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21.4262 · Interpellation · 2021-09-30

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die Vereinbarkeit von Dienstpflicht und Familie stellt immer wie mehr ein wichtiges Element dar. Einerseits zur realen Verwirklichung eines modernen Familienbildes, bei dem auch der Vater Betreuungsaufgaben übernimmt, unabhängig davon, ob der Dienst in der Armee, dem Zivilschutz oder dem Zivildienst geleistet wird. Andererseits um dem Ziel eines Anteils von 10 Prozent Frauen in der Armee näher zu kommen.

1. Welche Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Dienstpflicht und Familie werden

a. in der Armee,

b. im Zivilschutz und

c. im Zivildienst umgesetzt?

2. Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf in diesem Bereich?

3. Welche möglichen Handlungsoptionen sieht der Bundesrat, um die Vereinbarkeit von Dienstpflicht und Familie zu verbessern?

Stellungnahme des Bundesrates

Dem Bundesrat ist die Vereinbarkeit von Familie und Dienstpflicht wichtig. Die Ausgangslage ist bei Armee, Zivilschutz und Zivildienst jedoch unterschiedlich: Im Zivilschutz leistet eine Person pro Jahr im Schnitt sechs Diensttage; dies ist wesentlich einfacher mit der Familie zu vereinbaren als der Militärdienst, der 20 bis 25 Tage pro Jahr dauert. Im Zivildienst ist die Vereinbarkeit mit der Familie ebenfalls deutlich einfacher, da die Einsätze selbstständig geplant werden können. Die Frage der Vereinbarkeit von Dienstpflicht und Familie stellt sich deshalb am dringendsten bei der Armee.

1. Dienstpflichtige Personen in der Armee und im Zivilschutz haben die Möglichkeit, persönlich oder familiär begründete Gesuche für Dienstverschiebungen und Urlaube einzureichen, auf die soweit wie möglich Rücksicht genommen wird. Beim Zivildienst sieht das Zivildienstrecht explizit vor, dass Dienstverschiebungen bewilligt werden können, um persönliche oder familiär bedingte Härtefälle abzuwenden. Weiter werden sowohl in der Armee, im Zivilschutz wie auch im Zivildienst zusätzlich anfallende und nachgewiesene Kosten für die Kinderbetreuung bis zu einem bestimmten Höchstbetrag entschädigt. Der Sozialdienst der Armee kann Angehörige der Armee und des Zivilschutzes zudem finanziell unterstützen, beraten und begleiten, wenn sie durch den Dienst in finanzielle, familiäre oder persönliche Schwierigkeiten geraten.

2./3. Es werden laufend mögliche Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Dienstpflicht und Familie geprüft. Dazu gehören beispielsweise Möglichkeiten zur Unterstützung im Bereich der Kinderbetreuung. Die Armee prüft zudem alternative Dienstleistungsmodelle, die den Armeeangehörigen mehr Flexibilität erlauben würden.

Antwort des Bundesrates.

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