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21.4578 · Motion · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, sich für ein Qualitätslabel für Kinderkrippen im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung einzusetzen und sich an der Finanzierung der damit verbundenen Qualitätsziele zu beteiligen.

Begründung

Um qualitativ hochwertige Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen und Qualitätsstandards zu gewährleisten, sind insbesondere in den folgenden Bereichen einheitliche Kriterien erforderlich: bei der Infrastruktur, der Hygiene, dem Betreuungsschlüssel (dem Verhältnis zwischen der Anzahl Fachkräfte und Kinder), für Auffrischungskurse in Nothilfe, bezüglich einer angemessenen Verpflegung und schliesslich bezüglich einer entsprechenden beruflichen Ausbildung sowie einer regelmässigen Weiterbildung des Personals.

Die familienergänzende Kinderbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung. Immer mehr Eltern nehmen diese Dienste für ihre Kinder in Anspruch. Dank der finanziellen Unterstützung des Bundes wurde in den letzten Jahren eine grosse Anzahl neuer Krippenplätze geschaffen. Heute wird die Kontrolle der Kinderkrippen von den zuständigen Stellen der einzelnen Kantone vorgenommen. Dadurch gibt es keine einheitlichen Kriterien für die Qualitätsstandards einer Kinderkrippe. Die ersten Lebensjahre können das Leben eines Menschen auf unterschiedliche Weise beeinflussen. Die frühkindliche Bildung und ausreichende Betreuung sind grundlegende Bestandteile der späteren Entwicklung des Kindes. Eine kompetente und zuverlässige Betreuung bildet die Grundlage für das Leben zukünftiger Generationen. Deshalb ist es wichtig, dass bereits in der Krippe eine gute Betreuungsqualität angeboten wird.

Die Qualität der Kinderkrippen ist nicht in der ganzen Schweiz gewährleistet, da es keine einheitlichen Prüfkriterien gibt. Die familienergänzende Kinderbetreuung ist auf kantonaler Ebene geregelt und soll dies auch bleiben. Daher könnte die Ausarbeitung einer interkantonalen Vereinbarung, welche Qualitätskriterien für Kinderkrippen festlegt, wesentlich zum Wohlbefinden der Kinder beitragen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Gestützt auf die Legislaturplanung 2019-2023 erarbeitet der Bundesrat derzeit eine nationale Strategie zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine Botschaft mit konkreten Massnahmen dazu. Ein zentrales Element der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zweifellos die familienergänzende Kinderbetreuung.

Gleichzeitig ist die Frage der Unterstützung des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung derzeit Gegenstand von Diskussionen in der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates. Die Grundlage dazu bildet ihre parlamentarische Initiative 21.403 "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung".

Im Rahmen der oben genannten laufenden Arbeiten wird die Qualität der familienergänzenden Kinderbetreuung thematisiert und das in der vorliegenden Motion erwähnte Konzept geprüft.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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