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Gefährdet das zunehmende Fahrzeuggewicht die Ziele des Bundes zur Reduktion der Anzahl Toter und Schwerverletzter im Strassenverkehr?

21.4507 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz verzeichnet seit Jahren einen Trend zur Zunahme von Motorisierung und Gewicht - vor allem bei SUVs. Leergewichte von weit über 2000 kg und Leistungen von 300 PS sind keine grossen Ausnahmen mehr. Schwere Autos verursachen mehr CO2 (Herstellung, Betrieb), und sie verschmutzen die Umwelt u.a. durch mehr Reifenabrieb. Sie sind aber insbesondere auch für die Strassenverkehrssicherheit ein Problem:

Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Verfügt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) über antriebsbereinigte Zulassungszahlen zum Fahrzeuggewicht?

2. Verfügt das ASTRA über Zahlen zur Schwere des Unfalls in Abhängigkeit des Fahrzeuggewichts?

3. Verfügt das ASTRA über Zahlen zum durchschnittlichen Mehrgewicht von zugelassenen Elektroautos mit Batterien, verglichen mit ihrem mit Benzin oder Diesel betriebenen Schwestermodell?

4. Bis 2030 will das ASTRA die Zahl der tödlich verunfallten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf 100 und jene der schwerverletzten auf 2500 reduzieren. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Zunahme des Fahrzeuggewichts die Erreichung dieses Ziels erschwert?

5. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu prüfen, um den Verkauf von leichteren Fahrzeugen zu fördern bzw. das durchschnittliche Gewicht von Privatfahrzeugen zu senken? Falls ja, was sieht der Bundesrat für Möglichkeiten?

Das durchschnittliche Fahrzeuggewicht hat sich von 1309 kg (1996) auf 1680 kg (2018) erhöht. Mit der zunehmenden Elektrifizierung wird das Fahrzeuggewicht weiterhin steigen: So sind Modelle in der elektrischen Variante (BEV) aufgrund des Batteriegewichtes meist deutlich schwerer (z.B. Mercedes S-Klasse (Benzin) - EQS (elektrisch): Mehrgewicht 520 kg). Es ist heute zwar technisch möglich, leichte Fahrzeuge mit hoher Sicherheit zu bauen (möglich gemäss Euro NCAP Tests), doch sind schwere Fahrzeuge für die Leichteren bei einer Kollision ein Risiko (Massen-Inkompatibilität). Entgegen einem langjährigen Trend wurden im Jahr 2020 40 Menschen mehr im Strassenverkehr getötet als im Vorjahr (227 zu 187). Auch bei den Schwerverletzten ergab sich eine Zunahme von 154 auf 3793.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Jahr 2020 verunfallten im Strassenverkehr mehr Menschen schwer als im Jahr 2019. Im lang- und mittelfristigen Trend sind die Zahlen der Schwerverunfallten jedoch konstant rückläufig. Für eine Fortsetzung dieses Trends sprechen auch die Unfallzahlen des ersten Halbjahres 2021. Gegenüber dem ersten Halbjahr 2020 hat die Anzahl getöteter Personen um 14,0 Prozent auf 86 abgenommen (1. Halbjahr 2020: 100). Die Anzahl schwerverletzter Personen sank um 6,6 Prozent auf 1579. Im weltweiten Vergleich belegt die Schweiz seit Jahren eine Spitzenposition bei der Verkehrssicherheit.

1. Ja. Alle immatrikulierten Fahrzeuge sind mit Angaben zu Gewicht, Motorisierung (z.B. Elektroantrieb) und Antrieb (z.B. Allradantrieb) im Informationssystem Verkehrszulassung IVZ erfasst. Daten zum Stand und zur Entwicklung der Leergewichte sind mit den interaktiven Tabellen des Bundesamts für Statistik BFS abrufbar (Bundesamt für Statistik > Dienstleistungen > Forschung > STAT-TAB - Interaktive Tabellen).

2. Alle polizeilich erfassten Strassenverkehrsunfälle sind mit Angabe der Verletzungsschwere im Informationssystem Strassenverkehrsunfälle erfasst. Bei Unfällen ab 2018 ist bei Fahrzeugen mit schweizerischen Kontrollschildern das Gesamtgewicht bekannt.

3. Nein. Die Gewichte der einzelnen Fahrzeuge sind zwar bekannt und werden auch veröffentlicht, aber es gibt keine Angaben, welche Fahrzeuge als Schwestermodelle gelten. Bei Produzenten, die ausschliesslich Elektrofahrzeuge produzieren (wie z. B. Tesla), gibt es keine Schwestermodelle.

4. Die Wahrscheinlichkeit einer schweren Verletzung erhöht sich, je grösser der Gewichtsunterschied zwischen den Unfallfahrzeugen ist. Trotz einer Zunahme der durchschnittlichen Fahrzeuggewichte von 1309 kg (1996) auf 1680 kg (2018)(+ 28,3%), der Zunahme der Anzahl der immatrikulierten Personenwagen von3 268 093 auf 4 602 688 Fahrzeuge (+ 40,8%) und der Zunahme der Fahrleistung von 70 774 auf 96 897 Millionen Kilometer (+ 36,9%). hat die Zahl der Schwerverunfallten in Unfällen mit Beteiligung mindestens eines Personenwagens im Zeitraum zwischen 1996 und 2018 von 5131 auf 2301 abgenommen (- 55,2%). Die Zunahme der Fahrzeuggewichte hatte insgesamt keinen Einfluss auf das Unfallgeschehen in der Schweiz.

5. Die bestehende Besteuerung begünstigt bereits leichtere Fahrzeuge. Darüber hinaus setzt der Bundesrat für eine weitere Reduktion der Unfälle auf den verbreiteten Einsatz von Assistenzsystemen. Dazu gehören etwa Systeme wie intelligente Geschwindigkeitsassistenten, Notbremsassistenten oder Müdigkeitswarner. Diese können Autofahrende bei der Einhaltung der Verkehrsregeln und der Verhinderung von Unfällen unterstützen. Mit der Verordnung (EU) 2019/2144 (der sogenannten General Safety Regulation, GSR) wird in der EU eine Ausrüstungspflicht mit solchen Assistenzsystemen eingeführt. Der Bundesrat plant, diese Systeme in der Schweiz im Gleichschritt mit der EU einzuführen.

Antwort des Bundesrates.

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