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21.4537 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Interpellation 21.3556 eingeräumt, dass bestimmte Teile der Produktion, für die heute organische Böden genutzt werden, auf ackerfähige Standorte, die bisher futterbaulich genutzt werden, verschoben werden können. Er fügte hinzu, dass "[...] bei gleichbleibendem Produktionsportfolio der Schweizer Landwirtschaft möglicherweise höhere Futtermittelimporte notwendig [würden]".

1. Was unternimmt der Bundesrat, um für die Produktion, für die keine organischen Böden mehr genutzt werden können, ackerfähige Flächen zur Verfügung zu stellen?

2. Sollen künftig weniger Versorgungssicherheitsbeiträge für Flächen ausgerichtet werden, auf denen Futtermittel angebaut werden, obwohl Lebensmittel angebaut werden könnten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, innert welcher Frist?

3. Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Zunahme der Futtermittelimporte zu verhindern, und was unternimmt der Bundesrat, um dieses Ziel zu erreichen?

4. Wird der Beitrag für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) mittels der neuen Indikatoren "Nahrungsmittelkonkurrenz" und "Flächenkonkurrenz" neu ausgerichtet, die von der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) und Agroscope entwickelt wurden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, innert welcher Frist?

5. Die Bodenstrategie Schweiz schlägt für die Landwirtschaft unter anderem die strategischen Stossrichtungen SL11 ("Entwicklung von Beurteilungs- und Entscheidungshilfen für Bewirtschafter/innen zur Vermeidung von Verlusten von organischer Bodensubstanz infolge landwirtschaftlicher Nutzung") und SL14 ("Entwicklung von Leitlinien zur künftigen Nutzung landwirtschaftlich genutzter organischer Böden, insbesondere bei anstehenden Drainageerneuerungen. Dabei sind nicht nur die Aspekte der Landwirtschaft, sondern auch jene der Biodiversität, des Klima-, Gewässer- und Hochwasserschutzes zu berücksichtigen") vor. Werden diese Stossrichtungen konkret befolgt? Wann werden die empfohlenen Leitlinien veröffentlicht?

Stellungnahme des Bundesrates

1 - 3, 5: Im Rahmen der AP22+ hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung der organischen Bodensubstanz vorgeschlagen.

Mit der Erarbeitung der Berichte zu den beiden Postulaten 19.3639 "Kohlenstoffsequestrierung in Böden" und 20.3477 "Aufzeigen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen der Bodenstrategie Schweiz" schafft der Bundesrat zudem erste Grundlagen für die erwähnten Stossrichtungen der Bodenstrategie. Bezüglich der Problematik der organischen Böden ist momentan unter der Federführung des BAFU mit Mitarbeit des BLW das Projekt "Feuchtackerflächen" in der Abschlussphase. Die daraus resultierende Entscheidungshilfe, welche eine Unterstützung bei der Interessenabwägung zur Frage "Sanierung oder Stilllegung von Entwässerungsleitungen" sein soll, wird zurzeit in einer Pilotphase durch drei Kantone getestet. Weiter unterstützt das BLW das Ressourcenprojekt "Bodenverbesserung Seeland", welches die Priorisierung und Planung von optimalen Bodenaufwertungen zum Ziel hat. Die Resultate dieser Arbeiten werden nach der Auswertung zu einer konsolidierten Haltung zum Umgang mit organischen Böden weiterentwickelt und anschliessend kommuniziert.

Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; BBl 2020 3955) verabschiedet. Das Parlament hat in der Wintersession 2020 bzw. der Frühlingssession 2021 beschlossen, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 einen Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vorgelegt hat. Mit den Postulaten wurde der Bundesrat unter anderem beauftragt, die Aspekte der Erhaltung des Selbstversorgungsgrads, der Erweiterung der Agrarpolitik in Richtung einer ganzheitlichen Politik für gesunde Ernährung und nachhaltige Lebensmittelproduktion und der Schliessung der Nährstoffkreisläufe zu vertiefen. Der Postulatsbericht wird voraussichtlich Mitte 2022 vom Bundesrat verabschiedet.

4: Im Rahmen der Vernehmlassung zum Verordnungspaket "Parlamentarische Initiative 19.475" hat der Bundesrat eine Massnahme zur Begrenzung der Rohproteinzufuhr vorgestellt, die eine Weiterentwicklung des Beitrags für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) darstellt. Diese neue Massnahme zielt insbesondere darauf ab, eine standortgerechte und tierfreundliche Futterproduktion zu fördern. Dabei geht es insbesondere darum, bei der Rinderfütterung die Verwendung einheimischer Proteine so stark wie möglich zu fördern. Das Grasland in der Schweiz besteht oft aus einer Klee-Gras-Mischung, die reich an Proteinen ist. Agroscope hat die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahme evaluiert, insbesondere diejenigen auf die Nahrungsmittel- und Flächenkonkurrenz. Die Ergebnisse werden in Kürze veröffentlicht. Der Entscheid des Bundesrats über das Verordnungspaket "Parlamentarische Initiative 19.475" ist für das zweite Quartal 2022 vorgesehen.

Antwort des Bundesrates.