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Italienischer Aufbau- und Resilienzplan. Eine Chance für die grenzüberschreitenden Infrastrukturanlagen und für Projekte, die auch für die Schweiz zentral sind

21.4600 · Motion · 2021-12-16

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, seine Kontakte zu Italien zu intensivieren und sein Interesse daran zu bekunden, dass er im Rahmen des nationalen Aufbau- und Resilienzplans des italienischen Staates (Piano Nazionale per la Ripresa e Resilienza, PNRR) einbezogen wird bei der Koordinierung und dem Bau von grenzüberschreitenden Infrastrukturanlagen zwischen der Schweiz und Italien, dies auch mit Blick auf eine mögliche Verlängerung der NEAT.

Begründung

2021 lancierte Italien den PNRR mit Mitteln in Höhe von 191,5 Milliarden Euro für den Zeitraum 2021-2026. Bei fast 70 Milliarden davon handelt es sich um A-Fonds-perdu-Beiträge. Dazu kommt ein Zusatzfonds in Höhe von rund 30 Milliarden. Die Gesamtinvestitionen werden daher voraussichtlich rund 222 Milliarden Euro betragen.

Das ehrgeizige Projekt, das von der EU unterstützt wird, umfasst verschiedene Schwerpunkte. Bei einem davon geht es explizit um "Infrastrukturen für eine nachhaltige Mobilität", für die über 30 Milliarden zur Verfügung stehen. Ziel ist die rationale Entwicklung einer modernen und nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur, die alle Gegenden des Landes abdeckt.

Angesichts dessen ist es unerlässlich, dass der Bund die offiziellen Kontakte zu Italien intensiviert, damit die beträchtlichen Mittel des PNRR auch für Projekte der grenzüberschreitenden Mobilität eingesetzt werden, von denen sowohl Italien als auch die Nachbarländer profitieren. Denkbar sind Verbesserungen beim norditalienischen Schienennetz auf den Verbindungsachsen zwischen der Schweiz und Italien, ein Kapazitätsausbau bei der kombinierten Mobilität Strasse-Schiene für Grenzgängerinnen und Grenzgänger (Park&Rail) und eine Erhöhung der Umschlagkapazitäten bei den Gütern, die von der Strasse auf die Schiene umgeladen werden. Dringender Handlungsbedarf besteht zum Beispiel auf der Strecke Chiasso-Mailand, auf der sich drei Verkehrsarten überlagern: Güterverkehr, Eurocity-Verkehr und Regionalverkehr. Das macht sie zur verkehrsreichsten und langsamsten Strecke in der Lombardei (heutige Durchschnittsgeschwindigkeit 40 km/h), was die Pünktlichkeit und die Stabilität des Betriebs gefährdet und die Zielerreichung beim Ausbau des Rhein-Alpen-Korridors des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) in Frage stellt. Auch die Hauptautobahnen, die die beiden Länder verbinden, könnten von erheblichen Verbesserungen profitieren. Die Schweiz hat ein starkes Interesse daran, einbezogen zu werden. Dies käme namentlich den Grenzkantonen Graubünden, Tessin und Wallis zugute, insgesamt aber auch dem ganzen Land. Im Rahmen der bilateralen Beziehungen soll die Schweiz Italien darum ersuchen, bevorzugt auf Projekte zu setzen, die für beide Länder von Nutzen sind, denn die Schweiz und Italien sind sowohl in Bezug auf die Alltagsmobilität als auch in Bezug auf die wirtschaftliche Dynamik stark vernetzt. Schliesslich sollte es eine Diskussion auf der Grundlage des PNRR dem Bund auch ermöglichen, die nötigen Schritte für den baldigen Abschluss eines bilateralen Kabotageabkommens mit Italien zu unternehmen, dies in Abweichung vom europäischen Recht, um eine gemeinsame Planung und den grenzüberschreitenden Verkehr zu fördern.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz und Italien pflegen bereits seit Längerem eine konstruktive Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene. Diese Zusammenarbeit erfolgt auf der Grundlage verschiedener Übereinkünfte und im Rahmen der dafür zuständigen technischen Koordinationsausschüsse. Auch im Hinblick auf einen möglichen Informationsaustausch über die Umsetzung des PNNR bieten diese Ausschüsse eine angemessene Plattform.

Wichtigste Rechtsgrundlage für diese bereits bestehende Zusammenarbeit ist die Vereinbarung vom 2. November 1999 zwischen dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation und dem Ministerium für Verkehr und Schifffahrt der Republik Italien über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Anschlussstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN).

Weitere relevante Abkommen, Erklärungen und Vereinbarungen sind:

- die Absichtserklärung vom 17. Dezember 2012 zwischen der Schweiz und Italien über die bilaterale Zusammenarbeit bei der Realisierung der Ausbauvorhaben im Bereich der Bahninfrastruktur und der Bahntransportleistungen bis 2020,

- das Abkommen vom 28. Januar 2014 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Entwicklung der Bahninfrastruktur auf den Strecken zwischen der Schweiz und Italien sowie

- das Abkommen vom 3. September 2020 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Italienischen Republik über die Entwicklung der Bahninfrastruktur auf den Strecken zwischen der Schweiz und Italien auf der Lötschberg-Simplon-Achse, welches am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.

Auf dem Gebiet des Strassenverkehrs erfolgt die Zusammenarbeit überwiegend auf fachlicher Ebene zwischen den jeweils zuständigen Behörden der beiden Länder. Da gegenwärtig keine Strasseninfrastrukturprojekte von grosser Bedeutung geplant sind, werden politische Fragestellungen im Rahmen der üblichen Treffen zwischen Vertretern beider Länder erörtert.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der gegenwärtige Dialog und die laufenden Tätigkeiten den Anliegen der Motion bereits ausreichend Rechnung tragen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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