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Massnahmen gegen die illegale Migration (4/9). Wesentliche Vertragsabschlüsse nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde

21.446 · Parlamentarische Initiative · 2021-05-04

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze sind so anzupassen, dass wesentliche Vertragsabschlüsse nur nach Vorliegen einer Wohnsitzbestätigung der Gemeinde möglich und zulässig sind. Insbesondere soll für den Abschluss nachstehender Verträge eine Wohnsitzbestätigung der Gemeinde Pflicht werden:

  • Arbeitsverträge
  • Mietverträge (innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss)
  • Bankverbindungen
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherungen
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherungen
  • Fahrzeugversicherungen
  • Mobilfunkverträge
  • TV-Empfang, Internet- und Festnetzverträge

Bei der Umsetzung ist auf eine möglichst unbürokratische Lösung abzustellen - ähnlich wie dies heute durch den verlangten Versicherungsnachweis beim Einlösen von Fahrzeugen möglich ist. Für Schweizerinnen und Schweizer könnte das Vorlegen der ID als genügend erklärt werden.

Begründung

Je nach Schätzung und Quelle halten sich in der Schweiz bis zu hunderttausend illegal anwesende Personen auf - verharmlosend auch sog. "Sans-Papiers" genannt.

Um die Attraktivität der Schweiz für illegal anwesende Personen zu reduzieren, ist es wichtig, diese Wohnsitzbestätigungen als Voraussetzung für die entsprechenden Vertragsabschlüsse zu verlangen. Das Argument, dass gerade bei der Krankenversicherung die Kosten für Krankheit oder Unfall einer nicht versicherten Person dann durch die Kantone bezahlt werden müssten, ist zwar richtig. Es ist aber auch korrekt, wenn Kantone, welche den illegalen Aufenthalt auf ihrem Gebiet nicht nur nicht verfolgen, sondern diesen tatsächlich völlig gesetzeswidrig gar noch fördern, zur Kasse gebeten werden.

Durch die ohnehin anzustrebende und vom Bundesrat auch gewünschte Digitalisierung kann diese neue Bestimmung ohne grossen bürokratischen Aufwand umgesetzt werden - ähnlich des heute vollständig digitalen Versicherungsnachweises beim Einlösen von Fahrzeugen.

Für Schweizerinnen und Schweizer könnte das Vorlegen der ID als genügend erklärt werden.