21.4574 · Interpellation · 2021-12-16
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Erledigt
Wortlaut
1. Welche Daten über die Lärmemissionen hat die Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) anlässlich der Kampfjet-Evaluation erhoben? Beim Start? Der Landung? In welchen Distanzen vom Flugplatz? Mit und ohne Nachbrenner? In welchen Flughöhen der Jets? Wird das Ergebnis mit Messdaten von Dritten plausibilisiert?
2. Wird der Bundesrat - wie dies das dänische Verteidigungsministerium im 282 Seiten umfassenden Fluglärmbericht "731 Flyvestation Skrydstrup. Beregning af flystojbelastning" vom April 2019 getan hat - die Messwerte differenziert veröffentlichen? Und diese nach dänischem Vorbild je mit den entsprechenden Messwerten der Lärmemissionen der bisherigen Jets - bei uns FA-18 Hornet und F-5 Tiger - in Beziehung setzen?
3. Hat der Bundesrat die unterlegenen Anbieter angefragt, ob sie einer Publikation der Lärmmesswerte ihrer Jets zustimmen können?
4. Das VBS spricht von einer zusätzlichen Lärmbelastung von 3 Dezibel des F-35A gegenüber dem FA-18. Auf welche Messungen in welcher Situation an welchem Standort bezieht sich diese Aussage?
5. Norwegen und Dänemark entschädigen vom F-35-Zusatzlärm betroffene Eigentümer:innen von Liegenschaften. Im roten Perimeter kauft die Regierung die Liegenschaften auf, weil sie nicht mehr bewohnbar sind, im gelben Perimeter subventioniert sie massive Lärmschutzmassnahmen. Das dänische Verteidigungsministerium hat sechzehn Studien ausgewertet, um den Wertzerfall pro zusätzlichem Dezibel Lärm zu berechnen, darunter Studien aus der Schweiz.
a. Mit welcher Wertverminderung betroffener Liegenschaften rechnet der Bundesrat pro Dezibel zusätzlichem Lärm?
b. Leitet er Abklärungen ein, welche Perimeter in Payerne, Emmen und Meiringen von welcher zusätzlichen Lärmbelastung betroffen sind, und veröffentlicht er die Ergebnisse?
c. Wird er die meist betroffenen Liegenschaften aufkaufen? Und im erweiterten Perimeter die zusätzlich erforderlichen Lärmschutzmassnahmen entschädigen?
d. Reichen dafür die bestehenden Rechtsgrundlagen aus? Plant er deren Anpassung?
e. Wie hoch bemisst er das lärmbedingte Kostenrisiko für die öffentliche Hand?
6. Wie verteilen sich die aktuellen Planzahlen von rund 4100 F-35-Starts und Landungen auf die drei Standorte Payerne, Emmen und Meiringen? Wird die Obergrenze von 4100 Bewegungen gesetzlich fixiert? Oder gibt es Szenarien, in denen diese Planzahlen überschritten werden könnten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Pendant les vols d'essai en Suisse, des mesures ont été effectuées par l'EMPA sur les avions au décollage, à l'atterrissage et lors du roulage. Les stations de mesure ont été réparties de manière à enregistrer des mesures comparables dans les directions d'atterrissage ainsi que de décollage et à faire apparaître un maximum d'informations dans les modélisations mathématiques qui ont suivi. Celles-ci ne dépendent pas du lieu où les mesures ont été effectuées, mais de leur qualité. Les candidats n'ont pas été soumis à une procédure précise ; seuls des indicateurs de performance minimum pour les procédures de décollage ont été requis. Etant donné que les mesures relatives au bruit ont été relevées par un organisme indépendant, l'EMPA en l'occurrence, le Conseil fédéral ne voit pas la nécessité de les soumettre à des examens complémentaires par des tiers.
2. Das VBS hat Anfang Februar 2022 einen Bericht zu den Lärmmessungen des F-35A veröffentlicht. Die Resultate wurden entsprechend der Messmethodik insbesondere in Bezug zum bisherigen F/A-18C/D und im Hinblick auf die geplante Verteilung der Flugbewegungen auch unter Einbezug der Lärmimissionen des bisherigen F-5 dargestellt.
3. Nein. Aufgrund des Vertraulichkeitsgrundsatzes des Vergaberechts werden keine Informationen zu den unterlegenen Kandidaten veröffentlicht. Dies umfasst auch die Publikation der Lärmmesswerte.
4. Diese Aussage bezieht sich auf die durchschnittlichen Messwerte an den Mikrofonstandorten während den Lärmmessungen bei den Testflügen in der Schweiz. Dabei wird das Einzelereignis eines F-35A Starts mit etwa plus drei dB(A) gegenüber dem F/A-18C/D als lauter empfunden. Durch eine Reduktion der Flugbewegungen auf die Hälfte im Vergleich zu heute wird die Gesamtlärmbelastung beim Betrieb einer F-35A Flotte in der Schweiz im gleichen Rahmen bleiben wie die heute bestehende Belastung.
5. a. Zur Höhe und zu den Anspruchsvoraussetzungen für die Entschädigung von Wertverminderungen bei militärischem Fluglärm gibt es bisher noch keine Entscheide der Eidgenössischen Schätzungskommission und keine Gerichtspraxis.
b. Das VBS wird die Lärmimmissionen mit dem F-35A für alle drei Militärflugplätze nach den Vorgaben der Lärmschutz-Verordnung durch die EMPA berechnen lassen. Diese Berechnungen dienen als Grundlage für die Anpassung der Objektblätter des Sachplans Militär und werden zu gegebener Zeit vorgestellt.
c. Nach der Lärmschutz-Verordnung trägt der Bund als Verursacher die Kosten für Schallschutzmassnahmen bei Liegenschaften, bei denen die Immissionsgrenzwerte überschritten sind. Falls zusätzliche Schallschutzmassnahmen nötig sind, wird der Bund die Kosten übernehmen. Der Bundesrat hat grundsätzlich nicht die Absicht, Liegenschaften im Umfeld der Militärflugplätze zu kaufen. Konkrete Fälle wären einzeln zu prüfen.
d. Der Bundesrat sieht aktuell keinen Regelungsbedarf.
e. Da die Gesamtfluglärmbelastung im Sinne der Lärmschutz-Verordnung wie in der Antwort zur Frage 4 ausgeführt in etwa gleichbleibt, rechnet der Bundesrat gegenüber heute mit einem geringen lärmbedingten Kostenrisiko.
6. Die Zahlen für die Lärmberechnungen beinhalten wie heute eine Reserve bezüglich der durchschnittlich geplanten effektiven Bewegungszahlen, damit auch jährliche betriebliche Schwankungen abgedeckt sind. Das VBS hat diese Zahlen Anfang Februar 2022 im Bericht zu den Lärmmessungen für die Flugplätze Payerne, Meiringen und Emmen veröffentlicht.
Antwort des Bundesrates.