Horizon 2021–2027 und Nichtassoziierung der Schweiz. Verfahren zur Sicherung von Forschung und Innovation in der Schweiz ergänzen
21.4214 · Motion · 2021-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Es muss das Ziel der Schweiz bleiben, sich voll und ganz an das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (Horizon) für die Jahre 2021-2027) zu assoziieren. Der im Horizon-Paket 2021-2027 (20.052) vorgesehene Substitutionsmechanismus reicht nicht aus, um zu gewährleisten, dass die Bereiche Forschung und Innovation attraktiv bleiben. Bis die Assoziierungsfrage zur Zufriedenheit gelöst ist, muss der Bundesrat die dafür notwendigen Verfahren ergänzen; dadurch sollen Lücken geschlossen werden, die sich aufgrund des Ausschlusses der Schweiz aus dem EU-Rahmenprogramm ergeben (Quantentechnologien, Weltraumforschung, digitale Schlüsseltechnologien), und die KMU sollen unterstützt werden.
Begründung
Es ist notwendig, dass sich die Schweiz voll und ganz an Horion 2021-2027 assoziiert; dieses Rahmenprogramm ist für den Forschungsstandort Schweiz von grosser Bedeutung. Das gegenwärtige Fernbleiben ist für die Schweiz mit grossen Attraktivitätseinbussen verbunden.
2014 hat der Forschungsstandort Schweiz mit dem Ausschluss aus dem Rahmenprogramm Horizon Europe dauerhaft Schaden genommen: Die Beteiligung von Schweizer Forscherinnen und Forschern an europäischen Projekten ging stark zurück; es flossen weniger Finanzierungsbeiträge; Forscherinnen und Forscher verloren wertvolle Kontakte innerhalb europäischer Forschungsnetzwerke, und sie wurden nicht mehr in eine Projektleitung berufen.
Dieselben Probleme stellen sich der wissenschaftlichen Gemeinde auch heute, da die Schweiz nicht an das Programm Horizon 2021-2027 assoziiert ist. Die im Horizon-Paket 2021-2027 (20.052) vorgesehenen Lösungen reichen nicht aus, um die finanziellen Einbussen vollständig auszugleichen und den Attraktivitätsverlust des Forschungsstandorts Schweiz sowie die Schwächung der Innovationskraft zu kompensieren.
In gewissen Bereichen sind die Schweizer Forschung und Innovation gänzlich von europäischen Projekten ausgeschlossen. Dies ist beispielsweise im Bereich der Quantentechnologien und in gewissen Bereichen der Weltraumforschung der Fall. Die im Horizon-Paket 2021-2027 vorgesehenen Verfahren für den Fall einer Nicht-Assoziierung sind in diesen Bereichen nutzlos, denn Schweizer Einrichtungen sind dort von Ausschreibungen und Forschungsnetzwerken gänzlich ausgeschlossen. Die Finanzierung digitaler Schlüsseltechnologien (key digital technologies) ist im Horizon-Paket 2021-2027 nicht vorgesehen; sie ist aber essenziell für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Die Finanzierung dieser Technologien wäre technisch aber möglich und notwendig.
Auch im Innovationsbereich verlieren Schweizer Unternehmen wertvolle Unterstützung.
Der Bundesrat wird aufgefordert, die reglementarischen Grundlagen anzupassen und die im Horizon-Paket vorgesehenen finanziellen Mittel aufzustocken.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz gilt beim Horizon-Paket 2021-2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, Forschungsinfrastruktur ITER und Digital Europe Programm) zurzeit als nicht assoziiertes Drittland. Rund zwei Drittel der Massnahmen (namentlich die meisten Verbundprojekte) sind für Schweizer Akteure aus Forschung und Innovation trotzdem zugänglich, allerdings ohne Finanzierung seitens EU. An Ausschreibungen für Einzelprojekte, bspw. für Stipendien des European Research Council ERC und des European Innovation Council EIC sowie für gewisse Marie Sklodowska-Curie Aktionen MSCA, haben Schweizer Forschende im Jahr 2021 keinen Zugang mehr.
Eine möglichst zeitnahe Assoziierung am Horizon-Paket bleibt das erklärte Ziel des Bundesrates. Um die Auswirkungen der aktuellen Situation abzufedern, hat er am 17. September und am 20. Oktober 2021 Übergangsmassnahmen beschlossen. Dazu gehören die direkte Finanzierung der Schweizer Teilnahmen an den Projekten des Horizon-Paketes durch den Bund (WBF/SBFI) sowie zusätzliche Angebote bei Institutionen wie SNF und Innosuisse als Ersatz für nicht mehr zugängliche Programmteile. Diese Übergangsmassnahmen werden mit den Mitteln finanziert, die für die Schweizer Teilnahme am Horizon-Paket bewilligt wurden. Gewisse Massnahmen werden dem Parlament für Kreditverschiebungen mit einer Nachmeldung zum Voranschlag 2022 in der Wintersession 2021 unterbreitet.
Die Bereiche Quantenforschung und Raumfahrt sind aktuell nur sehr eingeschränkt zugänglich. Da es sich um sogenannte strategische Ausschlüsse der EU gegenüber Drittstaaten handelt, wäre eine Teilnahme selbst im Falle einer Assoziierung an das Horizon-Paket fraglich. Im Bereich Quantum sind kurzfristige Übergangsmassnahmen nicht möglich. Im Bereich Raumfahrt ist als Übergangsmassnahme eine verstärkte Teilnahme der Schweizer Akteure an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation ESA vorgesehen. Um dem voraussichtlichen Ausschluss von Schweizer Forschenden an einem grossen Teil der Ausschreibungen des Digital Europe Program (DEP) entgegenzuwirken, hat der Bundesrat im strategisch wichtigen Bereich des Hochleistungsrechnens Übergangsmassnahmen beschlossen. Um die fehlenden Teilnahmemöglichkeiten für KMU abzufedern, wird die Innosuisse im Rahmen der Übergangsmassnahmen gestärkt.
Die Übergangsmassnahmen bieten somit kurzfristige Lösungen an, um den Übergang bis zu einer Assoziierung möglichst reibungslos zu gestalten.
In einer längerfristigen Perspektive hat der Bundesrat das WBF in Zusammenarbeit mit dem EFD beauftragt, Ergänzungs- und Ersatzmassnahmen zur Stärkung des Schweizer Forschungs- und Innovationsstandortes zu prüfen.
Diese Massnahmen würden dazu dienen, die Schweizer Position im F&I-Bereich weiter zu stärken, wobei auch Forschungsbereiche geprüft werden, in denen die Schweiz über einzigartige Expertise verfügt, wie in der Quantenforschung und Raumfahrt. Ersatzmassnahmen würden greifen, falls langfristig keine Assoziierung möglich wäre. Die Ergebnisse dieser Prüfaufträge werden Mitte 2022 für mögliche Ergänzungsmassnahmen bzw. im Verlauf des Jahres 2023 für allfällige Ersatzmassnahmen vorliegen. Der Bundesrat wird das Parlament über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informieren. Den Anliegen der Motion wird damit bereits Rechnung getragen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.