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21.4402 · Interpellation · 2021-12-09

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Bisher wurde den Interessen des Umweltschutzes oftmals Vorrang vor den lebenswichtigen Funktionen gewährt, die Staumauern und deren Erhöhung für die Bevölkerung haben. Mit dieser Interpellation bitte ich den Bundesrat, die Erhöhung von Staumauern - und damit das Potenzial der Stauseen - zu fördern, um Naturkatastrophen zu bekämpfen und die dringenden Herausforderungen im Bereich der Stromversorgungssicherheit zu bewältigen.

Der Bundesrat wird um Antworten auf die folgenden Fragen gebeten:

1. Könnte die Erhöhung von Staumauern bei der Interessenabwägung primär berücksichtigt werden?

2. Welche Möglichkeiten gibt es, um eine solche Interessenabwägung zu fördern?

Begründung

Infolge des Klimawandels ist damit zu rechnen, dass Extremereignisse insbesondere in kleinen und mittleren Einzugsgebieten und in Zusammenhang mit dem Oberflächenabfluss zunehmen. In seiner Antwort auf die Frage 21.7962 hat der Bundesrat zugegeben, dass die kombinierte Nutzung eines Stausees eine effektive und kostengünstige Massnahme für den Hochwasserschutz darstellen kann.

Staumauern und deren Erhöhung sind auch von grösster Bedeutung, um den Vorstellungen des Bundesrates zu entsprechen, der in seinem Gesetzesentwurf 21.047 "Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" den Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien fördern und die Versorgungssicherheit der Schweiz besonders im Winter stärken will. Einerseits würde die Erhöhung der Staumauern mehr Sicherheit bringen, andererseits würde sie die Flexibilität unserer Wasserkraftproduktion deutlich steigern und so dazu beitragen, unseren Selbstversorgungsgrad im Energiebereich durch saisonale Speicherung zu erhöhen.

Es ist an der Zeit, die Bedeutung von Staumauern anzuerkennen und ihre Vielseitigkeit zu nutzen: Schutz der Bevölkerung und ihrer Bauten vor wasserbedingten Naturgefahren sowie Speicherung und Produktion von einheimischem erneuerbarem Strom, der frei von schädlichen Emissionen ist. Nicht zu vergessen sind der Mehrwert der Speicherung grosser Mengen von Wasser, um die Wasserversorgung für Haushalte, Landwirtschaft und Wirtschaft sicherzustellen, sowie der touristische Nutzen von Staumauern und deren Infrastruktur.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat schlägt in seinem Entwurf zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien Massnahmen vor, um zusätzliche Kapazitäten von 2 TWh sicher abrufbarer Stromproduktion im Winterhalbjahr zur Stärkung der Versorgungssicherheit zu schaffen. Aktuell steht dabei ein Ausbau der Wasserkraft mit neuen Stauseen und Staumauererhöhungen im Vordergrund. Auf Einladung der Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Umweltverbände und der Branche an einem runden Tisch Wasserkraft Projekte diskutiert und evaluiert, welche einen Zubau von 2 TWh steuerbarer Winterproduktion ermöglichen sollen. Dabei wurden sowohl die energiewirtschaftliche Bedeutung als auch die Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft betrachtet. In der gemeinsamen Abschlusserklärung des runden Tisches sind fünfzehn Projekte aufgeführt, die weiterverfolgt werden sollen, sowie allgemeine Empfehlungen und Ausgleichsmassnahmen zum Schutz von Biodiversität und Landschaft festgehalten. Zwei Projekte dieser Liste sind neue Speicherseen, bei den restlichen Projekten handelt es sich um Staumauererhöhungen. Durch ihren zusätzlichen Rückhalt von Wasser können Staumauererhöhungen zwar generell dazu beitragen, Hochwassersituationen zu entschärfen. Für eine Beurteilung des Nutzens müssen jedoch genaue Abklärungen über das betreffende Einzugsgebiet und die vor einem Hochwasser zu schützenden Objekte in verschiedenen Massnahmenvarianten durchgeführt werden. Nicht jede energetisch sinnvolle Staumauererhöhung führt auch zu einem guten Hochwasserschutz; andere Massnahmen können effizienter sein.

1./2.) Gemäss geltendem Energiegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) sind die verschiedenen nationalen Interessen bei der Interessenabwägung als gleichrangig zu betrachten. Staumauererhöhungen sind im Normalfall mit relativ geringen zusätzlichen Eingriffen verbunden, da mit den bestehenden Staumauern bereits ein Voreingriff besteht und die zusätzlich eingestaute Fläche meistens überschaubar ist. Zudem handelt es sich dabei um bestehende Anlagen, die häufig im nationalen Interesse gemäss Artikel 12 Absatz 2 EnG liegen, womit grundsätzlich z.B. auch Biotope von nationaler Bedeutung beansprucht werden können. Aus diesen Gründen haben reine Staumauererhöhungen in der Regel gute Aussichten im Bewilligungsverfahren und benötigen keine zusätzliche Stärkung bei der Interessenabwägung. Für eine noch stärkere Gewichtung der Staumauererhöhung bei der Interessenabwägung wäre eine Gesetzesanpassung notwendig.

Antwort des Bundesrates.