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21.4570 · Interpellation · 2021-12-16

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

In seinem Bericht vom 4. Juli 2018 in Beantwortung des Postulats Candidas 12.3957 stellte der Bundesrat in Aussicht gestellt, einerseits das heutige Systems der Betreibungsregisterauszüge beizubehalten - das sich in Bezug auf die vorliegende Problematik allerdings als ungenügend erwiesen hat - und andererseits eine schweizweite Betreibungsauskunft zu schaffen. In seinem Bericht schlug der Bundesrat eine Reihe konkreter Massnahmen vor, um das Problem angesichts der technischen, logistischen und rechtlichen Schwierigkeiten kurzfristig anzugehen.

Ich stelle dem Bundesrat daher die folgenden Fragen:

1. Seit der Veröffentlichung des Berichtes des Bundesrates sind über drei Jahre vergangen. Wurden die entsprechenden Unterlagen seither aktualisiert?

2. Hat der Bundesrat mit der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibungs- und Konkurswesen geprüft, ob und wie die auf den Betreibungsauskünften enthaltenen Hinweise weiter verdeutlicht werden können, damit die Verwenderinnen und Verwender der Betreibungsauskünfte besser über deren begrenzte Aussagekraft informiert werden, wie es auf Seite 58 des oben genannten Berichts steht?

3. Hat der Bundesrat mit der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibungs- und Konkurswesen geprüft, ob und wie die Verwenderinnen und Verwender der Betreibungsauskünfte darüber informiert werden können, dass sie sich auch je eine Betreibungsauskunft von den früheren Wohnorten der Schuldnerin oder des Schuldners und gegebenenfalls bezogen auf ihren oder seinen früheren Namen einholen sollen, wie es auf Seite 58 des oben genannten Berichts steht?

4. Beabsichtigt der Bundesrat in Zusammenhang mit den Fragen 2 und 3 Richtlinien zu erstellen, um die über 400 Betreibungsbüros bei der Optimierung ihrer Arbeit zu unterstützten?

5. Hat der Bundesrat mit den Kantonen die Einführung von Massnahmen zur obligatorischen Überprüfung der Angaben der Schuldnerinnen und Schuldnern im Einwohnerregister geprüft, wie es auf Seite 58 des oben genannten Berichts steht?

6. Wie gedenkt der Bundesrat vorzugehen in Bezug auf die Informationskampagnen für bestimmte Wirtschaftszweige, wie es auf den Seiten 58 und 59 des oben genannten Berichts steht?

7. Der Bundesrat vertraute seinerzeit auf die Einführung der elektronischen Identität (E-ID) als digitale Lösung zur Harmonisierung des Betreibungsregisterauszugs. Wird der Bundesrat nach der Ablehnung der E-ID durch das Volk und nach erfolgter Vernehmlassung zur neuen E-ID diese Lösung zur Schaffung einer schweizweiten Betreibungsauskunft wieder aufnehmen?

Stellungnahme des Bundesrates

1.-5. Die Erkenntnisse des Berichts des Bundesrats vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulats 12.3957 Candinas "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben" sind nach wie vor aktuell, da sich weder die rechtlichen noch die tatsächlichen Umstände in der Zwischenzeit massgeblich verändert haben. Zwischenzeitlich wurde der Bundesrat jedoch mit der Motion 16.3335 Candinas "Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen" beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Betreibungsämter vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszugs zwingend eine Überprüfung des Meldeortes vornehmen müssen. Es ist geplant, dass der Bundesrat in der ersten Hälfte 2022 die Vernehmlassung zu einer Vorlage eröffnen wird. Angesichts dieser laufenden Revisionsarbeiten erscheinen zwischenzeitliche Übergangsmassnahmen oder Anpassungen kaum sinnvoll. Dies vor allem deshalb, weil Betreibungsauskünfte gemäss Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 4 (Betreibungsauszug 2016) bereits heute den Hinweis enthalten müssen, dass, sofern sich der Wohnsitz bzw. Sitz der in der Betreibungsauskunft genannten Person in einem anderen Betreibungskreis befindet oder befunden hat, bei diesem Betreibungsamt ein separater Betreibungsregisterauszug einzuholen ist. Dieser Hinweis ist klar und verständlich. In Übereinstimmung mit dieser Weisung weisen zahlreiche Ämter bereits heute in ihren Auszügen auf allfällig bekannte Zuzüge oder Wegzüge des Schuldners hin.

6. Angesichts der anstehenden Vernehmlassung besteht kein Anlass für eine zusätzliche Informationskampagne des Bundes, wie sie der Bundesrat damals als Lösungsansatz skizzierte. Zudem ist es grundsätzlich Sache der betroffenen Akteure, namentlich der Branchenverbände, allenfalls solche Kampagnen zu lancieren.

7. Sobald hinsichtlich der Konzeption der künftigen staatlichen E-ID sowie ihrer Einsatzmöglichkeiten Klarheit besteht, wird sich die Frage ihres Einsatzes im Bereich der Betreibungsauskünfte erneut stellen. Eine Vernehmlassung zu einem Gesetz über die künftige staatliche E-ID ist noch für dieses Jahr geplant.

Antwort des Bundesrates.