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel festgehalten hat, ist es besonders wichtig, die Nachfrage nach resistenten Kernobst-, Reb- und Kartoffelsorten zu verstärken. Die Bereitschaft der Branchenverbände und Grossverteiler, solche Projekte zu lancieren oder zu unterstützen, ist daher ein wichtiger Erfolgsfaktor. In der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation 21.3735 wird auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass alle Akteurinnen und Akteure der Wertschöpfungskette, von den Produzentinnen und Produzenten bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten, einen Beitrag zur Erreichung der Reduktionsziele beim Pflanzenschutzmitteleinsatz leisten.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.