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21.4237 · Interpellation · 2021-09-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Die Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten wächst rasant, das Angebot boomt entsprechend. Das Bewusstsein, dass eine nachhaltige Geldanlage der Realwirtschaft sowohl wichtige Impulse als auch finanzielle Möglichkeiten geben, um die Transformation zu ökologisch nachhaltigen Produktionsprozessen und Produkten voranzutreiben, ist bei Anlegerinnen und Anlegern ebenso gross, wie das Bedürfnis dies zu tun.

Gleichzeitig zeigen aktuelle Studien, dass es sogenannt nachhaltige Anlagefonds nicht schaffen, wesentlich mehr Kapital in eine nachhaltige Wirtschaft zu lenken, als herkömmliche Fonds. Eine Nachhaltigkeits-Wirkung ist bei den meisten solchen Anlagefonds offenbar kaum vorhanden. Während sich Vermögensverwalter von den Studienresultaten nicht überrascht zeigen und darauf hinweisen, dass eine nachhaltige Wirkung auf die Realwirtschaft oft gar nicht das Ziel von solchen Produkten sei, zeigen Umfragen von GFS-Zürich, dass aber genau dies die Erwartung einer Mehrheit der Kunden wäre.

1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass nachhaltige Anlageprodukte eine positive Wirkung in der Realwirtschaft entfalten sollten?

2. Besteht durch das Fehlen eines allgemein gültigen Standards, sowie im Fehlen einer Wirkungsabsicht und eine Wirkungstransparenz die Gefahr, dass Anlagekunden in der Wahl ihrer Anlageprodukte überfordert sind und auch leicht getäuscht werden?

3. Welchen regulatorischen Handlungsbedarf zu Greenwashing haben die Abklärungen des SIF und weiteren Behörden ergeben?

4. Was spricht dagegen, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit ein allgemein gültiger Standard mit Mindestkriterien sowie die Abfrage und Berücksichtigung der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden für nachhaltige Geldanlagen eingeführt werden kann?

5. Welcher Akteur wäre am besten geeignet, einen solchen Standard zu definieren und die Anlage-Produkte auf die Einhaltung des Standards hin zu kontrollieren?

6. Was sollte ein solcher Mindeststandard garantieren vor dem Hintergrund, dass ökologische Nachhaltigkeit die Bewahrung der Regenerationsfähigkeit unserer Lebensgrundlagen bedingt und die Erreichung der Pariser Klimaziele und der Schutz der Biodiversität dazu aus wissenschaftlicher Sicht unabdingbar sind?

7. Was hält der Bundesrat vom Vorschlag, dass Anlagen, um als nachhaltig gelten zu können, mindestens mit den Klima-Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein und dass sie dabei den Schutz der Biodiversität gewährleisten müssen?

Stellungnahme des Bundesrates

Wie im Bericht "Nachhaltigkeit im Finanzsektor Schweiz" des Bundesrates vom Juni 2020 dargelegt, sollen die Rahmenbedingungen so ausgestaltet sein, dass der Finanzsektor einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann. Dies ist auch eine wichtige Voraussetzung, um als nachhaltiger Finanzplatz glaubwürdig und konkurrenzfähig zu sein.

Zu 1 bis 3: Unter dem Begriff "nachhaltige Anlageprodukte" werden geläufig verschiedene Strategien zusammengefasst. Gewisse davon zielen primär darauf ab, durch Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien finanzielle Risiken zu minimieren. Für Kundinnen und Kunden kann dabei der falsche Eindruck entstehen, dass mit diesen Anlagen eine effektive Wirkung bezüglich Nachhaltigkeitsthemen erzielt wird. Andere Strategien beabsichtigen eine effektive Nachhaltigkeitswirkung, wobei wiederum ein falscher Eindruck bezüglich des Ausmasses der angestrebten und realisierten Wirkung entstehen kann. Um Klarheit zu schaffen und damit Greenwashing zu vermeiden, ist glaubwürdige Wirkungstransparenz erstrebenswert. Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 das EFD (SIF) beauftragt, bei Bedarf dem Bundesrat Anpassungen im Finanzmarktrecht vorzuschlagen, welche das sogenannte Greenwashing, also das Vortäuschen nachhaltiger Geschäftstätigkeit im Umweltbereich, verhindern. Diese Abklärungen sollen diesen Herbst abgeschlossen werden.

Zu 4: Wissenschaftlich fundierte Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen sind zentral. Der Staat kann dabei subsidiär eine Rolle übernehmen. Da die Schweiz im Klimabereich mit dem Übereinkommen von Paris international Verpflichtungen für den Finanzmarkt eingegangen ist, wird ein Fokus auf Klimawirkungen gelegt. Dieser Fokus steht im Einklang mit internationalen Entwicklungen, beispielsweise der G20 und der EU, und ist ein erster Schritt zu einem Aspekt (Klima) der Umweltnachhaltigkeit. Es liegt im Interesse der Anbieter von Finanzdienstleistungen, die individuellen Präferenzen der Kunden nach effektiv nachhaltigen Produkten zu berücksichtigen.

Zu 5 bis 7: Einheitliche Definitionen von Nachhaltigkeitswirkungen sollten sich gut in internationale Entwicklungen einfügen. Im Bereich Klima wäre daher anstrebenswert, dass "klimafreundliche" Anlagen die Kompatibilität mit dem Pariser Abkommen nachweisen. Dahingehend ist es für Anlageentscheidungen zentral, vorwärtsschauende Indikatoren zu haben, die beschreiben, ob Unternehmen im Anlageportfolio auf Kurs sind, die Transition zu einer "Netto-Null" Wirtschaft zu erreichen. Wenn geeignete Methoden verfügbar sind, sollten solche Ansätze auf weitere relevante Bereiche im Sinne der Agenda 2030, wie Biodiversität und soziale Fragen, ausgeweitet werden.

Antwort des Bundesrates.