Lexipedia

21.4619 · Interpellation · 2021-12-17

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

In der Botschaft zur Änderung der Verrechnungssteuer (Stärkung des Fremdkapitalmarkts) wird lediglich über Anleger (juristische und natürliche Personen) und Emittenten gesprochen. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Wer emittiert in der Schweiz Obligationen? Ist es richtig, dass das vorwiegend grosse Konzerne, die öffentliche Hand und Staatsnahe Betriebe sind?

2. Die Fix-Kosten für Emissionen sind relativ hoch; das bedeutet, dass sich nur hohe Emmssionsbeträge lohnen. Ist es richtig, dass erst Beträge ab 100 Millionen Franken platziert werden? Wir bitten um eine Aufstellung der Emissionen (In 100 Mio. Schritten) der letzten 5 Jahre.

3. Wer genau sind die Anleger in Obligationen. Ist es richtig, dass dies grossmehrheitlich Pensionskassen, Lebensversicherer, sonstige institutionelle Anleger, Fonds und in weniger Fällen besonders vermögende Privatpersonen sind? Wer sind sonst noch massgebliche Anleger, die von einer Abschaffung der Verrechnungssteuer profitieren würden?

4. Ist es richtig, dass dies vor allem ausländische Anleger sind? Können Angaben zu den entsprechenden Volumina gemacht werden, im Sinne von Anteilen von inländischen Anlegern und ausländischen Anlegern?

5.Obligationenfonds und gemischte Fonds werden neu auch von der Verrechnungssteuer befreit. Damit werden auch natürliche Personen im Inland nicht mehr der Verrechnungssteuer unterstellt, ohne das eine entsprechende Meldepflicht eingeführt wird. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Steuer-Verluste durch zusätzliche Steuerhinterziehung bezüglich Zinseinnahmen und darunterliegende Vermögen bei einer Steuerunehrlichkeit von 10 Prozent, 20 Prozent,30 Prozent, 40 Prozent, 50 Prozent?

Stellungnahme des Bundesrates

1 & 2. Traditionell wird der Inlandkapitalmarkt von der öffentlichen Hand und von Finanzunternehmen (Banken und Versicherungen) am stärksten beansprucht. Unternehmen aus den übrigen Sektoren sind für rund 15 bis 20 Prozent des jährlichen Emissionsvolumens verantwortlich. Neben den bekannten grossen SMI-Unternehmen gibt es in diesem Bereich auch eine Vielzahl mittelgrosser Unternehmen, die öffentliche Franken-Anleihen ausstehend haben. Gerade in den letzten Jahren haben vermehrt solche Unternehmen den Schweizer Kapitalmarkt genutzt und für eine grössere Vielfalt an Emittenten gesorgt. Seit Einführung der neuen Spitalfinanzierung beschaffen sich zudem auch viele Spitäler Mittel am Schweizer Kapitalmarkt. Es gibt keine Mindestgrösse für die Geldaufnahme am Kapitalmarkt.

Am Schweizer Kapitalmarkt werden im internationalen Vergleich eher kleine Volumen emittiert. Entsprechend umfassten in den letzten Jahren zwei Drittel der Emissionen ein Volumen von weniger als 200 Mio. Franken, 27 Prozent der Emissionen weniger als 100 Mio. Franken. Kleinere Unternehmen nutzen den Kapitalmarkt teilweise auch, verzichten aber auf die Kotierung einer Anleihe und begeben stattdessen sogenannte Privatplatzierungen, die weniger regulatorische und administrative Anforderungen erfüllen müssen. Dank der Verrechnungssteuerreform dürften in Zukunft vermehrt mittelgrosse Unternehmen diesen Finanzierungsweg (statt den klassischen Weg der bankbasierten Finanzierung) wählen.

3. Gemäss Daten der Schweizerischen Nationalbank von Ende 2020 sind Anlagefonds (155 Mrd. Franken), Versicherungen und Pensionskassen (140 Mrd. Franken) und Geschäftsbanken (102 Mrd. Franken) die wichtigsten Anleger. Die direkten Anlagen in inländische Anleihen der inländischen privaten Haushalte betrugen rund 30 Mrd. Franken.

4. Ausländische Anleger (Privatpersonen, Anlagefonds, Unternehmen und Staaten einschliesslich ihrer Zentralbanken) halten bei den Direktanlagen mit rund 156 Mrd. Franken etwa 25 Prozent der inländischen Anleihen. Bei den indirekt gehaltenen Anlagen beträgt ihr Anteil knapp 10 Prozent, wobei die indirekten Anlagen nicht nur Obligationenfonds, sondern auch Mischfonds oder Aktienfonds einschliessen.

Die Mindereinnahmen vor Verhaltensanpassungen bei der Reform der Verrechnungssteuer gehen fast ausschliesslich auf die Befreiung ausländischer Anleger zurück. Dies bedeutet aber nicht, dass ausländische Anleger vornehmlich von der Reform profitieren. Zum einen beinhaltet die Kategorie "Ausland" auch ausländische Anlagefonds, an denen wiederum inländische Investoren beteiligt sein können. Zum anderen hängen die Auswirkungen der Reform von den Angebots- und Nachfrageelastizitäten auf dem jeweiligen Markt ab. Ist die Nachfrage ausländischer Anleger sehr unelastisch, beispielsweise weil in unsicheren Zeiten Anlagen in Schweizer Franken ein hohes Vertrauen geniessen, dann können sich auch die Anbieter (Bund, Kantone oder (öffentliche) Unternehmen) zumindest einen Teil der Steuerersparnis aneignen.

5. Gemäss Parlamentsbeschluss sollen auch Erträge aus inländischen Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden, wenn sie von inländischen kollektiven Kapitalanlagen an den Anleger ausgeschüttet werden. Denkbar wäre, dass inländische natürliche Personen verstärkt aus inländischen Aktien in Anleihen oder Fondsanteile umschichten oder die bisher korrekt deklarierten Fondserträge neu nicht mehr deklarieren. Die Mindereinnahmen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer aus der allfälligen Nichtdeklaration können nicht quantifiziert werden.

Jedoch gilt es zu bedenken, dass bereits die heutige Verrechnungssteuer zahlreiche Sicherungslücken kennt. Des Weiteren stellen die Steuerverwaltungen Vermögensvergleiche zwischen den Perioden an, so dass eine starke Reduktion des Vermögens für Erklärungsbedarf sorgen würde. Der Bundesrat erachtet es daher als wahrscheinlich, dass die negativen Anreize im Hinblick auf eine korrekte Deklaration nicht stark wirken - zumindest solange das Zinsniveau auf dem derzeit tiefen Niveau verharrt.

Antwort des Bundesrates.