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21.4290 · Interpellation · 2021-10-01

Bundeskanzlei

Erledigt

Wortlaut

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche bringt auch Risiken mit sich, denn bestimmte gesellschaftliche Gruppen, deren digitale Kompetenz gering ist, können abgehängt werden, was den Mitgliedern dieser Gruppen immer mehr Probleme bereitet. Auf Bundesebene ist die "Strategie Digitale Schweiz" die Rahmenstrategie.

Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche Bundesbehörden befassen sich derzeit mit der digitalen Inklusion?

2. Gibt es eine auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Strategie, deren Ziel es ist, dass die digitale Befähigung dieser Gruppen gewährleistet wird und sie an der digitalen Transformation teilnehmen können?

3. Koordinieren sich die Behörden, um Massnahmen zur Förderung der digitalen Befähigung der Bevölkerung umzusetzen?

4. Werden die digitalen Kompetenzen der Bevölkerung in den Digitalisierungprojekten des Bundes systematisch berücksichtigt (beispielsweise das elektronische Patientdossier oder die Digitalisierung der Verwaltung im Zusammenhang mit der E-Government-Strategie Schweiz)? Werden im Rahmen von Teilprojekten entsprechende unterstützende Massnahmen ergriffen?

5. Welche Massnahmen zur Förderung der digitalen Inklusion aller Bevölkerungsgruppen in der Schweiz wurden schon ergriffen oder sind geplant?

6. Welche Ressourcen stehen zur Verfügung, um die entsprechenden Massnahmen umzusetzen?

7. Wie wird gewährleistet, dass diese Massnahmen die betroffenen Bevöllkerungsgruppen auch erreichen?

Begründung

Die Digitalisierung der Gesellschaft und verschiedener Lebensbereiche schreitet unaufhörlich voran. Es ist das ausdrückliche Ziel der "Strategie Digitale Schweiz", diese Entwicklung zu fördern. Als Rahmenstrategie umreisst die "Strategie Digitale Schweiz" die Tätigkeiten des Bundes; sie ist auch Richtschnur für die Tätigkeit der Bundesverwaltung in diesem Bereich.

Im Rahmen der Umsetzung dieses Oberziels verfolgen Bund, Kantone und Gemeinden seit Anfang 2020 eine gemeinsame E-Government-Strategie. Unter der Losung "Digital First" ist diese Strategie in erster Linie auf die Digitalisierung der Kommunikation zwischen Behörden und Bevölkerung ausgerichtet. Die Anforderungen an die digitalen Kompetenzen steigen auch in anderen Bereichen (zum Beispiel beim elektronischen Patientendossier oder bei Finanzdienstleistungen). Und auch die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass an vielen Arbeitsplätzen die Anforderungen an die digitalen Kompetenzen nochmals stark angestiegen sind.

Diese Entwicklung stellt bestimmte gesellschaftliche Gruppen, insbesondere Menschen mit nur geringen digitalen Kompetenzen, vor grosse Herausforderungen. Die vom Bundesrat am 11. September 2020 verabschiedete "Strategie Digitale Schweiz" definiert als eines der Kernziele, dass die digitale Befähigung und die Selbstbestimmung der Bevölkerung weiter gestärkt werden. Allerdings klafft gegenwärtig zwischen diesen strategischen Zielen und den in der Bevölkerung wirklich vorhandenen Kompetenzen eine Lücke. Laut einer Studie des Bundesamtes für Statistik verfügt rund ein Fünftel der Schweizer Bevölkerung über keine oder nur geringe digitale Kompetenzen. Insbesondere Menschen mit einem tiefen Bildungsniveau laufen Gefahr, im Bereich der Digitalisierung in Rückstand zu geraten. Weitere Risikofaktoren sind Alter, Migrationsstatus und finanzielle Lage.

Dies alles lässt den Schluss zu, dass die digitale Exklusion ein grosses soziales Problem darstellt. Mangels übergeordneter Massnahmen im Bereich der digitalen Inklusion könnte die Teilnahme am demokratischen Leben zunehmend eingeschränkt werden; neue Hindernisse im Umgang mit den Behörden könnten sich erheben, und letztlich droht der soziale Ausschluss eines grossen Teils der Bevölkerung.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Fragen der digitalen Inklusion und der digitalen Kompetenzen werden auf Bundesebene auf jeweils spezifische Weise von verschiedenen Behörden behandelt: Für Fragen, die sich in diesem Zusammenhang Menschen mit einer Behinderung stellen, ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) zuständig, für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes im Zusammenhang mit den Medien sind dies das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM); um die Seniorinnen und Senioren kümmert sich Innosuisse im Rahmen des Programms "Active and Assisted Living" (AAL); für Fragen im Zusammenhang mit den digitalen Kompetenzen in der Weiterbildung ist das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zuständig, für Fragen im Zusammenhang mit Migrantinnen und Migranten sind dies die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und das Staatssekretariat für Migration (SEM). In mehreren Strategien des Bundes und der Kantone wird auf die Wichtigkeit der digitalen Inklusion hingewiesen; Beispiele dafür sind die E-Government-Strategie Schweiz und die Strategie Digitalaussenpolitik 2021-2024.

