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21.4421 · Interpellation · 2021-12-14

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Vergangenen Herbst hat sich bei einer Schiessübung der Schweizer Armee auf dem Simplonpass ein Vorfall im Hochmoor von nationaler Bedeutung Simplon-Hopschusee ereignet, einem der seltenen Moore in der Schweiz, die auf über 2000 m Höhe liegen ("Le Nouvelliste" vom 5. November 2021). Aus Versehen wurde ein Geschoss nicht in die Kanone einer Panzerhaubitze M 109 eingeführt, sondern fiel in das Hochmoor, das durch die Sprengladung des Geschosses sogleich in Brand gesetzt wurde. Nicht nur der eigentliche Vorfall hat dem Biotop Schaden zugefügt, sondern auch die Art und Weise, wie das Feuer im Moor gelöscht wurde. Laut dem oben genannten Artikel im "Nouvelliste" wurden acht Pulver-Feuerlöscher eingesetzt. Trotzdem schwelte der Brand im Moor weiter, weshalb am folgenden Tag rund 30 m2 des Moors mit der Schaufel abgetragen wurden. Überdies informierte die Armee die kantonale Dienststelle für Umwelt nicht über den Vorfall, obwohl dies bei jedem Vorfall mit Auswirkungen auf die Umwelt zu tun ist. Schliesslich zitiert der genannte Artikel einen Armeeangehörigen, wonach die abgefeuerten Geschosse danach nicht eingesammelt worden sind.

Ich ersuche deshalb den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

1. Entspricht der Bericht des "Nouvelliste" über den Vorfall den Tatsachen?

2. Weshalb hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Kanton nicht über den Vorfall informiert?

3. Wie umfangreich sind die Schäden am betroffenen Biotop? Kann es revitalisiert werden und, wenn ja, auf welche Weise?

4. Sollte man künftig nicht auf Schiessübungen in diesem Hochmoor von nationaler Bedeutung verzichten, dies angesichts seines hohen ökologischen Werts und seines Status als Schutzgebiet? Falls nicht verzichtet wird: Welche Massnahmen gedenkt das VBS zu treffen, um künftig solche Vorfälle zu verhindern?

5. Wurde die verschossene Munition danach tatsächlich nicht eingesammelt?

Stellungnahme des Bundesrates

1./3. Während einer Schiessübung der Artillerie- und Aufklärungsschule 31 wurde am 19. Oktober 2021 eine Ladung gezündet, wobei unterlassen wurde, vorgängig ein Artilleriegeschoss in das Geschützrohr einzusetzen. Die hauptsächlich aus Stoff und Magnesium bestehenden Restbestandteile der Treibladung fielen einige Meter vor der Feuerstellung zu Boden und verbrannten vollständig. Dabei setzten sie ausserhalb des eigentlichen Hochmoors auf einer Fläche von rund 30m2 eine felsige Böschung einer Zufahrtsstrasse zur Feuerstellung in Brand. Die Brandfläche war mit Zwergsträuchern und Altgras überwachsen. Der Brand wurde umgehend durch Armeeangehörige mit mehreren CO2-Feuerlöschern und einem Pulverfeuerlöscher gelöscht. Am Folgetag wurde das Pulver des Pulverfeuerlöschers ordentlich entsorgt.

Im Auftrag des Kompetenzzentrums Natur des VBS untersuchte ein Umweltingenieurbüro den Schadenumfang. Es kam zum Schluss, dass weder auf der Brandfläche noch am Hochmoor schützenswerte Naturwerte beschädigt wurden. Aufgrund der fehlenden Beweidung haben die Zwergsträucher stark zugenommen. Damit verarmt die Biodiversität und das Risiko eines Flächenbrandes nimmt zu.

2. Das VBS setzt die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung auf den bundeseigenen Waffen- und Schiessplätzen gestützt auf Art. 24h des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG, SR 451) eigenständig um. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Fachstellen der Kantone und des Bundes, welche insbesondere zu den Erhebungen der Naturwerte und den Schutzmassnahmen im Rahmen des Programms "Natur - Landschaft - Armee" (NLA) angehört werden. Als eine NLA-Massnahme für den Schiessplatz Simplon ist beispielsweise die Reduktion der Zwergsträucher festgelegt, damit die Gefahr einer Ausbreitung von Flurbränden reduziert werden kann.

4. Der Schiessplatz Simplon ist im Sachplan Militär festgesetzt und für die Schiessausbildung der Artillerie von zentraler Bedeutung. Er ist der einzige Schiessplatz, auf welchem das Schiessen mit grosser Scheitelhöhe und über grosse Distanz geübt werden kann. Die Zufahrtstrassen und die Feuerstellungen der Artillerie befinden sich ausserhalb des Hochmoors. Die Armeeangehörigen werden jeweils vor den Schiessübungen im Umgang mit dem Hochmoor sensibilisiert. Die Armee nimmt dieses Ereignis zum Anlass, die Armeeangehörigen noch stärker über das richtige Vorgehen bei Fehlmanipulationen und das Verhalten bei einem Brandereignis zu sensibilisieren.

5. Beim Vorfall vom 19. Oktober 2021 wurde kein Geschoss abgefeuert. Die Restteile der Treibladung, die zu Boden fielen, bestehen aus Stoffresten und Magnesium und verbrannten vollständig. Die Armee sammelt Munitionsrückstände nach Schiessübungen regelmässig ein.

Antwort des Bundesrates.