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Wie sind die Experten der betroffenen Verkehrsmittel bei den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung vom 9. Dezember 2021 einbezogen geworden?

21.4497 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Am 9. Dezember 2021 hat die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) in einem Bericht eine Verschärfung der Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm empfohlen. Diese Empfehlungen, die Grenzwerte für alle Verkehrsmittel zu verschärfen, erscheinen einseitig; sie berücksichtigen ausserdem nicht ausreichend die Besonderheiten der verschiedenen Verkehrsmittel und -Typen sowie die indirekten Auswirkungen (z. B. kann man den Lärm von Fahrzeugreifen nicht deutlich verringern, ohne die Bremsdistanz zu verlängern und damit das Unfallrisiko zu erhöhen). Zudem ist die von der Kommission vorgeschlagene Verschärfung mit der gewünschten siedlungsorientierten Raumentwicklung schwierig vereinbar. Es stellt sich auch die Frage, ob die Nachtperiode ab 22.00 Uhr für alle Lärmquellen gilt - insbesondere auch für Gastronomiebetriebe. Schliesslich scheint die vorgeschlagene Messmethode die Auswirkungen der vom Bund mitfinanzierten Lärmschutzfenster leider nicht zu berücksichtigen.

In dieser Kommission ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) federführend und auch in der Arbeitsgruppe für den obenerwähnten Bericht gut vertreten. Die Verkehrsbranchen beschäftigen sich auch sehr intensiv mit dem Thema Lärm und haben eine anerkannte Expertise dazu. Leider sind aber keine Expertinnen und Experten der betroffenen Verkehrsmittel Mitglieder dieser ausserparlamentarischen Kommission.

Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie sind die Expertinnen und Experten der betroffenen Verkehrsmittel in den Empfehlungen der Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung vom 9. Dezember einbezogen geworden? Wird die Expertise der betroffenen Verkehrsmittel in der ELKB wahrgenommen? Haben beispielsweise Anhörungen oder Konsultationen von externen Expertinnen und Experten stattgefunden?

2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass eine Vertretung der betroffenen Verkehrsmittel durch einen Experten oder eine Expertin in der ELKB zwingend notwendig ist, damit ihre Empfehlungen die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Branchenspezialisten auch berücksichtigen?

3. Ist der Bundesrat bereit, die Zusammensetzung der EKLB zu überprüfen, damit die Vielfalt der Expertenmeinungen - insbesondere der betroffenen Verkehrsmittel - besser berücksichtigt wird?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) soll im Auftrag des Bundesrates eine unabhängige wissenschaftliche Betrachtung der Lärmbekämpfung gewährleisten. Die im Dezember 2021 veröffentlichten Empfehlungen für Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn- und Fluglärm gehören zum Aufgabenbereich der EKLB (Einsetzungsverfügung vom 14. Dezember 2018). Der Bundesrat hat sie unter anderem damit beauftragt, die Auswirkungen von Lärm auf die Gesundheit und das Wohlbefinden zu untersuchen. Dazu vereint die EKLB interdisziplinäre Expertinnen und Experten. Vertreten sind Fachleute aus dem Gebiet der Medizin, Epidemiologie, Biologie, Akustik, Recht, Raumplanung, Ökonomie und dem kantonalen Vollzug.

1-2) Die Immissionsgrenzwerte für Lärm sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art.15, Umweltschutzgesetz, SR 814.01). Damit sind für die Festlegung dieser Grenzwerte gesundheitliche Kriterien massgebend. Die für die Grenzwertempfehlung notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm sind im Rahmen der Arbeiten der EKLB basierend auf Bevölkerungsbefragungen und wissenschaftlichen Studien eingeflossen.

Die Interessen der Inhaber von Verkehrsanlagen werden einbezogen, wenn es um Massnahmen zur Lärmbegrenzung geht. Diese müssen dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen. Bei der Prüfung, ob und gegebenenfalls wie die Empfehlungen in die Lärmschutz-Verordnung (SR 814.41) einfliessen sollen, wird der Bundesrat deshalb im Rahmen der üblichen Konsultationsprozesse die interessierten Kreise einbeziehen. Die Expertise von Spezialistinnen und Spezialisten der lärmerzeugenden Anlagen wird bei der vertieften Prüfung und allfälligen Umsetzung von Massnahmen zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte eine wichtige Rolle spielen.

3) Die Mitglieder von ausserparlamentarischen Kommissionen werden alle vier Jahre neu ernannt. Sollte sich für die weiteren Arbeiten der EKLB zeigen, dass Fachleute aus anderen Bereichen nötig sind, würde dies bei der Neubesetzung berücksichtigt.

Antwort des Bundesrates.