21.4268 · Interpellation · 2021-09-30
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Auf die Frage 19.5042 von Alice Glauser-Zufferey sagte der Bundesrat "Les coûts liés à la disparition des insectes sont donc certainement supérieurs à ceux des mesures déjà prises pour éviter cette disparition".
Auf die Interpellation 19.4516 von Fabien Fivaz schrieb der Bundesrat: "Les résultats montrent que les services d'approvisionnement fournis par les agroécosystèmes dépendent directement de la diversité des pollinisateurs et des organismes utiles. En outre, l'homogénéisation du paysage a un effet négatif sur la diversité de ces deux unités fonctionnelles importantes pour la production agricole."
Auf diverse Vorstösse antwortete der Bundesrat, die Herausforderungen bezüglich Insektenschutz in der Landwirtschaft seien erkannt, der Handlungsbedarf sei gross. Konkrete Schutz- und Fördermassnahmen würden in der AP22+ integriert (20.3010, 17.4162, 17.4310) - das ist aber nicht passiert.
Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:
1. In welchen Politikbereichen fallen die erwähnten Kosten des Insektensterbens heute und in Zukunft an? Welcher Anteil davon in der Landwirtschaft?
2. Können diese Kosten, die jährlich offenbar ein Mehrfaches von 350 Millionen Franken betragen (vgl. 19.5042), genauer beschrieben und beziffert werden?
3. Weshalb fehlt in der AP22+ - trotz klaren Aussagen des Bundesrates zu den Risiken des Insektensterbens für die Landwirtschaft - ein Kapitel, das sich explizit mit den Risiken des Insektensterbens bzw. den Herausforderungen des Insektenschutzes befasst und umfassende Massnahmen vorschlägt? Gedenkt der Bundesrat, ein solches Kapitel für die Fortsetzung der Beratung zur AP22+ zu ergänzen und Massnahmen vorzuschlagen, damit das Insektensterben auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche der Schweiz gestoppt werden kann?
4. SCNAT hat in einem Bericht zum Thema Insekten kürzlich verschiedene Empfehlungen für Massnahmen gegen das Insektensterben publiziert. Welchen Stellenwert wird der Bundesrat den Insekten und den von SCNAT gemachten Empfehlungen in seinem Bericht zum Postulat 20.3931 einräumen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. und 2. Die Kosten betreffen den Politikbereich Umweltschutz und alle Bereiche, die von Ökosystemdienstleistungen abhängig sind, sei es die Land- und Forstwirtschaft, den Tourismus oder die Gesundheit. Weil mehr als ein Drittel der Schweizer Ökosysteme landwirtschaftlich genutzt werden, kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil der Kosten, die der Landwirtschaft entstehen, im Vergleich zu anderen Bereichen höher ausfällt. Es ist praktisch unmöglich, die Gesamtkosten, die durch das Insektensterben hervorgerufen werden, präzise abzuschätzen.
3. und 4. Die Insektenthematik ist ein zentraler Bestandteil der Biodiversitätsförderung. In der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3851) wird die Biodiversitätsförderung mit verschiedenen Instrumenten angesprochen, die auf mehreren Ebenen ansetzen. Im Bereich ökologischer Leistungsnachweis schlägt die AP22+ einen Mindestanteil von 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen auf Ackerflächen vor. Die AP22+ schlägt ausserdem vor, die Biodiversitätsförderbeiträge weiterzuentwickeln, indem Rückzugsstreifen vorgeschrieben und die Verwendung von Mähaufbereitern auf allen Biodiversitätsförderflächen verboten werden. Sie will ausserdem auf Biodiversitätsförderflächen das Anlegen von Kleinstrukturen, die das Insektenaufkommen begünstigen, vereinfachen. Die neuen Produktionssystembeiträge tragen einerseits dazu bei, die Bestäuber und Nutzorganismen zu fördern, und andererseits, den Einsatz von Produktionsmitteln, die schädliche Auswirkungen auf Insekten haben können, zu reduzieren. Die Beiträge für eine standortangepasste Landwirtschaft geben den Kantonen die Möglichkeit, regionsspezifische Massnahmen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität zu planen. Auch wird der Bundesrat im Rahmen der Umsetzung der Motionen 20.3010 und 19.3207 prüfen, ob sich zusätzlicher Handlungsbedarf für Massnahmen zum Schutz der Insekten in der Schweiz ergibt.
Im Bericht zur Erfüllung des Postulats 20.3931 sind Massnahmen zur Erhaltung des Selbstversorgungsgrades zu prüfen. Um den Selbstversorgungsgrad aufrechterhalten zu können, muss die Qualität der Produktionsgrundlagen erhalten bleiben; die Ökosystemdienstleistungen der Insekten wie beispielsweise die Bestäubung oder die natürliche Schädlingskontrolle sind ein Teil davon. Im Rahmen der Bearbeitung der genannten Motionen und Postulate wird auch der erwähnte SCNAT Bericht als Grundlage dienen.
Antwort des Bundesrates.