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21.460 · Parlamentarische Initiative · 2021-06-16

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Artikel 33, Absatz 1, Buchstabe h des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (SR 642.11) soll folgendermassen angepasst werden:

Art. 33 Abs. 1

h. die Krankheits- und Unfallkosten des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Personen, soweit der Steuerpflichtige die Kosten selber trägt;

Begründung

Der Anteil an Krankheits- und Unfallkosten der Steuerpflichtigen und der von ihnen unterhaltenen Personen kann zurzeit vom Reineinkommen, das der direkten Bundessteuer unterliegt, abgezogen werden, soweit sie die Kosten selber tragen und diese 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen.

Mit den steigenden Gesundheitskosten wenden sich immer mehr Versicherte vom Standardmodell mit ordentlicher Franchise ab und wählen höhere Franchisen. Diese ermöglichen zwar Einsparungen, bringen aber auch das Risiko mit, im Falle einer Erkrankung mehr bezahlen zu müssen. Zusätzlich zum Risiko, die Franchise bezahlen zu müssen, werden andere Krankheitskosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unabhängig vom Versicherungsmodell und der gewählten Franchise nicht übernommen, wie insbesondere Kosten für Behandlungen von Zahnerkrankungen, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Behandlungen oder dentalhygienische Behandlungen (unter Ausklammerung der Kosten für rein ästhetische Behandlungen).

Zwei Beispiele: Der Steuerpflichtige "A", dessen um die Abzüge nach den Artikeln 26-33 DBG verminderte steuerbare Einkünfte sich jährlich auf 50 000 Franken belaufen, kann von den 2500 Franken, die ihn die Abzahlung seiner Franchise kostet, nichts abziehen. Mit ähnlichen Einkünften kann der Steuerpflichtige "B" von den 2500 Franken, die ihn seine Zahnarztrechnung kostet, nichts abziehen. Diese parlamentarische Initiative würde es erlauben, einer ungerechten Situation ein Ende zu setzen, in der die Steuerpflichtigen Einkünfte versteuern müssen, die sie zwangsläufig zur Bezahlung von Krankheits- und Unfallkosten verwenden müssen.

Vollständiger Abzug der von den Steuerpflichtigen getragenen Krankheits- und Unfallkosten | Lexipedia | Lexipedia