21.4488 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
In der Debatte um das Freihandelsabkommen mit Indonesien stand insbesondere die mangelnde Umsetzung des Nachhaltigkeitsstandards RSPO ("Roundtable on sustainable palmoil") in der Kritik. In der Vernehmlassung zur "Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz" wurde deshalb verschiedentlich eine Benchmarking-Studie verlangt, die nicht nur die Richtlinien der Zertifizierungssysteme, sondern insbesondere deren Umsetzung analysiert.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist eine Benchmarking-Studie zur Umsetzung der Palmöl-Nachhaltigkeitsstandards geplant?
2. Wann soll eine solche Studie durchgeführt werden?
3. Wird das Resultat der Studie einen Einfluss auf die in der Verordnung zum Freihandelsabkommen mit Indonesien aufgeführten Zertifizierungssysteme haben?
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. In der Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz (SR 632.324.27) regelt der Bundesrat den Nachhaltigkeitsnachweis, den Importeure erbringen müssen, um Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz unter dem umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) EFTA-Indonesien einführen zu können. Der Bundesrat anerkennt dabei Zertifikate als ausreichenden Nachhaltigkeitsnachweis, die gestützt auf eines von vier Zertifizierungssystemen ausgestellt wurden. Dabei handelt es sich um die striktesten heute auf dem Markt verfügbaren Zertifizierungssysteme. Diese wurden auf der Grundlage einer zu diesem Zweck in Auftrag gegebenen und anschliessend veröffentlichten Benchmarking-Studie identifiziert, die sich neben einer Reihe von inhaltlichen Kriterien auch auf Kriterien bezüglich der Umsetzung (insbesondere bezüglich Gouvernanz, Monitoring und Evaluation) stützte. Die Verordnung sieht zudem in Artikel 7 vor, dass das SECO in Zusammenarbeit mit dem BAFU die zugelassenen Zertifizierungssysteme regelmässig darauf hin überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Nachhaltigkeitsnachweis weiterhin erfüllt sind.
Als eine der Voraussetzungen nennt die Verordnung explizit die wirksame Umsetzung der Zertifizierungssysteme durch die verantwortlichen Organisationen (Art. 7 Abs. 1 Bst. b). SECO und BAFU werden prüfen, inwiefern Fragen der Umsetzung und, soweit möglich, der konkreten Wirkung von Zertifizierungssystemen dabei noch stärker gewichtet werden können. Die nächste Überprüfung der Zertifizierungssysteme gemäss Artikel 7 wird vorgenommen werden, sobald ausreichende Erfahrungen mit der Umsetzung der Verordnung bzw. der Nutzung der präferenziellen Bedingungen zur Einfuhr von Palmöl unter dem CEPA vorliegen. Die Resultate dieser Überprüfung werden veröffentlicht und in eine allfällige Revision der Verordnung einfliessen.
Antwort des Bundesrates.