2. und 3. Es gibt keine auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Strategie und keine umfassende Koordination. Es sei aber auf Massnahmen hingewiesen, die den Austausch und die Schaffung von Synergien begünstigen. So hat der "Dialog Digitale Schweiz", der im Rahmen der Aktualisierung der "Strategie Digitale Schweiz" ins Leben gerufen wurde, den Austausch mit Dachverbänden wie Lire & Ecrire, der Pro Senectute und dem Schweizerischen Verband für Weiterbildung (SVEB) begünstigt. Auch zukünftig werden Fragen der digitalen Inklusion berücksichtigt, so auch unter dem Blickwinkel der Gleichstellung von Frau und Mann. Das EBGB hat zusammen mit verschiedenen Partnerorganisationen regelmässig Kolloquien zu Fragen der Inklusion durchgeführt; 2019 fand das Kolloquium "Barrierefreies E-Government" statt, Anlässe im Jahr 2020 und am 4. November 2021 sind der E-Accessibility gewidmet. Das Portal "Jugend und Medien" stärkt den Austausch und die Zusammenarbeit in der Förderung der digitalen Kompetenzen.

4. Gemäss dem Grundsatz "digital first" werden die Behörden für die Kommunikation und bei Dienstleistungen in erster Linie auf digitale Kanäle zurückgreifen. Allerdings dürfen dabei Menschen, die digitale Medien nicht beherrschen, nicht ausgeschlossen werden. Deshalb tragen Digitalisierungsprojekte des Bundes den digitalen Kompetenzen der Bevölkerung Rechnung und sind so gestaltet, dass sie für alle zugänglich sind. Der Bund ist sorgt für die Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes.

5. Die Bundesverwaltung verfolgt einen sektoriellen Ansatz. Die folgende nicht abschliessende Liste gibt einen Überblick über wichtige Projekte:

- In der Behindertenpolitik (2018-2022) wird der Akzent auf den Zugang zur digitalen Welt und die Förderung der digitalen Inklusion gelegt.

- Der Bund ergreift ferner Massnahmen zur Förderung barrierefreier Arbeitsplätze (vgl. den Schlussbericht "Bestandesaufnahme: Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen").

- Innosuisse nimmt am Active-Assisted-Living-Programm teil (www.aal-europe.eu) und fördert im Rahmen dieser Teilnahme verschiedene Projekte. Projekte von "Ageing Well in a Digital World" widmen sich namentlich der sozialen Inklusion, dem Zugang zum Internet, der Mobilität und der Bewältigung des Alltags.

- Das SBFI leistet auch im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) Finanzhilfen an die Kantone für die Förderung des Erwerbs und des Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener (Art. 16 WeBiG).

- Das SBFI bewilligt ferner Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung mit dem Ziel, für Fragen des lebenslangen Lernens zu sensibilisieren (Art. 12 WeBiG).

- Im Rahmen des Förderschwerpunkts "Einfach besser!... am Arbeitsplatz" entrichtet das SBFI eine Pauschale an Unternehmen, die Programme zur Förderung der Grundkompetenzen ihrer Angestellten, darunter auch Grundkompetenzen in den IKT, durchführen.

- Durch Aktivitäten des Portals "Jugend und Medien" soll ein enger umrissenes Zielpublikum eingebunden und zur Nutzung digitaler Medien im Familienkreis und in sonderpädagogischen Institutionen ermuntert werden.

- Die an die breite Bevölkerung gerichtete Kampagne "Geschichten aus dem Internet" gibt in Comicform am Beispiel der fiktiven Familie Webster Tipps zur sicheren Navigation im Internet.

- Im Rahmen der Bildungszusammenarbeit schaffen Bund und Kantone die Voraussetzungen, damit alle Personen auf jedem Bildungsniveau die für das digitale Zeitalter notwendigen Kompetenzen erwerben können.

6. Die Umsetzung der Massnahmen wird von den jeweiligen Budgets der zuständigen Verwaltungseinheiten finanziert. Es gibt kein "Global"-Budget.

7. Für jede Massnahme oder involvierte Organisation ist das nötige Monitoring vorgesehen. Zwei Beispiele:

- Alle fünf Jahre unterbreitet das Eidgenössische Departement des Innern dem Bundesrat einen Bericht über die Umsetzung der Massnahmen im erzieherischen Jugendmedienschutz. Im jüngsten Bericht wird empfohlen, die Massnahmen, um verletzliche Zielgruppen zu erreichen, fortzuführen.

- Im Rahmen des Bildungsmonitorings werden die im Schweizerischen Bildungssystem umgesetzten Massnahmen regelmässig evaluiert (vgl. den Bericht "Digitalisierung in der Bildung" und den "Bildungsbericht").

Antwort des Bundesrates.