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21.4245 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Mehltau, eine epidemische Pilzkrankheit, hat sich durch das feuchte und warme Wetter explosionsartig verbreitet und damit den Schweizer Weinbau in grosse Schwierigkeiten gebracht. Er führt dazu, dass Blätter und Früchte absterben, und seine Entwicklung verlief exponentiell. Verschiedene Rebflächen sind komplett zerstört. Diese Krankheit trifft zusammen mit einer Reihe von Unwettern die Reben schwer.

Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf die folgenden Fragen:

1. Ist sich der Bundesrat der Schwierigkeiten, die der Schweizer Weinbau durchlebt, bewusst?

2. Welche Unterstützungsmassnahmen will er ergreifen?

3. Wird er den Fonds Suisse bitten, Beiträge für die Schäden, die durch nicht vorhersehbare und nicht versicherbare Naturereignisse hervorgerufen werden, zu leisten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der gesamte Pflanzenbau wurde im Jahr 2021 durch Klimaereignisse beeinträchtigt. Zuerst gab es Frühlingsfrost, dann Hagel, aber auch starken Regen. Diese haben zu Witterungsbedingungen geführt, die für die Entwicklung von Pilzkrankheiten sehr günstig waren. Alle landwirtschaftlichen Kulturen in der Schweiz haben gelitten. Das Bundesamt für Statistik schätzt in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung, dass der Wert der pflanzlichen Erzeugung im Vergleich zu 2020 um 9 Prozent sinken wird.

2 und 3. Ein Teil dieser Fragen wird vom Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 21.7762 behandelt. Der Schweizerische Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden leistet Entschädigung für Schäden, die durch unvorhersehbare, derzeit nicht versicherbare Naturereignisse verursacht werden. Schäden, die durch tierische oder pflanzliche Schädlinge wie beispielsweise falschen Mehltau hervorgerufen werden, können nicht entschädigt werden.

Es sei daran erinnert, dass die landwirtschaftlichen Betriebe auf der Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes mittels Betriebshilfe Zugang zu spezifischen zinslosen Darlehen haben, wenn sie sich vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Zudem können die Kantone jederzeit einen Aufschub für die Rückzahlung ausstehender Kredite (Investitionskredite und Betriebshilfen) in Erwägung ziehen. Eine zusätzliche Unterstützung für den Weinbau drängt sich nicht auf. Dies wäre eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kulturen, die ebenfalls von den besonderen Witterungsbedingungen in diesem Jahr betroffen sind.

Antwort des Bundesrates.