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21.4613 · Interpellation · 2021-12-16

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche unabhängige Schweizer Instanz stellt sicher, dass dem Pferdewohl an der Olympiade und anderen internationalen Wettbewerben Rechnung getragen wird? Werden Unfälle wie jener mit dem Schweizer Pferd "Jet Set" untersucht?

2. Lässt es sich mit dem Tierschutzgesetz bzw. der Tierschutzverordnung vereinbaren, dass Pferde weiterhin an der Olympiade oder anderen internationalen Wettbewerben teilnehmen?

3. Wie lassen sich die langen Transportzeiten rechtfertigen in Bezug auf die Vorgaben des Tierschutzrechtes?

4. Gibt es eine Möglichkeit, die Anzahl internationaler Transporte für in der Schweiz registrierte Pferde zu begrenzen? (z.B. mit maximaler jährlicher Gesamttransportzeit für sportliche Wettkämpfe)?

5. Wie wird garantiert, dass Tierärzte, welche Pferde zur Beurteilung ihres physischen und psychischen Gesundheitszustands für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben zulassen, unvoreingenommen und unabhängig sind?

Begründung

Die Vorfälle an der Olympiade haben gezeigt, dass Pferde an prestigeträchtigen, internationalen Wettbewerben nicht ausreichend geschützt werden, beziehungsweise die Verantwortlichen nicht eingreifen. Zudem sind es Tierärzte, die entweder in engem Kontakt zum Team und/oder selbst im Pferdesport aktiv sind, die über den physischen und psychischen Zustand der Pferde entscheiden. Damit ist eine objektive Beurteilung nicht sichergestellt.

Der Verzicht auf Streichresultate an der Olympiade führt dazu, dass Reiter mit einer vorzeitigen Beendung der Runde den Ausschied des gesamten Teams verursachen. Dieses Reglement spricht gegen das Tierwohl, da es verursacht, dass Reiter*innen nicht abbrechen, obwohl die Pferde überfordert sind, unter starkem Stress stehen oder bereits leicht verletzt sein könnten. Das Wohlergehen der Tiere ist namentlich aber nur gegeben, wenn Schmerzen, Leiden, Schäden und Angst vermieden werden (Art. 3 Bst. b, Ziff. 4 TSchG).

Weiter sind die langen Transportzeiten an internationale Turniere - im Falle von Tokyo mind. 18 Stunden - nicht vertretbar. Pferde sind Bewegungs-, Herden-, und Fluchttiere; sie sind so zu halten, dass ihre Körperfunktionen und ihr Verhalten nicht gestört werden und ihre Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird (Art. 3 Abs. 1, TSchV).

Stellungnahme des Bundesrates

1. Bei einem Anlass wie den Olympischen Spielen wird jedes Pferdesport-Nationalteam von einer bzw. einem auf Pferdemedizin spezialisierten Fachtierärztin bzw. -tierarzt begleitet. Sie untersuchen die Pferde das ganze Jahr über und beurteilen ihre physische und psychische Gesundheit vor und während der Wettkämpfe. Dabei halten sie sich an den Verhaltenscodex für das Wohlergehen des Pferdes der Internationalen Reiterlichen Vereinigung (FEI Code of Conduct for the Welfare of the Horse). Dieser Codex hält die Ziele fest, die bei den Entwicklungsphasen, im Training, im Wettkampf und beim Ruhestand der Pferde einzuhalten sind. Gemäss diesen Richtlinien sind nur gesunde Tiere zu internationalen Wettbewerben zugelassen.

Nach einem Unfall leiten die Experten stets eine Untersuchung vor Ort ein und erstellen einen Bericht. Auch im Fall von "Jet Set" wurde ein Bericht verfasst und den betroffenen Personen und Organisationen zugestellt.

2. Sofern die Tierschutzgesetzgebung eingehalten wird, sind sportliche Aktivitäten nicht verboten. Wettkampfpferde sind speziell für diese Wettkämpfe trainierte und ausgebildete Leistungssporttiere; ihr physischer Zustand ist auf der Höhe der Anforderungen.

3. Ob ein langer Transport zulässig ist oder nicht, hängt davon ab, ob die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend gefüttert, getränkt, überwacht und behandelt werden. Lange Transporte von Wettkampfpferden werden in der Regel in eigens dafür ausgestatteten Flugzeugen durchgeführt. Für den Transport von Tieren mit Flugzeugen sind die anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen (Art. 176 der Tierschutzverordnung; TschV [SR 455.1]), wie sie insbesondere in der Norm der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (International Air Transport Association; IATA) festgehalten sind. Unternehmen, die Tiere gewerbsmässig transportieren, benötigen eine kantonale Bewilligung. Dauert der Transport länger als acht Stunden, ist ein Fahrtenbuch zu erstellen (Art. 170 Abs. 1 und 172 Abs. 2 TschV).

4. Ausschlaggebend für die Entscheidung, ob ein Pferd an einem Wettkampf teilnehmen kann, ist das Kriterium, dass das Tier vor, während und nach dem Transport in guter physischer und psychischer Verfassung ist und die Bestimmungen des Ethikcodex der FEI eingehalten werden. Eine zusätzliche Intervention ist daher nicht erforderlich.

5. Bei internationalen Wettkämpfen untersucht eine Veterinärkommission aus international anerkannten Fachtierärztinnen und -ärzten zusammen mit der Jury alle Pferde und beurteilt ihren Gesundheitszustand. Sie handeln unter Einhaltung der guten veterinärmedizinischen Praxis und der Regeln der FEI, was sie zur eigenen Verantwortung bei der Ausübung ihrer Funktion verpflichtet.

Antwort des Bundesrates.