Lexipedia

21.4553 · Interpellation · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

An der 26. Klimakonferenz in Glasgow (COP26) bekräftigten die Länder, ineffiziente Subventionen für fossile Energien wie Öl und Gas abzubauen (Art. 20 Glasgow Climate Pact). In der Medienmitteilung des Generalsekretariats UVEK, vom 14. November 2021, heisst es dazu: "Die Schweiz begrüsst diese Stossrichtung. Sie hatte sich an der Konferenz jedoch für den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen für diese Energieträger eingesetzt" (wie ein Bericht von WSL und SCNAT kürzlich zeigte, wirken sich diese Subventionen auch schädigend auf die Biodiversität aus).

Zu den Subventionen für fossile Energieträger in der Schweiz gehören unter anderem Ausnahmen von und Ermässigungen der Mineralölsteuer, Ausnahmen bei der LSVA, Mehrwertsteuerbefreiung des internationalen Flugverkehrs, Befreiung von Treibstoffen von der CO2-Abgabe, nicht internalisierte externe Kosten, etc.

Vor dem Hintergrund der an der COP26 und in der Medienmitteilung des Generalsekretariats UVEK geäusserten Aussagen, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Subventionen (On-Budget, Off-Budget oder implizit) von fossilen Energieträgern kennt die Schweiz, zusätzlich zu den oben genannten Beispielen?

2. Nachdem sich der Bundesrat an der COP26 für "den vollständigen Abbau jeglicher Art von Subventionen [für fossile Energien wie Öl und Gas] und für die Abkehr jeglicher Art von Kohlenutzung" eingesetzt hat: Bis wann werden diese Subventionen in der Schweiz abgeschafft sein?

3. Welche Bundesämter sind betroffen und wie koordinieren sie sich untereinander?

4. Versteht der Bundesrat diesen Abbau auch als Beitrag zur Herstellung von Kostenwahrheit?

5. Durch schnelles und konsequentes Handeln kann der Bundesrat seine Vorbildfunktion gegenüber den Kantonen und Gemeinden übernehmen. Ist er bereit, diese Rolle aktiv zu übernehmen? Wenn ja, wie und bis wann? Wenn nein, warum?

6. Bestehen Verpflichtungen in Vereinbarungen, in Abkommen, auf Gesetzes- und/oder Verordnungsstufe, eine solche Vorbildfunktion zu übernehmen? Wenn ja, welche und wie?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 die Stossrichtung verankert, negative Effekte von Subventionen oder Steuererleichterungen für fossile Energieträger durch deren Reduktion oder Neuausrichtung zu vermeiden. In diesem Sinne engagiert sich der Bundesrat im Inland und auf internationaler Ebene einschliesslich UNFCCC und WTO für den Abbau von Subventionen für fossile Energien.

1.) Es gibt keine einheitliche Definition einer Subvention für fossile Energien. Gemäss den Definitionen anerkannter internationaler Organisationen (z.B. OECD und Weltbank) gelten als Subventionen Finanzhilfen und Abgeltungen sowie auch der Verzicht auf Steuereinnahmen. Zudem muss für fossile Energien eine enge Beziehung zwischen dem staatlichen Förderbeitrag und der erhöhten Produktion oder dem Konsum von fossilen Energien bestehen. In der Schweiz gibt es primär Begünstigungen bei Steuern auf fossile Energien:

Dazu gehören insbesondere die Steuerbegünstigungen bei der Mineralölsteuer für Treibstoffe wie die Ausnahmen für Luftfahrzeuge im Linienverkehr und im internationalen Flugverkehr. Zudem gibt es die Rückerstattung der Mineralölsteuer für die Land- und Forstwirtschaft, für die Berufsfischerei, für den Naturwerkstein-Abbau, für Pistenfahrzeuge, für konzessionierte Transportunternehmen (betrifft vor allem Dieselbusse) sowie für bestimmte stationäre Verwendungen (insbesondere Stromerzeugung). Weiter liegt eine Begünstigung bei der CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffe für Grossverbraucher im internationalen Wettbewerb vor, sofern die damit verbundene Verminderungsverpflichtung mit dem Bund nicht gleichwertig ist.

2./4.) Der Bundesrat setzt sich national für den mittelfristig vollständigen oder teilweisen Abbau von Subventionen für fossile Energieträger ein und sieht das als Beitrag zu Kostenwahrheit. In der am 17. Dezember 2021 eröffneten Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes (SR 641.71) schlägt er beispielsweise die Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen (betrifft vor allem Dieselbusse im öffentlichen Verkehr) vor. Weitere Anpassungen in Einklang mit der Klimapolitik der Schweiz werden geprüft. Der Abbau derartiger Subventionen bedingt Gesetzesanpassungen, die vom Parlament beschlossen werden müssten. Deshalb kann der Bundesrat zum Zeitpunkt einer allfälligen Abschaffung keine genauen Angaben machen.

3.) Für Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen der relevanten nationalen Instrumente, den Vollzug der bestehenden Steuererleichterungen sowie das internationale Engagement der Schweiz sind insbesondere die Bundesämter für Umwelt (BAFU), Energie (BFE), Raumentwicklung (ARE), Zivilluftfahrt (BAZL), Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), die Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA-AWN), die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) involviert. Die Koordination erfolgt insbesondere über die standardisierten Prozesse wie Ämterkonsultationen und bestehende verwaltungsinterne Koordinationsplattformen (wie der Interdepartementale Ausschuss Klima und PLAFICO).

5 und 6) Schlägt der Bundesrat eine Aufhebung von Ausnahmen einer Steuer unter Bundeshoheit vor, kann darin eine gewisse Vorbildfunktion gegenüber Kantonen und Gemeinden gesehen werden, sofern diese tatsächlich Steuererleichterungen gewähren, die den Verbrauch fossiler Energien begünstigen (z.B. bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer). Es bestehen jedoch keine gesetzlichen Verpflichtungen zu einer Vorbildfunktion, um bestehende Steuererleichterungen auf fossilen Energien aufzuheben. Der Bund kennt jedoch anderweitige Programme: Mit RUMBA, dem Ressourcen- und Umweltmanagement der Bundesverwaltung, werden die betrieblichen und produktbezogenen Umweltbelastungen der Bundesverwaltung kontinuierlich vermindert. Dies wird durch das Klimapaket der Bundesverwaltung verstärkt und mit der Initiative Vorbild Energie und Klima, eine Massnahme der Energiestrategie 2050, verpflichtet sich die Bundesverwaltung gemeinsam mit bundesnahen Betrieben, ihre Energieeffizienz zu steigern und konsequent auf erneuerbare Energien umzusteigen. Geltende steuerliche Regelungen sind jedoch auch für den Bund verbindlich.

Antwort des Bundesrates.