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21.4543 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bericht "Schweizerische Verkehrsperspektiven 2050" korrigiert frühere Voraussagen nach unten. Der Anteil des Verkehrs mit dem Auto bleibt nach wie vor bedeutend, während die Anteile der Bahn, des öffentlichen Verkehrs im Allgemeinen sowie des Velos stärker zunehmen als bisher erwartet. Zudem prognostiziert der Bericht, dass sich das Bevölkerungswachstum, das Wirtschaftswachstum und die Transportbedürfnisse entkoppeln werden.

Da der Verkehr in der Schweiz nach wie vor die Hauptquelle der Treibhausgasemissionen ist, wäre diese Entwicklung erfreulich, auch wenn zweifelhaft ist, ob sie genügt, um das Ziel der CO2-Neutralität zu erreichen.

Mit Blick auf diese neuen Perspektiven ersuche ich den Bundesrat um Antworten auf folgende Fragen:

1. Der Personenverkehr soll zwar steigen, aber deutlich weniger stark, als dies in früheren Szenarien erwartet wurde. Sieht der Bundesrat angesichts dieser neuen Ergebnisse vor, die Projekte zu überprüfen, die bereits beschlossen oder in Planung sind? Wenn ja, wie geht er vor? Wenn nicht, wann gedenkt er dies zu tun?

2. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass die demnächst vorgelegten (insbesondere die Autobahnen betreffenden) Projekte, die sicherlich schon in Ausarbeitung sind, an diese neuen Perspektiven angepasst werden?

3. Eine Untersuchung hat aufgezeigt, dass im Kanton Luzern die vom Kanton für die Planung der Autobahn-Infrastruktur (Bypass Luzern) verwendeten Daten nicht korrekt waren. Handelt es sich um einen Einzelfall? Wie nimmt der Bundesrat seine Aufsichtsfunktion wahr, um sicherzustellen, dass korrekte Modelle verwendet werden?

4. Sieht der Bundesrat angesichts dieser Perspektiven und des Klimanotstands vor, dem Kollektivverkehr und dem Langsamverkehr mehr Mittel zuzuweisen?

5. Der Bericht geht von einem Rückgang des Pendlerverkehrs zwischen Wohn- und Arbeitsort aus, was der Überlastung der Verkehrsinfrastruktur zu Stosszeiten auf wohltuende Weise entgegenwirken würde. Gedenkt der Bundesrat, Massnahmen zu treffen, um diese Entwicklung zu unterstützen? Sieht er weitere Studien vor, um die Auswirkungen der neuen Arbeitsformen auf diese Infrastruktur zu ermessen?

6. Laut dem Bericht ist mit einer starken Zunahme des Lieferwagenverkehrs zu rechnen. Sieht der Bundesrat eine Notwendigkeit, dieser Zunahme vorzubeugen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Entwicklung der Mobilität und des Verkehrs in der Schweiz wird von unzähligen Faktoren sowie von politischen Entscheidungen der zuständigen Behörden bestimmt. Die Verkehrsperspektiven 2050 stellen eine Planungsgrundlage dar und haben keinen unmittelbaren Einfluss auf diese Entwicklung.

1) Die Verkehrsperspektiven 2050 bieten eine solide Entscheidungsgrundlage. Bei der Planung der Verkehrsinfrastrukturen stützt sich der Bundesrat stets auf die aktuellsten nationalen Perspektiven. Grossprojekte in den Bereichen Schiene und Nationalstrassen werden im Rahmen des Planungsprozesses regelmässig im Lichte der aktuellsten Perspektiven neu beurteilt. Da der Verkehr weiterhin wachsen wird, führt auch das abgeschwächte Verkehrswachstum nicht zu einer Revision der bereits beschlossenen Massnahmen für die Strassen- und Schieneninfrastruktur mit Zeithorizont 2035.

2) Als Grundlagen für die Planung von Infrastrukturen des Bundes dienen das Raumkonzept Schweiz ( BBl 2016 1105, hier 1221 (Botschaft zur Legislaturplanung).) sowie der Programmteil "Mobilität und Raum 2050" des Sachplans Verkehr. Dieser Programmteil gibt den Rahmen für die langfristige Entwicklung der Strassen- und Schieneninfrastruktur vor. Vor diesem Hintergrund werden die neuen Verkehrsperspektiven zur Erarbeitung und Priorisierung von Vorhaben herangezogen. Die künftigen Strategischen Entwicklungsprogramme (STEP) Nationalstrasse und Schiene sowie die Agglomerationsprogramme enthalten Projekte mit einem Realisierungshorizont von zwei bis drei Jahrzehnten.

