Der kantonale Flugplatz Locarno und das Projekt für die minimale Pistenverlängerung sind seit zwei Jahren beim Bundesamt für Umwelt blockiert. Wann wird das Genehmigungsverfahren abgeschlossen sein?
21.4571 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) hatte sich bereits in der Schlussphase (2008) der Ausarbeitung des Objektblatts Locarno zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) zum Projekt geäussert. Der Bundesrat prüfte daraufhin alle Aspekte und kam in seinem Entscheid vom Dezember 2014 (SIL-Objektblatt Locarno) zum Schluss, dass die minimale Verlängerung der bestehenden Hauptpiste realisiert werden kann. Gibt es neue wissenschaftliche Erkenntnisse, welche diese Entscheidung des Bundesrates infrage stellen?
2. Ist dem Bundesrat bewusst, dass durch die Verzögerung des Genehmigungsverfahrens der minimalen Pistenverlängerung verhindert wird, dass die Begleitmassnahmen für die Zugvögel in der Bolle di Magadino umgesetzt werden?
3. Beabsichtigt der Bundesrat, dieses Hin und Her zwischen den Dienststellen des UVEK weiterhin zu tolerieren, oder wird er eingreifen, um Bewegung in die Sache zu bringen?
4. Kann der Bundesrat sagen, wann dieses Genehmigungsverfahren endlich abgeschlossen sein wird?
Begründung
Der Bundesrat schrieb in Beantwortung der Interpellationen 21.3712 und 21.4126 am 11. August und am 24. November 2021, dass das Projekt unter Berücksichtigung der Umweltaspekte genehmigt werde; nicht erwähnt hat er hingegen die ärgerliche Verzögerung, die durch seine für den Umweltbereich zuständigen Stellen entstanden ist und die mich nun zwingt, das Thema erneut aufzugreifen.
Ich möchte daran erinnern, dass die für den Umweltbereich zuständigen Dienststellen des UVEK seit mehr als zwanzig Jahren die Zugvögel in der Bolle di Magadino als als einzigen heiklen Umweltaspekt nennen. International renommierte Ornithologinnen und Ornithologen haben dazu genaue Angaben gemacht: Prof. Lorenzo Fornasari (Berater des Kantons Tessin), die Vogelwarte Sempach und die Firma BTEE in Genf (Beraterinnen und Berater des UVEK). Alle drei bestätigten die Richtigkeit des kantonalen Projekts.
Neu in der zweiten Antwort des Bundesrates vom 24. November 2021 ist ein Zwischenbescheid der ENHK von 2008. Bekanntlich werden Differenzen zwischen den Dienststellen des UVEK von den Dienststellen selbst und allenfalls von der Departementsleitung des UVEK beigelegt. Es ist unbestritten, dass mit dem strategischen Abkommen zwischen Leuthard und Zali und vor allem mit der Genehmigung durch den Bundesrat im Jahr 2014 des SIL-Objektblattes Locarno, welches als zentrales Element die minimale Verlängerung der Hauptpiste des kantonalen Flughafens Locarno vorsieht, diese frühere Haltung der ENHK sich weitgehend als überholt erweisen sollte. Sollte dies nicht der Fall sein, so bedeutet dies, dass es innerhalb des UVEK ein Problem hinsichtlich der Verantwortung und der Entscheidungsbefugnisse gibt.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Das vom Bundesrat am 17. Dezember 2014 genehmigte Objektblatt des Flugplatzes Locarno sieht im Teil "Festlegungen" vor, dass eine Verlängerung der Piste möglich ist, wenn betriebliche Massnahmen zum Schutz der Avifauna umgesetzt werden. Diese Bestimmung ist nach wie vor gültig, da es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse gibt.
Dass die Verlängerung der Piste im Objektblatt vorgesehen ist, bedeutet nicht, dass ein bestimmtes Projekt auch automatisch genehmigt wird. So werden im Objektblatt des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) zwar tatsächlich eine erste Interessenabwägung für Flughafenprojekte mit räumlichen Auswirkungen vorgenommen und der Rahmen für konkrete Projekte sowie die zu erfüllenden Bedingungen vorgegeben, die abschliessende Interessenabwägung erfolgt jedoch im Plangenehmigungsverfahren im Sinne des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG).
2./4. Die Dauer eines Plangenehmigungsverfahrens steht nicht im Voraus fest. Sie hängt davon ab, wie komplex und sensibel die mit dem Projekt verbundenen Fragen sind.
Wie bereits in der Stellungnahme zur Interpellation 21.3712 angeführt, musste die Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) konsultiert werden. In dem am 20. November 2021 eingegangenen Gutachten spricht sich die ENHK gegen eine Pistenverlängerung aus. Ausserdem unterstreicht sie, dass im Betriebsreglement betriebliche Massnahmen fehlen, mit denen ein bestmöglicher Schutz der Vögel garantiert werden kann.Das weitere Vorgehen in diesem Projekt muss nun analysiert werden.
Angesichts der zu klärenden Aspekte und der Vorbehalte einiger kantonaler Fachstellen gegenüber dem Projekt zur Verlängerung der Piste kann nicht gesagt werden, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird.
3. Zwischen den Stellen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) gibt es keine Diskrepanzen. Die ENHK ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Ihre Stellungnahme wird von der Entscheidbehörde bei der Abwägung aller Interessen berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.