21.4519 · Postulat · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat, einen Bericht vorzulegen, der insbesondere die folgenden Punkte zum Inhalt hat:
1. Inventar der verschiedenen Arten von Belastung der Böden im Siedlungsgebiet und Stand des Wissens, auch in Bezug auf gesundheitliche Fragen; dargestellt werden soll aber auch, welche Wissenslücken bestehen.
2. Vorschläge für eine Strategie zur Untersuchung belasteter Böden, mit der Präzisierung, an welchen Orten eine Untersuchung notwendig ist und welche Arten von Schadstoffbelastungen dort vermutet werden.
3. Mögliche Lösungen zur Sanierung schadstoffbelasteter Böden und Finanzierung dieser Massnahmen.
4. Bereiche, in denen noch in die Erforschung technischer Lösungen investiert werden muss, und Vorschläge für eine Ad-hoc-Strategie, die zur Anwendung gelangt falls sich Lücken auftun.
Das Ziel muss sein, genug über die Schadstoffbelastungen und die damit zusammenhängenden Auswirkungen zu wissen und der Öffentlichkeit auf der Grundlage dieser Kenntnisse angemessene und ausreichend finanzierte Sanierungslösungen zur Verfügung zu stellen; auf diese Weise sollen die Gesundheit der exponierten Bevölkerung geschützt und die Auswirkungen auf die Umwelt verringert werden.
Begründung
Die Böden werden von der Umweltpolitik stiefmütterlich behandelt. Die qualitative Dimension der Böden und die damit einhergehenden Probleme, als Beispiel seien die chemischen Verunreinigungen genannt, kamen viel seltener zur Sprache als die Herausforderungen, die sich beispielsweise bei der Luft- oder Gewässerverschmutzung stellen. Erst seit rund 20 Jahren sind Standorte, die entweder durch das Abladen von Müll oder durch industrielle Tätigkeiten belastet wurden, ein Thema, und erst seit Kurzem wird die Nährstoffverarmung der Böden als Folge des Pestizideinsatzes diskutiert. Unlängst gelangten auch Böden im Siedlungsgebiet in den Fokus, weil man starke Belastungen insbesondere mit Blei und Dioxin festgestellt hat. Die Revision des Umweltschutzgesetzes, die gegenwärtig in der Vernehmlassung ist, stellt einen Fortschritt dar, namentlich bei Standorten, an denen Kinder spielen. Allerdings bleiben bei der vorgeschlagenen Gesetzesänderung viele Fragen ausgeklammert; so sind verbindliche Massnahmen nur für den öffentlichen Raum vorgesehen, und die vorgeschlagenen Regelungen zielen nur auf einzelne Schadstoffe wie Blei ab. Wir haben kein Gesamtbild der Schadstoffbelastungen im Siedlungsraum, und wir wissen nicht, welche gesundheitlichen Risiken sich daraus ergeben. Kommt dazu, dass wir bemerken, dass immer grössere Flächen von dieser Problematik betroffen sind. Dies stellt uns vor technische Herausforderungen bei der Sanierung, aber auch vor Herausforderungen bei der Finanzierung dieser Massnahmen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Über die chemische Verunreinigung von Böden im Siedlungsgebiet sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung ist bisher wenig bekannt. Zwar weiss man, dass bei Böden in alten Stadtzentren ein erhebliches Risiko einer Belastung insbesondere durch Blei besteht, doch können auch andere Schadstoffe sehr grosse Bodenflächen verunreinigen, wie die in Lausanne festgestellte Belastung des Bodens durch Dioxin gezeigt hat.
Der Bundesrat ist sich - namentlich im Hinblick auf das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele - der Notwendigkeit bewusst, dass mit der Ressource Boden sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht schonender umgegangen werden muss. Deshalb hat er 2020 eine umfassende Bodenstrategie verabschiedet. Ausserdem hat er eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) in die Vernehmlassung geschickt, die bis Ende 2021 dauerte. Der Revisionsentwurf sieht insbesondere die Untersuchung und Sanierung von belasteten Böden, auf denen regelmässig Kinder spielen, unabhängig von der Verschmutzungsquelle sowie eine finanzielle Unterstützung der Massnahmen über den VASA-Fonds (Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten, SR 814.681) vor. Die Untersuchung und Sanierung öffentlicher Kinderspielplätze und Grünflächen würde mit der USG-Revision verbindlich vorgeschrieben. Bei privaten Kinderspielplätzen und Gärten blieben solche Massnahmen weiterhin freiwillig, aber empfohlen. Als Anreiz für Privatpersonen, die entsprechenden Schritte zu unternehmen, beinhaltet der Entwurf des Bundesrates eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sanierungskosten. Um die Umsetzung dieser neuen Norm vorzubereiten, wird der Bundesrat seine Kenntnisse über den derzeitigen Grad der chemischen Belastung von Böden, auf denen Kinder spielen, vertiefen. Ausserdem wird er Strategien zur Untersuchung dieser Böden festlegen und beschliessen und dabei die vorrangig zu untersuchenden Schadstoffe und zu berücksichtigenden Flächen bestimmen. Der Bundesrat wird schliesslich auch entscheiden, welche Sanierungsmethoden für die betroffenen grossen Flächen infrage kommen. All diese Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Im Rahmen dieser Arbeiten wird beurteilt, ob weitere Studien notwendig sind, beispielsweise über die Risiken von Bodenbelastungen für die Gesundheit von erwachsenen Menschen oder über die Auswirkungen solcher Verunreinigungen auf die öffentliche Gesundheit. Des Weiteren liefert die Schweizer Gesundheitsstudie, über deren Fortführung der Bundesrat im Jahr 2022 entscheiden wird, einen umfassenden Ansatz bezüglich der Auswirkungen der Schadstoffbelastungen auf die Gesundheit.
Der Bundesrat hat zudem das Postulat Suter (21.4225) zur Annahme empfohlen. Nimmt das Parlament das Postulat an, so wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht mit den Informationen über die von Kehrichtverbrennungsanlagen verursachten Verschmutzungen vorlegen.
Mit den bereits laufenden Arbeiten wird das Anliegen der Postulantin bereits erfüllt. Ein zusätzlicher Bericht würde aus Sicht des Bundesrates keinen Mehrwert erbringen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.