Monitoringsystem zur Überwachung der Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der in der Landwirtschaft, im Weinbau und im Obstanbau Beschäftigten sowie der Anwohnerinnen und Anwohner
21.4217 · Postulat · 2021-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Einführung eines Monitoring-Systems, mit dem die Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der in der Landwirtschaft, im Obstanbau und im Weinbau und Beschäftigten sowie der Personen, die neben landwirtschaftlichen Kulturen leben, überwacht werden.
Begründung
Weltweit befassen sich immer mehr Studien mit den Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit. Viele von ihnen zeigen den Zusammenhang auf zwischen bestimmten neurologischen Krankheiten und Krebserkrankungen und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei Landwirtinnen und Landwirten. Mehrere europäische Länder haben infolgedessen ihre Gesetzgebung angepasst. So wurden in Frankreich, im Gegensatz zur Schweiz, Parkinson und gewisse Krebsarten als Berufskrankheiten anerkannt.
Der Bundesrat betont in seiner Antwort auf das Postulat Crottaz 21.3861 "Auswirkungen von Pestiziden auf die Gesundheit. Standortbestimmung in der Schweiz", dass die verfügbaren Datenbanken "nicht zur Beurteilung der Gesundheitsrisiken von Anwenderinnen und Anwendern von Pflanzenschutzmitteln konzipiert wurden". Paradoxerweise kommt er dann aber zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Die Gesundheit der Menschen, die in der Nähe von Flächen leben, auf denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, kann ebenfalls geschädigt werden. Die Zeitung Le Nouvelliste hat im September 2020 eine solide Recherche durchgeführt und dabei Anrainerinnen und Anrainer von Rebbergen im Wallis zu Wort kommen lassen. Die zahlreichen Aussagen bestätigen die epidemiologischen Vermutungen über die Auswirkungen der Pflanzenschutzmittelexposition, die namentlich von befragten medizinischen Fachpersonen geäussert wurden: verschiedene Arten von Atemwegserkrankungen (Asthma, Rhinitis, Sinusitis usw.), die mit zunehmender Dauer, Häufigkeit und/oder Intensität der Exposition verschärft werden.
Leider gibt es in der Schweiz weder ein Monitoring der Gesundheit der in der Landwirtschaft Beschäftigten, die Pflanzenschutzmittel einsetzen, noch der Personen, die in der Nähe von mit Pflanzenschutzmitteln behandelten Kulturen leben. Quantitative Aussagen sind darum nicht möglich.
Es ist also höchste Zeit, ein solches Monitoring-System einzurichten, um über gefestigte Zahlen in Bezug auf die Folgen, die die Pflanzenschutzmittelexposition für professionelle Anwenderinnen und Anwender sowie für Anwohnerinnen und Anwohner hat, zu verfügen. Nur so wird es möglich sein zu überprüfen, welche direkte Auswirkung die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit hat.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Wie der Antwort des Bundesrates zum Postulat Crottaz 21.3861 zu entnehmen ist, hat das SECO einen Bericht in Auftrag gegeben, der 2020 unter dem Titel "Überwachung der chronischen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von professionellen Anwendern in der Schweiz" publiziert wurde. Darin sind die Voraussetzungen für den Aufbau eines Überwachungssystems sowie die notwendigen Etappen für die Einführung einer an die Bedingungen in der Schweiz angepassten Überwachung beschrieben. Die Studie kommt zum Schluss, dass sich die Überwachung der chronischen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit von beruflichen Anwenderinnen und Anwendern hauptsächlich auf zwei Arten von Datenquellen und deren Verknüpfung stützt. Dabei handelt es sich einerseits um die Datenbanken zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zu den Personen, die bei ihrer Berufstätigkeit Pflanzenschutzmitteln ausgesetzt sind, und andererseits um Gesundheitsdatenbanken, insbesondere solche mit relevanten Informationen zu Erkrankungen, die mit einer beruflichen Exposition gegenüber Pflanzenschutzmitteln in Verbindung gebracht werden können.
Seit der Veröffentlichung dieses Berichts wurden bei der Erhebung von Daten zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Fortschritte erzielt. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 sieht die Erfassung der für Pflanzenschutzbehandlungen verantwortlichen Personen sowie eine präzisere Beschreibung der Pflanzenschutzbehandlungen in einer zentralisierten Datenbank vor. Gleichzeitig sollen gemäss der künftigen Verordnung über ein Register der Inhaberinnen und Inhaber von Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sämtliche beruflichen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln registriert werden. Was die Anwohnerschaft anbelangt, sollte es mit der erwähnten Datenbank möglich sein, die eingesetzten Pflanzenschutzmittel und die behandelten Flächen zu erfassen. Damit wird die Untersuchung allfälliger Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner erleichtert.
Was die Gesundheitsregister angeht, beschränken sich die in der Schweiz verfügbaren Daten auf bestimmte Krebserkrankungen. Die Verwendung dieser Daten ist im Krebsregistrierungsgesetz (KRG) geregelt. Das BAG ist sich bewusst, dass Gesundheitsdaten fehlen, insbesondere Daten im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Chemikalien mit unterschiedlichster Anwendung. Deshalb plant das Amt eine entsprechende Langzeitkohortenstudie in der Bevölkerung. Die Pilotphase endet im Dezember 2021 und im Frühling 2022 soll dem Bundesrat ein Vorschlag für eine nationale Studie unterbreitet werden. Dabei soll eine repräsentative Stichprobe von 100 000 Personen ausgewählt und es sollen Gesundheitsdaten sowie biologische Proben gesammelt werden. Die entsprechende Infrastruktur erlaubt sowohl eine gesundheitliche Überwachung als auch epidemiologische Forschungen zur öffentlichen Gesundheit.
All diese Bestrebungen zeigen, dass dem Bundesrat die Gesundheit der in der Landwirtschaft, im Obstbau und im Weinbau beschäftigten Personen sowie der Anwohnerinnen und Anwohner wichtig ist, die durch eine Pflanzenschutzmittelexposition potenziell beeinträchtigt wird. Angesichts der laufenden Arbeiten sieht er keinen Bedarf für einen spezifischen Bericht.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.