21.4356 · Interpellation · 2021-11-30
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Ich ersuche den Bundesrat, die Möglichkeit zu prüfen, die Covid-19-Schutzmassnahmen für Veranstaltungen im Freien (Fasnachtsumzüge und Umzüge bei Musikfesten), die für Frühjahr 2022 geplant sind, zu lockern. Meine Forderung ergibt sich daraus, dass diese Veranstaltungen mit Sportanlässen gleichgestellt werden sollen und die gesellschaftliche Bedeutung dieser Veranstaltungen berücksichtigt werden soll. Die Organisatorinnen und Organisatoren erwarten eine rasche Stellungnahme, damit sie diese Veranstaltungen bestmöglich durchführen können.
Begründung
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Schutzmassnahmen können Fasnachtsumzüge oder Umzüge bei Musikfesten (Musikverein) nicht organisiert werden und daher nicht stattfinden.
Infolgedessen fordere ich den Bundesrat auf, die Covid-19-Schutzmassnahmen rasch zu prüfen und so den Organisatorinnen und Organisatoren eine sorgfältige Planung der für das erste Halbjahr 2022 vorgesehenen Veranstaltungen zu ermöglichen.
Meine Argumente:
- Die Umzüge finden im Freien statt und erstrecken sich über eine grosse Entfernung. Die Zuschauergruppen sind de facto auf die linke und rechte Strassenseite aufgeteilt.
- Derartige Veranstaltungen sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens eines Dorfes oder einer Region. Sie werden von der gesamten Bevölkerung (Kinder und Erwachsene) vorbereitet und tragen nicht nur zur Stärkung des Zusammenhalts einer Gemeinschaft bei, sondern wirken sich auch positiv auf den vorherrschenden Trübsinn aus.
- Die Zulassung solcher Veranstaltungen würde einen derzeitigen Nonsens korrigieren: Warum wird zwischen einer Sportveranstaltung im Freien (Laufveranstaltung, Fussballspiel) und einer Kulturveranstaltung im Freien unterschieden? Zumal erstere oft viel mehr Zuschauerinnen und Zuschauer haben.
Ich danke dem Bundesrat für seine schnelle Antwort und Entscheidung, wobei ich mir bewusst bin, dass eine schlagartige und katastrophale Verschlechterung der Pandemiesituation natürlich den Inhalt meiner Interpellation in Frage stellen würde.
Stellungnahme des Bundesrates
Angesichts der erfreulichen epidemiologischen Lage hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Februar die Aufhebung der Verordnung besondere Lage und der damit verbundenen Massnahmen beschlossen. Der Zugang zu Veranstaltungen wird damit nicht mehr beschränkt, die Zertifikatspflicht ist nicht mehr in Kraft. Die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen wie Fasnachtsfeiern wurde ebenfalls aufgehoben. Falls die Kantone bezüglich dieser Anlässe an einer Bewilligungspflicht festhalten wollen, müssten sie diese auf kantonaler Ebene regeln.
Antwort des Bundesrates.