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21.4432 · Interpellation · 2021-12-15

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Kobalt und Lithium sind die wichtigsten Bestandteile der Lithium-Ionen-Akkus, die für Elektroautos verwendet werden. Die Elektromobilität spielt eine Schlüsselrolle für die Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens, die kürzlich in Glasgow bekräftigt wurden. Aber beim Abbau dieser Rohstoffe treten regelmässig Probleme auf: Menschenrechtsverletzungen, die Anheizung von Konflikten und Umweltzerstörung sind an der Tagesordnung. Kobalt stammt zum grössten Teil aus der Demokratischen Republik Kongo, wo der Rechtsstaat schwach und die Durchsetzung fundamentaler Rechte nicht garantiert ist.

Ich bitte den Bundesrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

- Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass der Abbau von Rohstoffen, die zur Verwendung von Elektrobatterien benötigt werden, verantwortungsvoll und unter Respektierung aller Menschenrechte geschieht?

- Hat der Bundesrat vor, eine Erweiterung des Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative zu beantragen, damit das Gesetz auch für Kobalt gilt?

- Gibt es Pläne, mit den Entwicklungen der EU-Rechtsetzung Schritt zu halten?

Begründung

Voraussichtlich am 1. Januar 2022 soll der Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative in Kraft treten. Das Gesetz enthält eine Bestimmung, nach der Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold sich um verantwortungsvollen Abbau bemühen müssen. Für Kobalt-Händler gilt das Gesetz jedoch nicht, was bedauerlich ist. Erstens arbeitet die EU-Kommission nicht nur an einer neuen Richtlinie zu Unternehmensverantwortung in allen Sektoren, sondern auch an der Überarbeitung der eigenen Konfliktmineralien-Verordnung sowie an einer Revision der Batterie-Verordnung. Dabei sollen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Rohstoffe eingeführt werden, die für Elektrobatterien benötigt werden. Zweitens haben zwei der grössten Player auf dem weltweiten Kobalt-Markt ihren Sitz in der Schweiz.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Schweizer Unternehmen auch bei Aktivitäten im Ausland ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und des Umweltschutzes wahrnehmen. Der Bundesrat setzt dabei auf ein international abgestimmtes Vorgehen. So fördert er die Ausarbeitung von internationalen Standards zur verantwortungsvollen Unternehmensführung sowie deren Umsetzung durch Schweizer Unternehmen. Ein wichtiges Instrumentarium dazu bieten die bestehenden, revidierten Aktionspläne (Nationaler Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" 2020-2023 und CSR-Aktionsplan 2020-2023). Diese fordern eine Kombination verbindlicher und unverbindlicher Massnahmen ("Smart Mix"). Zu den verbindlichen Massnahmen zählen insbesondere die im indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt" enthaltenen neuen Transparenzbestimmungen über nichtfinanzielle Belange (CSR-Berichterstattung). Diese Transparenzbestimmungen verpflichten unter anderem zur Rechenschaftsablegung über Umweltbelange und die Achtung der Menschenrechte. Sie können daher auch den problematischen Abbau und die Weiterverwendung von Rohstoffen, insbesondere auch Kobalt, umfassen.

Batterien müssen gemäss geltendem Recht umweltverträglich entsorgt werden. Die stoffliche Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien nach dem Stand der Technik und die zweite Verwendung solcher Batterien aus Altfahrzeugen tragen dazu bei, den Bedarf an nachhaltigen (sekundären) Rohstoffen für die Herstellung neuer Batterien zu decken und den Abbau von primären Rohstoffen im Ausland zu reduzieren.

2. Das Parlament und der Bundesrat haben sich mit dem indirekten Gegenvorschlag für einen international abgestimmten Ansatz ausgesprochen. Dieser wurde mit der Ablehnung der Volksinitiative bestätigt. Deshalb orientiert sich das Schweizer Recht an den Regeln der EU. Das ist einerseits die EU-Richtlinie 2014/95 betreffend die bereits erwähnte nichtfinanzielle Berichterstattung und andererseits die EU-Verordnung 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (sogenannte Konfliktmineralien). Die EU-Verordnung erfasst Kobalt nicht, weshalb dieser Rohstoff bei der Regelung der Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit im Obligationenrecht (OR, SR 220) nicht aufgeführt ist. Wie erwähnt, ist der Abbau von Kobalt aber durch die nichtfinanzielle Berichterstattung des Gegenvorschlags abgedeckt. Der Gegenvorschlag enthält zudem über die EU-Regelungen hinausgehende spezifische Sorgfaltsprüfungspflichten zur Bekämpfung von Kinderarbeit.

Der Bundesrat hat den Gegenvorschlag per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das Jahr 2022 ist ein Übergangsjahr, d.h. die Regeln gelten ab 2023 und die erste Berichterstattung erfolgt im ersten Semester 2024. Mit der Anwendung der neuen Vorschriften sollen die betroffenen Unternehmen nun erste Erfahrungen sammeln können.

3. Die EU sieht im Entwurf der neuen Verordnung über Batterien und Altbatterien vor, dass Inverkehrbringer von Batterien Massnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette treffen müssen, um die Umweltrisiken im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung bestimmter Rohstoffe, die für die Herstellung von Batterien benötigt werden, so gering wie möglich zu halten. Im Zuge der vorgesehenen Anpassung der Schweizer Vorschriften über Batterien an das geänderte EU-Recht wird auch die Übernahme dieser Sorgfaltspflicht geprüft, wobei Artikel 35e Absatz 3 USG in Verbindung mit Artikel 35f USG als Rechtsgrundlage für eine Umsetzung auf Verordnungsstufe zur Verfügung stünde.

Der Bundesrat wird die Entwicklungen in der EU im Auge behalten.

Antwort des Bundesrates.