21.4441 · Interpellation · 2021-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Gemäss Buchstabe d des neuen Artikels 104a der Bundesverfassung zur Ernährungssicherheit schafft der Bund Voraussetzungen für grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen. Im Hinblick auf diesen neuen Verfassungsartikel stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Berücksichtigt der Bundesrat das Thema Nachhaltigkeit aktuell in seinen Verhandlungen über Freihandelsabkommen? Falls ja, welche Mindestkriterien werden gefordert?
2. Inwiefern wird die Nachhaltigkeit im Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten berücksichtigt?
3. Unsere Handelsbeziehungen mit der EU machen rund zwei Drittel aller unserer Handelsbeziehungen aus. Wie gedenkt der Bundesrat, die Nachhaltigkeit zukünftig innerhalb dieser Beziehungen zu berücksichtigen, angesichts der Tatsache, dass die Abkommen mit der EU unterzeichnet wurden, bevor der neue Verfassungsartikel 104a zur Ernährungssicherheit in Kraft getreten ist?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Handelsbeziehungen, welche zu einer nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, sind einer von fünf Punkten des Artikels 104a BV, mittels derer der Bund die Voraussetzungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln sicherstellen soll. Für alle aktuellen Verhandlungen von präferenziellen Handelsabkommen sieht die Schweiz die Integration eines umfassenden, völkerrechtlich verbindlichen Kapitels zu Handel und nachhaltiger Entwicklung vor. Die in diesem Kapitel vorgeschlagenen Bestimmungen spiegeln die Verpflichtungen der Vertragsparteien im Rahmen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung wider. Sie umfassen unter anderem das Engagement zur Einhaltung und wirksamen Umsetzung der von den Vertragsparteien ratifizierten multilateralen Umweltabkommen und Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Weitere Bestimmungen betreffen die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen sowie die Verbreitung und Verwendung von Nachhaltigkeitszertifikaten zur Förderung umweltfreundlicher Produktionsmethoden und Sozialstandards. Seit 2019 enthält die überarbeitete Version dieses Modellkapitels auch einen Abschnitt zu Handel und nachhaltiger Landwirtschaft und Ernährungssystemen. Mit diesen Bestimmungen strebt der Bundesrat präferenzielle Handelsabkommen an, die auf ein nachhaltiges Wachstum sowohl in der Schweiz als auch in den Partnerländern abzielen. Damit trägt er zur Umsetzung von Artikel 104a Buchstabe d BV bei. Darüber hinaus prüft der Bundesrat von Fall zu Fall die Möglichkeit, bestimmte Konzessionen an Nachhaltigkeitskriterien bezüglich der Produktionsmethoden zu knüpfen. Die Existenz glaubwürdiger und international etablierter Nachhaltigkeitszertifizierungssysteme ist ein entscheidender Faktor für eine praktische und effektive Umsetzung der angestrebten Bedingungen.
2. Das mit den Mercosur-Staaten in der Substanz abgeschlossene Freihandelsabkommen, über welches der Bundesrat noch befinden muss, enthält ein umfassendes Nachhaltigkeitskapitel. Insbesondere sieht es einen Dialog zu nachhaltiger Landwirtschaft und Ernährungssystemen vor und enthält Bestimmungen zum Schutz der Biodiversität, zur effektiven Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der nachhaltigen Nutzung von Waldressourcen. Bestimmungen zum Tierwohl sind ebenso Teil des Abkommens.
3. Sowohl die Schweiz als auch die Europäische Union verfügen im Agrar- und Lebensmittelbereich über hohe Standards und damit über ein gesamthaft betrachtet hohes Ambitionsniveau in Bezug auf Nachhaltigkeit. Das Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 und das Agrarabkommen von 1999 enthalten keine den modernen Handelsabkommen gleichwertigen Nachhaltigkeitsbestimmungen. Das Agrarabkommen enthält gewisse Bestimmungen im ökologischen Bereich, die zu einem nachhaltigen Handel beitragen. Die Nachhaltige Entwicklung ist ein Thema, in welchem die EU sehr aktiv ist und mit der Schweiz ähnliche Ansichten und ein gemeinsames Verständnis teilt. Daraus können Synergien entstehen und die EU ist in dieser Hinsicht ein wichtiger Partner der Schweiz. Um neue Anliegen und zukünftige Ziele der Schweiz im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung in den Handelsbeziehungen mit der EU reflektiert zu sehen, ist eine Weiterentwicklung des Agrarabkommens von grosser Bedeutung.
Antwort des Bundesrates.