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21.4369 · Motion · 2021-12-02

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes aus dem Jahr 2009 unter Berücksichtigung der im September 2021 veröffentlichten "WHO global air quality guidelines", der neuen globalen Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), zu aktualisieren. Die überarbeitete Version soll die Methoden enthalten, die der Bundesrat vorsieht, um die Empfehlungen der WHO einzuhalten. Der Bundesrat soll darin ausserdem die beabsichtigten Änderungen seiner Politik zur Bekämpfung der Luftverschmutzung sowie die für das Erreichen dieser Ziele nötige Überarbeitung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) erläutern. Der Bundesrat soll zudem die Wirksamkeit der bisherigen Massnahmen bewerten und quantitativ angeben, welche Massnahmen insbesondere gegen die Feinstaubpartikel PM2.5 und PM10, Ozon, Stick- und Schwefeloxid sowie Kohlenmonoxid zu ergreifen sind.

Begründung

Die Erkenntnisse in der wissenschaftlichen Literatur über die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die menschliche Gesundheit sind besorgniserregend. Tatsächlich wurde die gesundheitliche Belastung der Luftverschmutzung lange Zeit unterschätzt, aber heute sind ihre schädlichen Folgen, nicht nur für die Atemwege, sondern auch für das Herz-Kreislauf-System und ihr Einfluss auf die Entwicklung von Krebs, eindeutig belegt. Schätzungen zufolge sterben in der Schweiz jährlich über 3000 Menschen vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung, weltweit sind es mehrere Millionen. Die jüngsten Studien zeigen vermehrt, dass Luftschadstoffe bereits bei viel niedrigeren Schwellenwerten schädlich sind als in früheren Studien angenommen.

Daher hat die WHO aktualisierte Leitlinien zur Luftverschmutzung für die wichtigsten Luftschadstoffe herausgegeben. Sie stützt sich dabei auf die neuesten Erkenntnisse in der wissenschaftlichen Literatur und berücksichtigt den technischen Fortschritt.

Diese Referenzleitlinien sollten als Basis für ein überarbeitetes Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes dienen. Das Konzept stammt aus dem Jahr 2009. Die wissenschaftlichen Entdeckungen über die schädlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung und die technischen Fortschritte in den Gebieten, die hauptsächlich Luftschadstoffe verursachen, rechtfertigen mittlerweile eine Aktualisierung des Konzepts.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Luftqualität in der Schweiz ist in den letzten 30 Jahren deutlich besser geworden. Die Immissionsmessungen belegen den Erfolg der bisherigen Luftreinhalte-Politik von Bund, Kantonen und Gemeinden: Die Mehrzahl der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV, SR 814.318.142.1) werden heute eingehalten. Trotzdem ist das gesetzlich verankerte Ziel einer sauberen Luft für alle noch nicht erreicht.

Die neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) machen deutlich, dass die Luftverschmutzung zum Schutz der Gesundheit weiter vermindert werden muss. Die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene (EKL) prüft derzeit die WHO-Empfehlungen und deren Auswirkungen auf die Schweiz. Sie wird ihren Bericht voraussichtlich Anfang 2023 veröffentlichen. Auf dieser Grundlage wird der Bundesrat anschliessend entscheiden, ob eine Anpassung der LRV notwendig ist. Auch das bestehende Luftreinhalte-Konzept ("Stratégie de lutte contre la pollution de l'air") wird überprüft, sobald die Einschätzung der EKL vorliegt.

Die zukünftigen technologischen Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Energie und Mobilität, werden für die Verbesserung der Luftqualität ebenfalls mitentscheidend sein.

Aufgrund der bereits laufenden Arbeiten erachtet der Bundesrat die Anliegen der Motion als erfüllt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.