21.4548 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Am 10. Dezember 2021 beschloss das Parlament der Entität Srpska einen weiteren Schritt zur Schwächung von Bosnien-Herzegowina (BiH), der zur Sezession des serbischen Landesteils führen könnte. Dem Zentralstaat sollen die Kompetenzen in den Bereichen Justiz, Steuern sowie Sicherheit und Verteidigung entzogen werden. Die Annahme von Gesetzen zur Schaffung paralleler Institutionen in der Republika Srpska ist ein weiterer Eskalationsschritt, der das Dayton-Friedensabkommen in Frage stellt. Insbesondere die Ankündigung von Milorad Dodik, Mitglied des dreiköpfigen Staatspräsidiums von BiH, eine unabhängige Armee der Republika Srpska aufzubauen, ruft eines der dunkelsten Kapitel der Geschichte des Balkans in Erinnerung war es doch ebendiese Armee, die in den frühen 1990er-Jahren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid an der nicht-serbischen Bevölkerung verübte.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie schätzt der Bundesrat die Lage in BiH und der Teilrepublik Srpska ein? Wie beurteilt er die Risiken für Stabilität und Frieden in der Region insgesamt?
2. Wie setzt sich die Schweiz für Frieden und Stabilität in BiH ein?
3. Wird sich die Schweiz der gemeinsamen Erklärung der Botschaften der USA, Grossbritanniens, Frankreichs, Deutschlands, Italiens und des EU-Sonderbeauftragten in Bosnien-Herzegowina, welche den erwähnten Beschluss des Parlaments der Republika Srpska vom 10. Dezember 2021 verurteilen, anschliessen?
4. Ist die Schweiz mit der EU in Kontakt bezüglich der Koordination allfälliger Sanktionen gegen Milorad Dodik und seines Umfeldes? Welche konkreten Sanktionen könnten verhängt werden?
5. Bosnien-Herzegowina, und somit auch die Republika Srpska, ist Mitglied des Europarats und der OSZE.
Wie wird sich die Schweiz in diesen Organisationen sowie in weiteren multilateralen Gremien für eine Verhinderung einer weiteren Eskalation in Bosnien-Herzegowina einsetzen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina und die anhaltenden Spannungen zwischen den verschiedenen ethnisch-politischen Gruppierungen besorgt. Der Beschluss des Parlaments der Republika Srpska, innerhalb von sechs Monaten Gesetze auszuarbeiten, um sich wichtigen Staatsstrukturen von Bosnien-Herzegowina unilateral zu entziehen, gefährdet das Dayton Peace Agreement sowie die Stabilität des Landes. Eine Umsetzung würde die Fortschritte der letzten 26 Jahre seit Kriegsende in Frage stellen. Eine weitere Eskalation der Lage kann zu einer Bedrohung für die Stabilität der ganzen Region führen.
2. Die Sicherheit, Stabilität und Prosperität des Westbalkans sind nicht zuletzt aufgrund seiner geografischen Nähe und der Diaspora aus der Region von grossem Interesse für die Schweiz. Sie unterhält in Bosnien-Herzegowina ein vielfältiges Engagement. Seit 1996 hat sie im Rahmen verschiedener Programme über CHF 700 Mio. investiert und ist neben der EU und den USA einer der wichtigsten Entwicklungsakteure im Land. Zusätzlich zu einem Kooperationsprogramm unterhält sie eine Migrationspartnerschaft und verfolgt sicherheitspolitische Bestrebungen im Rahmen ihres Kontingents für EUFOR Althea.
Für die Schweiz ist es wichtig, einen Beitrag für die Entwicklung einer friedlichen multiethnischen Gesellschaft zu leisten. Die Aufarbeitung der Vergangenheit stellt auch 26 Jahre nach Dayton für Bosnien-Herzegowina eine grosse Herausforderung dar. Die Schweiz unterstützt deshalb das Informationsprogramm für betroffene Gemeinschaften des Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe. Dieses leistet einen Beitrag zur Übergangsjustiz und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit im Westbalkan. Zusätzlich arbeitet die Schweiz mit NGOs sowie der OSZE-Mission vor Ort zusammen, insbesondere in Bezug auf Fragen der Menschenrechte, Versöhnung, Beseitigung von Diskriminierung und Vergangenheits-bewältigung. Schliesslich unterstützt sie das Büro des Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina jährlich mit einem Kernbeitrag. Am 20. Dezember 2021 hat die Staatssekretärin des EDA den Hohen Repräsentanten zu einem Treffen empfangen, um die politische Krise und die Zusammenarbeit der Schweiz mit seinem Büro zu erörtern.
3 und 5. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit gleichgesinnten Staaten und entscheidet fallweise über einen Anschluss an gemeinsame Erklärungen. Sie teilt die in der vom Interpellanten erwähnten Erklärung geäusserten Ansichten. Die Schweiz entschied sich für eine Stellungnahme im Ständigen Rat der OSZE am 16. Dezember 2021. Darin hat sie ihre Besorgnis über die jüngsten Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina zum Ausdruck gebracht. Der Ständige Rat der OSZE befasst sich regelmässig mit der Situation in Bosnien-Herzegowina und dient als geeignete Plattform für einen Dialog zu sicherheitspolitischen Themen.
4. Bei Sanktionen der EU entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall aufgrund einer umfassenden Güterabwägung (aussenpolitische, aussenwirtschaftspolitische sowie rechtliche Aspekte), ob sich die Schweiz diesen Massnahmen anschliesst. Zurzeit liegen keine Beschlüsse im Zusammenhang mit der jetzigen Situation in Bosnien-Herzegowina, Milorad Dodik oder seinem Umfeld vor.
Antwort des Bundesrates.