21.4357 · Interpellation · 2021-11-30
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Angesichts neuer wissenschaftlicher Entwicklungen, welche die Messung des Klimawandels ermöglichen, wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:
1. Inwieweit kann das Erderwärmungspotenzial ("Global Warming Potential", GWP) die Folgen kurzlebiger Treibhausgase sachgemäss widerspiegeln?
2. Kann das GWP als Grundlage für realistische Reduktionsmassnahmen dienen und ermöglicht es objektive Berechnungen?
3. Wie steht der Bundesrat zum neuen Messwerkzeug, dem "Equivalent Warming Potential" (GWP*), das eigens entwickelt wurde, um kurzlebige Treibhausgase und ihre Folgen korrekt erfassen zu können?
4. Zieht der Bundesrat in Erwägung, bei der Festlegung von Reduktionszielen und -massnahmen in Zukunft das GWP* anzuwenden, das im Vergleich zum klassischen GWP ermöglicht, die kurzlebigen Eigenschaften von Treibhausgasen angemessen anzugeben?
Begründung
Die meistgenutzte Messgrösse ist das GWP, das die Klimawirksamkeit der einzelnen Gase im Vergleich zu CO2, einem langlebigen Gas, angibt; das GWP ist das Referenzmass in Klimastrategien und -abkommen. In den letzten Jahren ist es zunehmend in die Kritik geraten. Eines der Argumente ist, dass das GWP die Eigenschaften kurzlebiger Treibhausgase wie Methan falsch erfasst, insbesondere bei gleichbleibenden oder abnehmenden Emissionen. Zum einen unterschätzt das GWP die kurzfristigen Auswirkungen der Methanemissionen auf die Erderwärmung und zum anderen überschätzt es die langfristigen Auswirkungen. Es besteht somit das erhebliche Risiko, dass man sich bei der Festlegung wirksamer Klimamassnahmen auf falsche Annahmen stützt.
Das GWP* bezeichnet eine kürzlich vom Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eingeführte Messgrösse. Es ersetzt nicht das klassische Erderwärmungspotenzial, sondern stellt eine Ergänzung dar, welche die Auswirkungen kurzlebiger Treibhausgase auf das Klima besser beschreibt. Dadurch wird eine realistische Bewertung der Emissionen kurzlebiger Treibhausgase ermöglicht. In Zukunft muss dieser Wert zwingend beachtet werden.
Stellungnahme des Bundesrates
1) Im Kontext der Klimarahmenkonvention der vereinten Nationen (UNFCCC) hat sich die Verwendung des "global warming potential" (GWP) mit dem Zeithorizont 100 Jahre, kurz GWP100, als Standard etabliert, um die Klimawirksamkeit verschiedener Treibhausgase zu vergleichen. Mit dem GWP100 berechnet man die durchschnittliche Klimawirkung eines Treibhausgases über einen Zeithorizont von 100 Jahren. Möchte man einen kürzeren Zeithorizont betrachten, müsste man das GWP über den entsprechenden Zeithorizont verwenden (z.B. für den Zeithorizont 20 Jahre das GWP20). Für kurzlebige Treibhausgase ist die Wirkung kurz nach der Emission am grössten und nimmt mit der Zeit ab. Folglich ist das GWP20 für diese Treibhausgase grösser als das GWP100.
2) Für alle langlebigen Treibhausgase ist das GWP100 ein brauchbarer Massstab für die Beurteilung der Wirkung von Klimaschutzmassnahmen. Bei kurzlebigen Treibhausgasen hingegen wird die zeitliche Entwicklung der Klimawirkung durch GWP100 nicht genau erfasst. Beispielsweise ist Methan ein kurzlebiges Treibhausgas, dessen Klimawirkung kurz nach der Emission am grössten und nach mehreren Jahrzehnten kaum noch vorhanden ist. Die dauerhafte Reduktion von Methanemissionen in den nächsten Jahrzehnten kann deshalb wesentlich dazu beitragen, die Klimaziele zu erreichen. Wenn man mit dem GWP100 die durchschnittliche Klimawirkung von Methanemissionen über einen Zeithorizont von 100 Jahren berechnet, wird deren Klimawirkung auf kurze Sicht folglich unterschätzt. Auf lange Sicht wird die Klimawirkung von Methanreduktionen mit GWP100 hingegen überschätzt.
3) Das kürzlich in der wissenschaftlichen Literatur und im 6. Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eingeführte "effektive global warming potential" GWP* ist eine wertvolle Weiterentwicklung, um den zeitlichen Verlauf der Klimawirkung kurzlebiger Treibhausgase im Zusammenhang mit Emissionsbudgets besser zu berücksichtigen. Allerdings ist GWP* nicht für alle Fragestellungen gleichermassen geeignet. Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) erarbeitet derzeit im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) ein Faktenblatt, welches die verschiedenen Bewertungsmethoden detailliert beschreibt und einander gegenüberstellt.
4) Die Ziele und die Bewertung von Massnahmen der nationalen Klimapolitik orientieren sich an den Vorgaben der Klimarahmenkonvention (UNFCCC). Für 2030 hat die Schweiz gegenüber der UNFCCC sowohl den Umfang der Emissionsreduktion wie auch die Methodik, wie diese Reduktion berechnet wird, festgehalten (u.a. Verwendung des GWP100 gemäss 5. Sachstandsbericht des IPCC). Für die Präzisierung der langfristigen Ziele und der dazu nötigen Massnahmen wird der Bundesrat neue wissenschaftliche Erkenntnisse und internationale Vorgaben berücksichtigen.
Antwort des Bundesrates.