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GVO-Moratorium. Raus aus der Sackgasse. Schaffung einer nationalen Agentur zur Evaluierung nichtmedizinischer gentechnisch hergestellter Produkte

21.4280 · Interpellation · 2021-10-01

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Verlängerung des Moratoriums für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestraft die Bereiche Forschung, Innovation und neue Technologien. Dadurch werden der Schweiz bedeutende Fortschritte, die im Bereich der Pflanzenzüchtung erzielt wurden, vorenthalten. Das Moratorium gilt sowohl für Pflanzen, die mit klassischen gentechnischen Methoden verändert wurden, als auch für solche, bei denen neue Techniken der Pflanzenzüchtung wie die Genom-Editierung zur Anwendung gelangen; dies verunmöglicht es, mit der wissenschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten.

Diese verfahrene Lage zeigt auf, wie wichtig es wäre, den regulatorischen Rahmen und den Evaluierungsprozess einer Prüfung zu unterziehen. Es wäre wichtig, die verschiedenen Entwicklungsstränge, die mit neuen gentechnischen Verfahren verknüpft sind, auf wissenschaftliche, neutrale und unabhängige Weise zu untersuchen. Es wäre auch wichtig, in diese Erwägungen die Erwartungen an mögliche Anwendungen, insbesondere Anwendungen im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft, einzubeziehen. Und es gälte, das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten zurückzugewinnen.

Der Bundesrat sollte seine Entscheide auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen treffen, die von der Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und von der Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) abgegeben werden. Aber es scheint, dass Druck, der von einzelnen Gruppierungen ausgeht, im Gegenteil dazu führt, dass die wissenschaftliche Evidenz minimiert und die Auflösung der Blockade erschwert wird.

Damit ein Ausweg aus dieser Sackgasse gefunden werden kann, sollten Evaluierungen auf wissenschaftlichen und ethischen Erwägungen fussen, ohne dass dabei wirtschaftliche Fragen, die Versorgungssicherheit und die vorrangigen Interessen der Bevölkerung in Vergessenheit geraten.

Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass es sinnvoll wäre, eine spezialisierte, unabhängige und neutrale nationale Agentur einzurichten, welche die Dossiers umfassend und übergreifend evaluiert?

Welche Rolle sieht der Bundesrat für den Schweizer Wissenschaftsrat vor?

Wird diese Frage im Rahmen des Berichts behandelt, der in Beantwortung des Postulats 20.4211 verfasst wird?

Stellungnahme des Bundesrates

1-2) Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu Versuchszwecken sowie das Inverkehrbringen von GVO-Lebens- und Futtermitteln sind vom Moratorium seit dessen Inkrafttreten ausgenommen. Die Beurteilungsverfahren sind in der Freisetzungsverordnung (SR 814.911) geregelt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die entsprechenden Beurteilungsverfahren gemäss geltendem Recht neutral und wissenschaftsbasiert umgesetzt werden:

Durch den Einbezug sektorenübergreifender Fachstellen von Bund und Kantonen sowie die Publikation des Gesuchseingangs und der Bewilligungen wird ein transparentes Verfahren sichergestellt. Die obligatorische Beteiligung der Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS) und der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH), die sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammensetzen, gewährleistet, dass ihre Fachkompetenz in das Verfahren eingebracht wird. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass das notwendige wissenschaftliche, rechtliche und ethische Fachwissen in den Verfahren ausreichend berücksichtigt wird. Er sieht keinen Bedarf für die Einrichtung eines nationalen Kompetenzzentrums für die Beurteilung der Gesuche oder für den Einbezug des Schweizerischen Wissenschaftsrates (SWR). Letzterer ist gemäss Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz FIFG (SR 420.1) zuständig für die Beratung des Bundesrates in Fragen der Forschungs- und Innovationspolitik, nicht aber für die Beurteilung einzelner Gesuche nach Gentechnik-Recht.

3) In Erfüllung der Postulate 20.4211 Chevalley und 21.3980 der WBK-N wird der Bundesrat eine umfassende Auslegeordnung zum Geltungsbereich der Gentechnikregulierung erarbeiten, insbesondere in Bezug auf Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren im landwirtschaftlichen Bereich. Sollte dabei Handlungsbedarf bei der Beurteilung von Gesuchen identifiziert werden, wird der Bundesrat zu diesem Zeitpunkt geeignete Lösungen prüfen.

Antwort des Bundesrates.

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