21.4228 · Interpellation · 2021-09-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Am 28. September präsentierte der Bundesrat die Krankenkassenprämien für 2022. Insgesamt sinkt die durchschnittliche Krankenkassenprämie schweizweit um 0,2 Prozent. Dabei fällt auf, dass ausgerechnet die Kantone mit den höchsten Gesundheitskosten bevorteilt werden.
Gemäss dem Branchenverband Santésuisse beliefen sich die Gesundheitskosten (OKP-Nettoleistungen) im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2020 auf 4485 Franken pro Kopf und in Genf auf 4331 Franken, während sie im Kanton Appenzell Innerrhoden lediglich bei 2337 Franken lagen, im Kanton St. Gallen bei 3058 Franken und im Thurgau bei 3081 Franken. Trotzdem profitieren Basel-Stadt und Genf von markanten Prämiensenkungen von -2,1 Prozent, bzw. -1,5 Prozent. Gleichzeitig werden die Ostschweizer Kantone für ihre traditionell kostenbewusste Gesundheitspolitik bestraft, indem die Prämien in Appenzell Innerrhoden um 0,7 Prozent, in Ausserrhoden um 0,6 Prozent, im Kanton Thurgau um 0,6 Prozent und im Kanton St. Gallen um 0,2 Prozent steigen.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie erklärt sich die Tatsache, dass die Stadtkantone mit den höchsten Gesundheitskosten von bedeutenden Prämiensenkungen profitieren, während ländliche Ostschweizerkantone mit ihren um rund einen Drittel tieferen Gesundheitskosten Prämienerhöhungen in Kauf nehmen müssen?
2. Wie entwickelten sich die Gesundheitskosten pro Kopf der Bevölkerung in den letzten 5 Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Genf im Vergleich zu Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Thurgau und St.Gallen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Prämien müssen so berechnet werden, dass sie die kantonalen Kosten decken, und zwar für jeden Kanton separat (Art. 16 Abs. 3 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz; KVAG, SR 832.12). Das Kostenniveau in einem Kanton hat keinen Einfluss auf die Art und Weise der Prämienberechnung. Für den leichten Prämienrückgang in den Kantonen GE und BS im Jahr 2022 gibt es zwei Hauptgründe. Die Entwicklung der mittleren Prämie in den Kantonen GE und BS widerspiegelt einerseits eine bereits hohe Prämie im Jahr 2021 und andererseits den Umstand, dass sich in diesen beiden Kantonen im Jahr 2022 ein geringerer Kostenanstieg abzeichnet. In den Kantonen AI, AR, TG und SG wird hingegen ein Kostenanstieg erwartet, der über dem nationalen Durchschnitt liegt (Quelle: jährliche Kostenprognosen der Konjunkturforschungsstelle der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich [KOF]).
Der Anstieg der mittleren Prämie für 2022 in den Kantonen AI, AR, SG und TG erklärt sich zudem aus der Tatsache, dass sehr grosse Versicherer in diesen Kantonen ihre Prämien im Jahr 2021 nicht erhöht oder sogar deutlich gesenkt haben. So muss die Erhöhung dafür in diesem Jahr etwas stärker ausfallen als im Schweizer Durchschnitt, damit die Prämien kostendeckend sind.
2. In den Kantonen BS, GE, AI, AR, TG und SG entsprechen die Nettoleistungen je versicherte Person in den letzten fünf Jahren folgenden Beträgen in Franken (Quelle: www.bag.admin.ch > Zahlen & Statistiken > Krankenversicherung > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung > Tabelle T2.03):
20162017201820192020Entwicklung (in %) zwischen 2016 und 2020BS4'3414'4084'3854'4744'4953,5GE4'1394'3174'2004'3594'3234,4AI2'3462'2332'2872'3092'310-1,5AR2'8062'7952'7992'8912'9174TG2'8122'8352'8803'0223'0799,5SG2'8462'9192'8953'0233'0567,4
Dieser Vergleich zeigt, dass zwischen 2016 und 2020 der Kostenanstieg (in Prozent) in den Kantonen TG und SG deutlich stärker ausfiel als in den Kantonen BS und GE, was erklärt, warum die Prämien in den beiden erstgenannten Kantonen in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als in den beiden letztgenannten. Bei den Kantonen AI und AR spiegelt der Rückgang der mittleren Prämien 2021 um -2,9 Prozent bzw. -0,5 Prozent bereits die günstige Kostenentwicklung wider.
Antwort des Bundesrates.