3) Für das Projekt Bypass Luzern wurden in jeder Projektetappe jeweils die neuesten verfügbaren Daten berücksichtigt. Zur Gewährleistung einer optimalen Abstimmung mit dem kantonalen Strassennetz wurde das kantonale Verkehrsmodell für die Planung verwendet. Im Anschluss an dessen Aktualisierung hat der Bund eine Anpassung der Planung vorgenommen. Die Autobahnen A2 und A14 stossen heute an ihre Kapazitätsgrenzen. Der Bypass wird für eine Entlastung sorgen. Der Bundesrat sieht daher keine Notwendigkeit für eine Neubeurteilung des Bypass-Projekts.

4) Der Bundesrat hat das Ziel der Verkehrsverlagerung hin zum öffentlichen Verkehr und zum Fuss- und Veloverkehr im Programmteil "Mobilität und Raum 2050" des Sachplans Verkehr festgehalten und sieht in seiner langfristigen Klimastrategie die Verlagerung als wichtiges Instrument für die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Welchen Beitrag der öffentliche Verkehr auf Schiene und Strasse leisten kann, um die Klimaziele und die angestrebten Modalsplitveränderung zu erreichen, wird im Rahmen der Perspektiven BAHN 2050 behandelt werden. Diese bilden auch die Basis für die nächsten Ausbauschritte der Schieneninfrastruktur.

Infrastrukturmassnahmen werden vom Bund über das Programm Agglomerationsverkehr mitfinanziert. Dieses Programm erlaubt es unter anderem, Infrastrukturen für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr zu errichten und zu verbessern. Bis heute reichten die verfügbaren Mittel aus, um prioritäre Vorhaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs zu finanzieren. Mit dem neuen Veloweggesetz wird das Parlament wichtige Rahmenbedingungen für die Förderung des Veloverkehrs schaffen.

5) Der Bundesrat begrüsst die Flexibilisierung der Arbeitszeiten und die zunehmende Verbreitung von Telearbeit. Tatsächlich können so Kapazitätsengpässe zu den Verkehrsstosszeiten abgeschwächt und die CO2-Emissionen vermindert werden. Der Programmteil "Mobilität und Raum 2050" des Sachplans Verkehr setzt diesbezügliche Ziele. Auch in den Verkehrsperspektiven 2050 sind die Auswirkungen dieser Entwicklungen berücksichtigt.

Was die Unterstützung und die Studien zu neuen Arbeitsformen betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antworten auf die beiden Interpellationen: 20.3860 Förderung von Homeoffice und unternehmerische Freiheit und 20.3308 Covid-19. Eine Grundlage, um in der Bundesverwaltung die Verbreitung von Homeoffice zu beschleunigen?

6) Im Programmteil "Mobilität und Raum 2050" des Sachplans Verkehr wird das Ziel verankert, leistungsfähige und effiziente Logistikketten sicherzustellen. Umschlagsplattformen dienen einer verbesserten Bündelung und Vernetzung sowohl bei Transporten über längere Distanzen als auch bei der Feinzustellung und der Ver- und Entsorgung. Der Lieferwagenverkehr soll so über lange Distanzen und in den Agglomerationen reduziert werden.

Die kürzlich erschienene Studie "Wirtschaftsverkehr in urbanen Räumen" macht deutlich, dass der Wirtschaftsverkehr eine Voraussetzung für eine funktionsfähige Wirtschaft und eine prosperierende Gesellschaft ist. Er verursacht jedoch auch Belastungen für das Verkehrssystem, die Gesellschaft und die Umwelt, dies unter anderem durch die Zunahme der Lieferwagen, die im urbanen Raum unterwegs sind. Die Studie liefert dem Bund wichtige Grundlagen, damit er seine Rolle im Umgang mit dem urbanen Wirtschaftsverkehr klären und mögliche Massnahmen identifizieren kann. Die künftigen Programme zugunsten des Agglomerationsverkehrs werden unter anderem Massnahmen im Zusammenhang mit dem Güterverkehr in Städten enthalten. Der Nationalrat hat am 30. September 2021 die Motion 20.4509 Gleich lange Spiesse im Güterverkehr mit Vorschlägen für fiskalische Massnahmen bei Lieferwägen abgelehnt.

Antwort des Bundesrates.

Auf welche Weise und wie rasch werden die neuen Verkehrsperspektiven in die Infrastrukturprojekte integriert? | Lexipedia | Lexipedia