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21.440 · Parlamentarische Initiative · 2021-03-19

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Der Schutz von Umwelt und Natur ist in der Bundesverfassung zu stärken. In einer entsprechenden Revision sind zwei Stossrichtungen zu verfolgen:

1. Das Recht des Menschen auf eine gesunde Umwelt ist als Grundrecht zu verankern.

2. Der Natur ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben.

Begründung

Die intensive Nutzung der natürlichen Ressourcen setzt die Natur zunehmend unter Druck. Der Rückgang der Biodiversität und der Klimawandel sind Ausdruck des fehlenden Gleichgewichts zwischen Mensch und Natur. Als Teil der natürlichen Umwelt ist der Mensch direkt durch die Umweltkrise betroffen: Durch die Verknappung der Ressourcen, durch die zunehmenden Umweltbelastungen und die Folgen der Klimaerhitzung. Darum hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 21. Dezember 2020 die Resolution 75/220 "Harmony with Nature" verabschiedet.

In der Schweiz braucht es neue Verfassungsgrundlagen. Das Recht auf eine gesunde Umwelt soll zu einem einklagbaren Grundrecht aller Menschen werden. Und der Natur, verstanden als einheitliches Ökosystem, ist mindestens partiell der Status eines Rechtssubjekts zu geben. Bei der Detailausarbeitung ist mitunter zu klären, wer berechtigt ist, die gesetzliche Vertretung der Natur zu übernehmen.