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21.4449 · Interpellation · 2021-12-15

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

In der Stellungnahme zu meiner Motion 21.4202 schreibt der Bundesrat, dass "es besonders wichtig [ist], die Nachfrage nach resistenten Kernobst-, Reb- und Kartoffelsorten zu verstärken". Die unter 6.1.1.3 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel aufgeführte Massnahme "Reduktion der Anwendung von Fungiziden durch Anbau resistenter Sorten" hat genau das zum Ziel. Denn resistente Sorten tragen dazu bei, den Parasiten- und Krankheitsdruck auf die Kulturen zu verringern.

Der Bundesrat und die beteiligten Bundesämter haben mehrfach betont, wie wichtig es ist, dass alle Akteure der Wertschöpfungskette mitziehen. Insbesondere wiesen sie darauf hin, dass der Wille der Branchenorganisationen und der Grossverteiler ein Schlüsselfaktor für den Erfolg einer Unterstützung der Produktion und des Konsums dieser Sorten ist. In der Tat werden die Investitionskredite für die Erneuerung des Pflanzenkapitals zu wenig genutzt, da viele Landwirtinnen und Landwirte befürchten, zu viele Schulden zu machen.

In zahlreichen Stellungnahmen zu parlamentarischen Vorstössen zur Absatzförderung hat sich der Bundesrat zu diesem Marketinginstrument der Landwirtschaftspolitik geäussert: Ziel der Absatzförderung sei es, die Präferenz der Konsumentinnen und Konsumenten für ein gewisses Produkt zu erhöhen (21.7644); durch die Absatzförderung lernten die Konsumentinnen und Konsumenten die Vorteile einer bestimmten Art von Landwirtschaft besser kennen (21.7769); die Kommunikation müsse sich auf die Qualität und Vorzüge von gewissen Produkten gegenüber anderen Produkten fokussieren (20.1085) usw.

Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der unter 6.1.1.3 des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel aufgeführten Massnahme auf die Erreichung der Ziele des Aktionsplans?

2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Unterstützung der Absatzförderung durch den Bund in ihrer jetzigen Form zu dieser Massnahme beiträgt?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Absatzförderung so anzupassen, dass die Nachfrage nach resistenten Sorten steigt, indem die Präferenz der Konsumentinnen und Konsumenten (21.7644) für resistente Sorten erhöht wird und ihnen ermöglicht wird, deren Vorteile besser kennenzulernen (21.7769)? Falls ja, wie? Falls nein, warum nicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Aktionsplan beinhaltet etwa 50 Massnahmen. Er unterscheidet zwischen solchen, die basierend auf bestehenden Massnahmen weiterentwickelt werden sollen, neuen Massnahmen und zu überprüfenden Massnahmen. Die Massnahme 6.1.1.3 zählt zur letztgenannten Kategorie. Sie hat zum Ziel, bis 2020 zu prüfen, "wie der Anbau resistenter Kernobst-, Reb- und Kartoffelsorten und die Nachfrage nach den entsprechenden Produkten verstärkt werden kann". Die Evaluierungsphase der Massnahme ist beendet. Das WBF hat im Januar 2022 einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, um eine Finanzhilfe für die Pflanzung von robusten Sorten bestimmter mehrjähriger Kulturen (Obst- und Weinbau) in die Strukturverbesserungsverordnung (SVV SR 913.1) aufzunehmen. Ausserdem erarbeitet die Obst- und Weinbranche zurzeit im Rahmen der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV, SR 910.16) verschiedene Projekte, die unter anderem die Markteinführung von Produkten aus robusten Sorten unterstützen sollen. Der Erfolg dieser Massnahmen, die auf das Angebot und die Nachfrage ausgerichtet sind, hängt davon ab, ob sie von den Branchenorganisationen und vor allem auch von den Konsumentinnen und Konsumenten mitgetragen werden. Das dem so ist, wird sich u. a. daran zeigen, ob und in welchem Umfang bestehende Anlagen durch resistente Sorten ersetzt werden. Dazu kann aber erst in ein paar Jahren eine Aussage gemacht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es also noch zu früh, die möglichen Auswirkungen der Umsetzung der Massnahme 6.1.1.3 auf das Gesamtziel des Aktionsplans, d. h. die Halbierung der mit dem Pflanzenschutzmitteleinsatz verbundenen Risiken, zu beurteilen.

2/3. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Unterstützung der Absatzförderung in ihrer aktuellen Form durchaus zur Umsetzung des Aktionsplans beitragen kann: Die Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Absatzförderung (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, SR 916.010) haben subsidiären Charakter. Sie unterstützen die Bestrebungen der Branchen, die Mehrwerte der Schweizer Produkte zu kommunizieren. Die Branchen können diese Mittel auch dazu nutzen, Erzeugnisse von resistenten oder robusten Sorten vermehrt bekannt zu machen und damit auf die Nachfrage nach diesen Erzeugnissen einzuwirken. Insofern sind in erster Linie die Branchenverbände und nicht der Bund in der Verantwortung, ob sie die Kommunikationsmassnahmen für solche Erzeugnisse im Rahmen der Absatzförderung verstärken wollen. Der Bund sieht hier keine Hindernisse, sondern ermutigt die Branchen vielmehr, Ihre Anstrengungen zu verstärken.

Antwort des Bundesrates.