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21.4581 · Postulat · 2021-12-16

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu prüfen, mit denen der gleichberechtigte Zugang von Frauen zur Stellung der Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Betriebs sichergestellt werden kann, und dazu einen Bericht vorzulegen.

In der Schweiz sind 94 Prozent der Landwirtschaftsbetriebe in Männerhand. Grund dafür ist zweifellos die gängige Praxis und eine "patrilineare" Tradition, die die Töchter von Landwirten sehr häufig davon abhält, bei einer Hofübergabe oder -übernahme selbst Betriebsleiterinnen zu werden. Diese "Traditionen" der Bauernfamilien werden häufig von der Landwirtschaftspolitik und den landwirtschaftlichen Organisationen übernommen, was sich in den geschlechterspezifischen Berufsausbildungen "Bäuerin" vs. "Landwirt" widerspiegelt - auch wenn immer mehr Frauen den Bildungsgang "Landwirtin EFZ" abschliessen.

Im Jahr 2019 waren in der Schweizer Landwirtschaft 54 000 Frauen tätig; 43 000 davon waren als mitarbeitende Familienmitglieder erfasst. Trotz dieser hohen Zahl werden nur 6 Prozent der Betriebe von einer Frau geleitet. 3289 Frauen stehen 46 749 Männern gegenüber. Zwar ist der Frauenanteil in den letzten Jahren gestiegen und das Projekt von Agridea "PFO - Partizipation von Frauen in landwirtschaftlichen Organisationen" ist sehr zu begrüssen. Der Anteil bleibt aber dennoch extrem klein.

Im Bericht des Bundesrates zum Postulat 11.3537 "Bericht zur Situation der Frauen in der Landwirtschaft" stehen die Ehefrauen von Landwirten im Zentrum. Nicht untersucht wird die Frage der Übergabe des Betriebs an die weiblichen Nachkommen und die Tatsache, dass nur wenige Frauen Betriebsleiterinnen werden. Die Landwirtschaft ist wahrscheinlich der Wirtschaftssektor, in dem die Frauen am seltensten Führungspositionen innehaben. In allen anderen Bereichen ist die geringe Frauenvertretung ein Thema.

Die von einer Frau geführten Betriebe sind bei einer Betriebsgrösse bis 10 Hektaren übervertreten, jedoch untervertreten ab einer Grösse von 10 Hektaren. Dies bedeutet, dass von Frauen geführte Betriebe tendenziell kleiner sind als im Durchschnitt, was auch bedeutet, dass sie weniger gut entlöhnt werden (System der Flächenbeiträge).

Gestützt auf Artikel 104 der Bundesverfassung wird jede gemeinwirtschaftliche Leistung, die von der Landwirtschaft erbracht werden muss, mit Direktzahlungen gefördert. Der Bundesrat muss deshalb dafür sorgen, dass diese Beiträge ohne Geschlechterdiskriminierung verteilt werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss Bundesverfassung fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe (Art. 104 Abs. 2 BV; SR 101). Das bäuerliche Bodenrecht hält fest, dass für die Selbstbewirtschaftung geeignet ist, wer die Fähigkeiten besitzt, die nach landesüblicher Vorstellung notwendig sind, um den landwirtschaftlichen Boden selber zu bearbeiten und ein landwirtschaftliches Gewerbe persönlich zu leiten (Art. 9 Abs. 2 BGBB; SR 211.412.11). Weder bezüglich Förderung durch den Bund noch bezüglich Bedingungen für die Bewirtschaftung und Leitung eines landwirtschaftlichen Gewerbes existiert somit eine Geschlechterdiskriminierung, da die Voraussetzungen für Frau und Mann dieselben sind.

Im Rahmen seiner jährlichen Berichterstattung über die sozialen Auswirkungen der Agrarpolitik wertet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verschiedene Spezialerhebungen auch geschlechterspezifisch aus (siehe www.agrarbericht.ch). Namentlich erwähnt seien die Schweizerische Gesundheitsbefragung und die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, beide des Bundesamts für Statistik. Alle zehn Jahre gibt das BLW zudem eine umfassende, nationale Studie "Frauen in der Landwirtschaft" in Auftrag. So auch 2022, die dritte solche Studie nach 2002 und 2012. Die Durchführung dieser Studie ist auch eine prioritäre Massnahme der nationalen Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundesrats. Wiederum werden 1500 Frauen in der Landwirtschaft ausführlich befragt, und es finden vier Gruppengespräche in der ganzen Schweiz mit rund 40 Frauen statt, um die Resultate zu vertiefen. Bei der Zusammenstellung dieser Gruppen wird darauf geachtet, dass immer auch Betriebsleiterinnen dabei sind. Deren Situation und die Hürden, die sich den Frauen bei der Übernahme der Leitung eines Betriebs stellen, sind explizit Gegenstand der Diskussionen. Die Resultate werden im Agrarbericht 2022 publiziert und der Schlussbericht wird auf der Webseite des Bundesamts für Landwirtschaft aufgeschaltet.

Aufgrund des nicht-diskriminierenden rechtlichen Rahmens und der Behandlung des Themas im Rahmen der erwähnten Studie ist aus Sicht des Bundesrates ein separater Bericht, wie von der Postulantin gefordert, nicht notwendig.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.