21.4383 · Motion · 2021-12-07
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Landwirtschaftsgesetzgebung so anzupassen, dass der Kauf von Maschinen und Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, mit à fonds perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. Bestimmungen zur Vermeidung einer Überausstattung und zur Erreichung einer Mindestnutzungsschwelle sind vorzusehen.
Begründung
Die Technik und die neuen Technologien, aber auch gewisse Arbeitsverfahren können signifikant zur Erreichung der Umweltschutzziele beitragen, sei dies bezüglich der Reduktion der Risiken der Pflanzenschutzmittel, der Reduktion der Nährstoffverluste, des Bodenschutzes oder der Senkung der Treibhausgasemissionen.
Derzeit sieht das Landwirtschaftsgesetz die Möglichkeit nicht vor, Maschinen und Verfahren über à fonds perdu-Beiträge zu unterstützen. In der IBLV fallen die Maschinen nicht unter den Begriff einer Anlage, womit kein Anspruch auf à fonds perdu-Beiträge besteht. Nur der gemeinsame Kauf von Maschinen ermöglicht es, in den Genuss von Investitionskrediten zu kommen.
Mit der Unterstützung von Maschinen, welche die Umweltziele erreichen, würde der Bund die Entwicklung von Techniken und Verfahren fördern, die noch wenig verbreitet sind. Auf diesem Weg würde die Technik eine konstante Wirkung entfalten. Dies im Gegensatz zu guten Praktiken, die nicht immer leicht einzuhalten sind. Die Gewährung von Beiträgen muss an Kriterien geknüpft werden, um eine Überausstattung zu verhindern.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) bereits die Möglichkeit vorgeschlagen, Strukturverbesserungsbeiträge für Bauten, Anlagen, Maschinen und technologische Anwendungen zu gewähren, die zur Förderung der Tiergesundheit, des Tierwohls und zur Begrenzung der negativen Umweltauswirkungen der landwirtschaftlichen Produktion beitragen. Dazu gehören ressourcenschonende Technogien, aber auch die Nutzung des grossen Potenzials der Digitalisierung zur Verringerung der Umweltbelastung und zur Verbesserung der Tiergesundheit. Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. in der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Agrarpolitik 2022+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat (vgl. Postulat 20.3931 bzw. 21.3015). Der Bundesrat wird den Postulatsbericht bis voraussichtlich Mitte 2022 verabschieden.
Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Den jetzigen Vorschlag für die Ausrichtung von Strukturverbesserungsbeiträge für Bauten, Anlagen und Maschinen dem Parlament mit einer eigenständigen Botschaft zu unterbreiten, würde zudem voraussichtlich länger dauern, als die Behandlung der Thematik im Rahmen der AP22+.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.