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21.4621 · Postulat · 2021-12-17

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Massnahmen die Chancengleichheit in den nächsten Jahren verbessert werden kann und insbesondere der Wegfall der Horizon-Förderprogramme kompensiert werden kann.

Begründung

Swissuniversities, der Nationalfonds, Innosuisse sowie die einzelnen Schweizer Hochschulen verfolgen mit diversen Programmen das Ziel eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses auf sämtlichen Karrierestufen. Im europäischen Vergleich steht die Schweiz jedoch schlecht da. Laut dem "Progress Report 2018" der European research area (ERA) sie im unteren europäischen Mittelfeld. Wie der Bundesrat in einer Antwort auf die Interpellation 21.4043 selbst schreibt, müssen bei der Gleichstellung von Frauen in F&I weitere Fortschritte erzielt werden. Das langsame Tempo der letzten Jahrzehnte zeigt jedoch auf, dass die geplanten und getroffenen Massnahmen noch bei weitem nicht ausreichen.

Laut dem "She Figures Bericht 2021" der europäischen Kommission hat die Schweiz nach Irland den grössten zahlenmässigen Unterschied zwischen männlichem und weiblichem Personal in Forschung und Wirtschaft. Nach Ungarn und Spanien weist die Schweiz zudem den drittgrössten Anteil von Forscherinnen mit prekären Arbeitsverträgen (15,3 %) aus. Mit 40 Prozent Frauenanteil in der universitären Belegschaft und lediglich 24 Prozent in Toppositionen gehört die Schweiz zu den europäischen Schlusslichtern. Indem die Schweiz im Horizon-Programm momentan nur als Drittstaat anerkannt ist, verschlechtert sich die Situation noch zusätzlich. Denn obwohl Schweizer Forschende ohne Horizon den Zugang zu diversen gleichstellungsfördernden Programmen fehlt, sind vonseiten des Bundes keine spezifischen Ausgleichsmassnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit geplant. Nebst den negativen Auswirkungen auf die Gleichstellung führt die aktuelle Nichtassoziierung dazu, dass Spitzenforscher:innen dem Schweizer Standort den Rücken kehren.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der BFI-Botschaft wird der Chancengerechtigkeit als transversales Thema eine wichtige Rolle zugeschrieben. Der Bund unterstützt die Hochschulen und die Forschungsförderungsinstitutionen bei der Umsetzung von spezifischen Massnahmen zur Chancengleichheit auf allen Ebenen. In der Schweiz beträgt der Frauenanteil in der Forschung 36 Prozent (2019). Der Frauenanteil bei den Professuren an den universitären Hochschulen (18.5 Prozent in 2015, 25 Prozent in 2020) wie auch bei den Anträgen und der Durchführung von Projekten ist stetig gewachsen.

Damit ist die Chancengleichheit auch aus Sicht des Bundesrates noch nicht erreicht. Die Thematik ist erkannt und wird aktiv angegangen.

Der Bund hat mit den Mandaten zur Erstellung der strategischen Planungen im Hinblick auf die Erarbeitung der BFI-Botschaft 2025 - 2028 swissuniversities (mit der Schweizerischen Hochschulkonferenz, SHK), den ETH-Bereich und die Förderorgane (SNF, Innosuisse und die Akademien) eingeladen, die bestehenden Massnahmen im Themenbereich Chancengerechtigkeit fortzuführen und neue Massnahmen zu prüfen.

Gemäss spezifischem Mandat der SHK an swissuniversities zur Ausarbeitung von projektgebundenen Beiträgen 2025-2028 sollen konkrete Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bspw. bei den Professuren und Entscheidungsgremien der Hochschulen sowie bei den Studierenden in den Fachbereichen mit tiefem Frauenanteil ausgearbeitet werden. Der Bundesrat hat in den strategischen Zielen des ETH-Bereichs bereits in der laufenden Periode festgelegt, dass der ETH-Bereich insgesamt den Frauenanteil in Lehre und Forschung, insbesondere in Führungspositionen und Entscheidungsgremien erhöht. Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) bietet spezifisch Karriereförderungsinstrumente für Frauen an (PRIMA z.B.) und führt im Rahmen der Projektförderung jährlich ein Gleichstellungsmonitoring durch (u.a. Erfolgsquoten von Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern, Wirksamkeit der spezifischen Förderinstrumente in der Karriere- und Forschungsförderung). Weiter fördert der SNF nach dem Vorbild des Gender Mainstreaming eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in allen Funktionen seiner Organisation, in den Gremien und in der Forschungsförderung. Innosuisse verfolgt die Gender-Thematik u.a. über ihr Monitoring in der Projektförderung und in den Bereichen Start-ups und Unternehmertum und ergreift gezielt Massnahmen.

Die Schweiz ist ein langjähriger und zuverlässiger Partner der Europäischen Union (EU) im Bereich Forschung und Innovation (vgl. IP Brenzikofer 21.4043). Nach der Annahme der neuen Gouvernanzstruktur des Europäischen Forschungraums (EFR) am Competitiveness Council vom 26. November 2021 werden die bisherigen Arbeitsgruppen von der EU nicht mehr als solche weitergeführt. Die konkrete Einbindung der Genderthematik durch die EU in den Bereichen Forschung und Innovation, der Austausch von Good Practice sowie eine mögliche Teilnahme von Schweizer Delegierten im aktuellen Status der Schweiz als nicht-assoziiertes Drittland entscheidet sich voraussichtlich im Sommer 2022. Die Schweiz befindet sich laut "She figures Bericht 2021" (https://op.europa.eu/en/web/eu-law-and-publications/publication-detail > She figures 2021) im europäischen Mittelfeld bezüglich Vertretung der Frauen in der Forschung. Im zugehörigen Policy Brief der "She Figures 2021" wird darauf hingewiesen, dass die Schweiz zu den Ländern gehört, welche die weitreichendsten Auflagen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Aufstellung von Gender Equality Plans (GEP) vorweisen. Diese dienen der Förderung der Geschlechtergleichstellung in F&I Institutionen und sind ein wichtiges neues Instrument innerhalb von Horizon Europe.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Anliegen der Postulantin in den laufenden Überlegungen und Arbeiten aufgenommen sind und ein zusätzlicher Postulatsbericht keine neuen Impulse setzt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.